"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Viele Fragen vor Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 2623 mal)

pascal1711

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Viele Fragen vor Verbraucherinsolvenz
« am: 27. September 2010, 15:48:13 »

Hallo,
ich bin gestern - Gott sei Dank - auf dieses Forum gestoßen, habe seitdem sehr viel gelesen, habe aber dennoch viele Fragen.
Leider wird mein Beitrag länger ausfallen, ich hoffe das ist okay beim ersten Mal...
Als ich Ende 2008 nicht mehr weiter wusste, unternahm ich einen Suizidversuch, bin seitdem krankgeschrieben, die Bezüge laufen weiter, weil ich Beamter bin. Es wird nun eine Stelle für mich gesucht, auf der ich "erwerbsgemindert" die Tätigkeit wieder ausüben könnte, es wurde bislang noch keine gefunden, man könnte mich aber dennoch jederzeit in Frühpension schicken und sagen "aussichtslos"... Antrag auf Schwerbehinderung läuft ebenfalls. Ich hänge total in der Luft was die zukünftige Beschäftigung und damit auch den pfändbaren Gehaltsanteil betrifft.
Ich habe mehrere Gläubiger, darunter einen Abtretungsgläubiger, seit Januar 2009 erhält er vom Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil, z.Zt. 871,00 EUR monatlich, die Abtretung wäre bei diesem Satz noch bis ca. Ende 2011 zu bedienen, es fallen ja monatlich immer noch Zinsen auf die jeweilige Restschuld an. Wenn ich frühpensioniert würde, was jederzeit passieren kann, da ich schon über 1 Jahr dienstunfähig bin, würden nach meiner überschlägigen Berechnung nur noch ca. 388,00 EUR pfändbar sein. Ich weiß, dass bei einer Abtretung diese auch im Insolvenzverfahren noch zwei Jahre lang seit Eröffnung vorrangig zu bedienen ist. Würde eine Frühpensionierung erfolgen, würde sich die Bedienung dieser Abtretung natürlich auch nach hinten verlangert, Ende 2011 nicht bedient sein.
Ich erst mal hierzu konkret drei Fragen:
1. Wenn ich das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen würde, müsste ich dann die Situation schildern, ich habe Angst, wenn ich dort den Iststand angebe, 871,00 EUR/Monat..., und ein paar Wochen oder Monate später stehen dann nur noch 388,00 EUR zur Verfügung, weil man mich in Frühpension geschickt hat, dass ich eine Insolvenzstraftat begangen habe, gegen die Inso-Bestimmungen verstoßen habe oder auch meine Restschuldbefreiung gefährde. Die Schuldnerberatung sagt ... einfach den Iststand ... angeben, aber hierauf kann ich mich ja später nicht berufen, sie wären ja beim Ausfüllen des Insoantrages nur behilflich. Habt ihr einen Rat für mich, gab es evtl. schon einmal einen ähnlichen Fall?
2. Ich habe gelesen, dass der Treuhänder und die Gerichtskosten zuerst aus den pfändbaren Gehaltsanteilen, Steuererstattung etc. während der Insolvenz bezahlt werden. Wie ist das, wenn während der ersten zwei Jahre zuerst die vorrangige Abtretung noch bedient werden muss. Muss ich dann die Treuhändervergütung während der Zeit selbst bezahlen?
3. Während des Insolvenzverfahrens muss man sich um Arbeit bemühen. Wenn ich frühpensioniert werden sollte, wie sieht es dann da bei mir aus? Als Frühpensionierter dürfte ich nach den gesetzlichen Pensionsbestimmungen keinerlei zusätzliche Arbeit annehmen, dann würde ich meinen Pensionsanspruch verlieren, ich habe aber Angst wegen der Restschuldbefreiung, wenn ich damit rechnen muss, dass mir diese versagt wird, brauche ich das Insoverfahren gar nicht erst beantragen, kann die Lohnpfändung weiterlaufen lassen und mich gegen Kontopfändungen wehren, EV habe ich übrigens im Januar 2010 auch abgegeben.

