Guten Morgen Tomwr, es ehrt mich, dass Sie um Mitternacht mir noch antworten , vielen Dank.
Erstens die lange Zeitspanne seit 1982. Ich gehe davon aus, dass die Abtretung 1982 unterzeichnet wurde im Rahmen einer Kreditvereinbarung neben vielen anderen Unterlagen und Unterschriften. Somit wäre selbst wenn eine Offenbarungspflicht angenommen würde, ein schuldhaftes Verhalten des Schuldners mangels Erinnerung an diese Abgabe der Erklärung nicht gegeben.
1981 war keine Gehaltsabtretung, sondern eine Finanzierung einer Grundschuld zum Erwerb eines Hauses über eine IMMOBank. Da die ImmoBank vorgeschriebenen Wege damals, von denen ich ,ehrlich gesagt, damals auch überhaupt keine (Null) Ahnung hatte , nicht eingehalten wurden, habe ich ein Prozesskostenhilfeersuchen beim LG und OLG eingereicht,aber leider verloren.
Das mich vertretende Anwaltsbüro ist einer meiner Gläubiger.
1.) sollte die Grundschuld verjährt sein, das Haus wurde 1989 verkauft.
Ich leistete nur Zahlungen über einige Jahre € 110.- mit keiner Anerkenntniss einer Schuld. Verjährung 3 Jahre
2.) es exisitierte keine abstarkte Schuldanerkenntniss von meiner Seite
Meine Ex-Frau war alleine beim Notar, sogar noch mit einem Anwalt des Verkäufers, der fast pleite gegangen NH und ich hatte Ihr nur eine Vollmacht gegeben, eben ohne abstraktes Schuldanerkenntnis.
( Ich war an Bord eines Schiffes)
Es ist vielleicht eine seltsame Ansicht, aber die Richter verteidigen alles, wenn eine Immobilie über Pfandbriefe läuft, um eben diese Institution zu verteitigen, egal, wie abstrus der Kauf der Immobilie abgelaufen ist.
Siehe Badenia, da wird auch fast immer nur, gegen die betrogenen Kunden entschieden.
ich habe mich auf die Aussagen meiner , mich vertretenden Anwälte verlassen, dass die Schuld nicht mehr existiert. Das erkennt die Richterin in der RSB Versagung auch an. ( OLG Urteil ImmoBank Dez.2009 2. BankUmschuldung Okt. 2009)
Die Gehaltsabtretung erfolgt 2007 Bausparbank , war mir aber bei den Kreditanträgen 2. Bank wirklich nicht mehr bewusst. Die Bausparbank sagte zu mir, " Sie wollten nur prüfen, wie weit meine Bauspardarlehen abgedeckt seinen mit meinen pfändbaren Gehaltsanteilen" , damals und z.Z. € 390.- , pfändbar waren ca. € 680.-
Zweitens die Frage der Umschuldung. Wenn die umzuschuldenden Kredite damals alle bei der gleichen Bank waren handelt es sich m.E. nicht um eine (neue) Kreditgewährung sondern nur eine Zusammenfassung bestehender Kredite auf ein Konto.
Ich hatte bei der 2. Bank Anfang 2009 € 5000.- umgeschuldet und ´dann im Okt.2009 alle Kreditreste (€ 7.500.- ), die noch liefen, zusammengefasst um einen Überblick zu bekommen, über meine Finanzen, (Rate €230.-/ Monat )da ich im Traum nicht an eine PI gedacht habe, wie gesagt ich ging davon aus, dass das mit der IMMOBank erledigt sei.
Das mit der Umschuldung und Zusammenfassung 2. Bank ist ein Aspekt, den ich mit dem Anwalt noch einmal besprechen werde. Die 2. Bank hat damals 3 Gehaltsabrechungen angefordert und erhalten, da war von Pfändungen bei mir noch überhaupt nicht die Rede. Jetzt mir zu unterstellen, ich hätte trotz laufender Gehaltspfändung einen Kredit beantragt grenzt an Verleumdung.
Mit freundlichen Grüssen Captain49