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Autor Thema: Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung  (Gelesen 3335 mal)

karo

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Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung
« am: 05. September 2007, 16:34:54 »

Hallo,
brauche mal Eure Hilfe / Rat. . . . . . habe mich im August 2005 zu einem Privatinsolvenz entschlossen, nach langem Gespräch mit meinem Anwalt.  Seit März 2006 wird mit vom Gehalt mtl.  ca.  600 Euro abgezogen als Pfändung.  Ich habe das Ganze so verstanden, dass ein Insolvenzverfahren einem zu Gute kommt, also einem hilft und nicht weiter ruiniert.  Nach Rücksprache mit meinem Anwalt muss ich jetzt doch insg.  72 Monate zahlen, Gesamtsummer sind 36. 000 Euro. . . . . aber wenn ich das Insolvenz nicht gemacht hätte, wären 2 von 4 Krediten bereits abgezahlt.  Mich ärgert  :angry: das total, fühl mich ein wenig über das ohr gehauen.  Wann bekommt man den die Restschuldbefreiung und wie ist der Ablauf ? Muss ich hier was machen ?

Danke für Eure Antworten schon jetzt. . . . .

Karo
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paps

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Re: Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 05. September 2007, 17:35:30 »

Tja..vielleicht hat da einer nur seine Gebühren gesehen.

Es ist natürlich ärgerlich, wenn auch ohne Verfahrens- und TH-Kosten eine Lösung möglich gewesen wäre.
Diese kommen ja bekanntlich obendrauf und werden vorrangig bedient.

Wie hoch sind denn die Schulden für die verbleibenden 2 Kredite nach Ablauf der Abtretungserklärung noch?
Vielleicht tröstet das ja ein wenig über den damaligen Entschluss hinweg.

So wie ich das verstehe war aber von August 05 bis März06 nichts pfändbar.
Von daher war unter damaliger  Sicht das Insolvenzverfahren eben doch der richtigere Schritt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 05. September 2007, 18:08:44 »

ergänzend zu paps noch folgende Frage:

"Seit März 2006 wird mit vom Gehalt mtl.  ca.  600 Euro abgezogen als Pfändung."

-> Wie hoch ist Ihr Netto ? Gibt es unterhaltsflichtige Personen (Kinder, Ehegatte)?


" Ich habe das Ganze so verstanden, dass ein Insolvenzverfahren einem zu Gute kommt, also einem hilft und nicht weiter ruiniert.  Nach Rücksprache mit meinem Anwalt muss ich jetzt doch insg.  72 Monate zahlen, Gesamtsummer sind 36. 000 Euro. . "

-> Wie hoch sind die Gesamtverbindlichkeiten gem. Insolvenztabelle ? Sollte vor Ablauf von 6 Jahren seit Eröffnung des Insolvenzverfahren die Insolvenzforderungen und die Kosten des Insolvenzverfahrens bereinigt sien, kann auch die RSB vorzeitig auf Antrag erteilt werden.


Gruss
Feuerwald
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karo

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Re: Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 06. September 2007, 07:41:36 »

Hallo,

Einkommen mtl.  netto ohne Abzüge ca.  € 1800,00 und mit den Abzüge von ca.  600 Euro mtl.  bleiben noch 1200,00

Gesamtschulden belauen sich auf 36. 000 Euro. . . . . . . .

Gruß
Karo
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paps

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Re: Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 06. September 2007, 17:33:03 »

Also die 72 Monate zählen ab Eröffnung.
Zu den 36.000 müssen jetzt noch Kosten von ca. 2.000,- dazu gerechnet werden.

Sollte im März 2006 die Eröffnung gewesen sein, könnte also nach 5,5 Jahren die RSB vorzeitig beantragt werden.

Wenn dem so ist mit der Eröffnung, also tatsächlich pfändbare Beträge von 570,- auch schon beim AEV vorhanden waren, sollte man mal überlegen, ob nicht ein Vermögensschaden entstanden ist, da der Schwarzrock nicht umfassend beraten hat.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Feuerwald

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Re: Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 07. September 2007, 12:53:29 »

Paps hat schon recht.

Dennoch ...
Es gibt für die Entscheidung, ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren anzumelden, auch noch einen ganz anderen Grund:

In der Einzelzwangsvollstreckung wird der Schuldner oft psychisch aufgerieben, da die Lawine von Inkasso- und Vollstreckungsmaßnahmen  kein Pardon kennt. Die Schulden wachsen zudem rasant nach oben an. Im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren sind hingegen die Verhältnisse geordnet. Es besteht ein allg. Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger. Es kann sogar in der Wohlverhaltensphase wieder Neuvermögen gebildet werden.

Es gibt auch keine Garantie auf Arbeit und Lohn. Ein guter Job kann schnell weg sein.  Ebenso könnte es bspw. zur Familiengründung kommen und der pfändbare Betrag sich dann verringern.

Gruss
Feuerwald
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