Hallo, mein Fall ist etwas kompliziert, sodass mir bisher niemand wirklich helfen konnte. :cry:Vielleicht ist hier ja jemand in einer ähnlichen Situation oder weiß Bescheid...
Mein Privatinsolvenzverfahren wurde am 03.07.2012 eröffnet. Ein Insolvenzgläubiger ist die RheinEnergie AG, d.h. mein Strom- und Gaslieferant mit einer Jahresabrechnung. Die Abschläge werden unabhängig von der Abrechnung pünktlich in voller Höhe beglichen. Nun ist es so, dass ich und mein Partner zusammen mit unseren beiden Kindern wohnen und er deshalb 2. Vertragspartner ist. Da ich ja nun in Privatinsolvenz bin, kam nach der Nachricht meines Treuhänders an den Stromversorger eine Sperrankündigung gegen meinen Partner. Als wir mit dieser wegen eines Darlehens im Jobcenter vorsprachen, verwiesen die Mitarbeiter uns ans Amtsgericht um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies haben wir getan. Die einstweilige Verfügung wurde aus den vorgenannten Gründen erlassen und der Energielieferant darf uns den Strom/Heizung nicht abstellen.
Nun kam ein relativ unfreundliches Schreiben des Energielieferanten, das mein Partner zweiter Vertragspartner ist und er das Geld zu zahlen hätte. Es wäre auch nicht von Belangen, dass wir zwei Kinder unter 2 Jahren im Haushalt haben und die Strom-/Gassperre auch mich, trotz Schutz wegen der Insolvenz, betreffe. Sie baten uns eine Ratenzahlung in Höhe von 100 € monatlich an und versicherten, sofern dieser nicht zustimmen, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.
Nach meiner Kenntnis, darf keine Insolvenzforderung (wegen Bevorzugung eines Insolvenzgläubigers) gezahlt werden. Mein Treuhänder ist in diesem speziellen Fall auch recht schlecht beraten, sodass er meinte, ich solle es auf den Widerspruch des Energiekonzerns ankommen lassen. Doch sollte der Widerspruch gerechtfertigt sein, wird uns und unseren Kindern unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung die Strom-/Gaszufuhr abgestellt werden, da dann die einstweilige Verfügung sofort außer Kraft tritt...
Ich bin recht verzweifelt, da mir in dieser Sache bisher niemand einen Rat geben konnte. Und sicher verstehen Sie auch, dass ich nicht einfach warten und hoffen möchte, dass sich die Sache "schon klären wird".
Sollte es wirklich rechtens sein, dass der Energiekonzern trotz meiner Privatinsolvenz die Forderung vom 2. Vertragspartner, meinem Freund, einfordern kann?
In dem Falle könnten wir wegen eines Darlehens nocheinmal beim Jobcenter vorsprechen... (Diese haben uns ja weggeschickt, weil sie sagten Insolvenzforderungen dürfen nicht beglichen werden, auch wenn mein Freund ebenfalls Vertragspartner ist - Aber es ist ja immer leicht, den Schwarzen Peter jemand anderem zuzuschieben... )
Ich möchte abschließend bemerken, dass ich wegen einer Kündigung meiner Ausbilderin während meiner komplizierten Schwangerschaft in diese schwere Situation geraten bin. Diese Kündigung zog bis heute einen Schuldenberg von fast 10.000 € mit sich, da das Jobcenter unseren Anspruch über ein 3/4 Jahr prüfte... Mein Partner absolviert gerade einen Lehrgang. Wir beide beziehen gezwungenermaßen also zurzeit ALG 2.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen... Ich möchte einfach nur wissen, was noch auf mich zukommt. Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus. Fragen Ihrerseits beantworte ich ehrlich und gern.
:hi: