Hallo,
ich bin gestern - Gott sei Dank - auf dieses Forum gestoßen, habe seitdem sehr viel gelesen, habe aber dennoch viele Fragen.
Leider wird mein Beitrag länger ausfallen, ich hoffe das ist okay beim ersten Mal...
Als ich Ende 2008 nicht mehr weiter wusste, unternahm ich einen Suizidversuch, bin seitdem krankgeschrieben, die Bezüge laufen weiter, weil ich Beamter bin. Es wird nun eine Stelle für mich gesucht, auf der ich "erwerbsgemindert" die Tätigkeit wieder ausüben könnte, es wurde bislang noch keine gefunden, man könnte mich aber dennoch jederzeit in Frühpension schicken und sagen "aussichtslos"... Antrag auf Schwerbehinderung läuft ebenfalls. Ich hänge total in der Luft was die zukünftige Beschäftigung und damit auch den pfändbaren Gehaltsanteil betrifft.
Ich habe mehrere Gläubiger, darunter einen Abtretungsgläubiger, seit Januar 2009 erhält er vom Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil, z.Zt. 871,00 EUR monatlich, die Abtretung wäre bei diesem Satz noch bis ca. Ende 2011 zu bedienen, es fallen ja monatlich immer noch Zinsen auf die jeweilige Restschuld an. Wenn ich frühpensioniert würde, was jederzeit passieren kann, da ich schon über 1 Jahr dienstunfähig bin, würden nach meiner überschlägigen Berechnung nur noch ca. 388,00 EUR pfändbar sein. Ich weiß, dass bei einer Abtretung diese auch im Insolvenzverfahren noch zwei Jahre lang seit Eröffnung vorrangig zu bedienen ist. Würde eine Frühpensionierung erfolgen, würde sich die Bedienung dieser Abtretung natürlich auch nach hinten verlangert, Ende 2011 nicht bedient sein.
Ich erst mal hierzu konkret drei Fragen:
1. Wenn ich das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen würde, müsste ich dann die Situation schildern, ich habe Angst, wenn ich dort den Iststand angebe, 871,00 EUR/Monat..., und ein paar Wochen oder Monate später stehen dann nur noch 388,00 EUR zur Verfügung, weil man mich in Frühpension geschickt hat, dass ich eine Insolvenzstraftat begangen habe, gegen die Inso-Bestimmungen verstoßen habe oder auch meine Restschuldbefreiung gefährde. Die Schuldnerberatung sagt ... einfach den Iststand ... angeben, aber hierauf kann ich mich ja später nicht berufen, sie wären ja beim Ausfüllen des Insoantrages nur behilflich. Habt ihr einen Rat für mich, gab es evtl. schon einmal einen ähnlichen Fall?
2. Ich habe gelesen, dass der Treuhänder und die Gerichtskosten zuerst aus den pfändbaren Gehaltsanteilen, Steuererstattung etc. während der Insolvenz bezahlt werden. Wie ist das, wenn während der ersten zwei Jahre zuerst die vorrangige Abtretung noch bedient werden muss. Muss ich dann die Treuhändervergütung während der Zeit selbst bezahlen?
3. Während des Insolvenzverfahrens muss man sich um Arbeit bemühen. Wenn ich frühpensioniert werden sollte, wie sieht es dann da bei mir aus? Als Frühpensionierter dürfte ich nach den gesetzlichen Pensionsbestimmungen keinerlei zusätzliche Arbeit annehmen, dann würde ich meinen Pensionsanspruch verlieren, ich habe aber Angst wegen der Restschuldbefreiung, wenn ich damit rechnen muss, dass mir diese versagt wird, brauche ich das Insoverfahren gar nicht erst beantragen, kann die Lohnpfändung weiterlaufen lassen und mich gegen Kontopfändungen wehren, EV habe ich übrigens im Januar 2010 auch abgegeben.
Ich wäre daran interessiert, mit der Schuldnerberatung einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu erreichen, zur Verfügung steht mir allerdings nur der pfändbare Lohnanteil.
Sie sagen, da stimmt niemand zu.
Verstehe ich allerdings nicht so ganz, wenn keine Gerichts- und keine Treuhänderkosten anfallen, wäre der Betrag doch höher den die Gläubiger bekämen.
Ich habe gelesen, dass die Treuhändervergütung bis 25.000 EUR Masse 15 % beträgt. Wie wird bei mir die Masse denn errechnet. Das pfändbare Einkommen plus kleinener Sachen wie Steuererstattung? Pro Jahr oder was in den 6 Jahren insgesamt eingezogen wird. Bei 871 EUR/Monat wären es in einem Jahr 10.440 EUR, die die Gläubiger nach der vorrangigen Abtretungsbedienung monatlich erhielten (vorausgesetzt ich bin dann nicht frühpensioniert).
Ich weiß ja nun noch nicht wie man es richtig ausrechnet, aber ich will darauf hinaus, dass ich den Gläubigern im außergerichtlichen Vergleich vorrechnen möchte: Gerichts- und Treuhänderkosten = X EUR - diesen Betrag erhalten Sie mehr, wenn Sie sich mit dem pfändbaren Anteil meines Gehalts plus der jährlichen Steuererstattungen der nächsten 6 Jahre und dem Verzicht auf den Wohlverhaltensbonus zufrieden geben, ohne Insoverfahren.
Hat jemand von euch schon mal einen solchen Vergleich, gibt es irgendwo Muster?