Ich wäre daran interessiert, mit der Schuldnerberatung einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu erreichen, zur Verfügung steht mir allerdings nur der pfändbare Lohnanteil.
Sie sagen, da stimmt niemand zu.
Verstehe ich allerdings nicht so ganz, wenn keine Gerichts- und keine Treuhänderkosten anfallen, wäre der Betrag doch höher den die Gläubiger bekämen.
Ich habe gelesen, dass die Treuhändervergütung bis 25.000 EUR Masse 15 % beträgt. Wie wird bei mir die Masse denn errechnet. Das pfändbare Einkommen plus kleinener Sachen wie Steuererstattung? Pro Jahr oder was in den 6 Jahren insgesamt eingezogen wird. Bei 871 EUR/Monat wären es in einem Jahr 10.440 EUR, die die Gläubiger nach der vorrangigen Abtretungsbedienung monatlich erhielten (vorausgesetzt ich bin dann nicht frühpensioniert).
Ich weiß ja nun noch nicht wie man es richtig ausrechnet, aber ich will darauf hinaus, dass ich den Gläubigern im außergerichtlichen Vergleich vorrechnen möchte: Gerichts- und Treuhänderkosten = X EUR - diesen Betrag erhalten Sie mehr, wenn Sie sich mit dem pfändbaren Anteil meines Gehalts plus der jährlichen Steuererstattungen der nächsten 6 Jahre und dem Verzicht auf den Wohlverhaltensbonus  zufrieden geben, ohne Insoverfahren.
Hat jemand von euch schon mal einen solchen Vergleich, gibt es irgendwo Muster?


Gespeichert
 

bejobo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Viele Fragen vor Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 27. September 2010, 17:58:03 »

Hallo pascal1711,

ohm man das war eine Text. Ich möchte dir eigentlich keine deiner Fragen beantworten!
(könnte das) ABER ich sage dir auch warum. Ich kann deine Situation (wie viele hier)
nachvollziehen.Deine Sorgen, Nöte und Befürchtungen sind völlig OK... ABER

ich versuche das mal bildlich. Vor der Inso. legt dir jeder einen kleinen Stein auf die
Schulter. Das wächst solange an bis du diesen "Berg" eigentlich nicht mehr tragen kannst.
Weil du so schwitz und kämpfst kannst du aber auch nicht mehr erkennen was wichtig und
richtig ist. Die Inso. kann soviel für dich sein aber sie wird dir sicher keinen Steine
zusätzlich auflasten.

Du fragst soviel und dabei spielt soviel deiner Angst mit. Werde den "Berg" los und sieh
die Inso. als Befreiungsschlag. Selbstverständlich gibt man mit dem Antrag ein Stück von
sich ab und ja der Verwalter wird dich sicher Muster und das Gefühl geben " Wieder so
einer dem ich es vormachen muss aber der kann eigentlich gar nicht mitreden...

Du hast nur einen Verpflichtung !!!
"Du musst den Antrag zur ISTSITUATION ordentlich,ehrlich und gut lesbar ausfüllen!"
Wie sich deine Situation verändert, wirst du dann schnell spüren und dieses Gefühl wird
dir Stück für Stück dein LEBEN zurück geben. Nimm die Chance wahr!

Ich habe den Eindruck das du ein wirklich ehrlicher bist und wenn du den Verwalter über
Änderungen informierst, dann wird Er/Sie dir den Rück frei halten. Ganz nach dem Motto,
wie du mir so ich dir.... Bleib dir Treu aber du musst und kannst nicht alles vorplanen.
Risiken die du versuchst zu vermeiden gibt es so nicht... Es steckt nicht mehr hinter
jeder Ecke, wie du es bisher hattest, eine böse Überraschung.

Zurück zu den Steinen... Wär es nicht schön wenn du statt hunderte Steine nur den tragen
musst den du kannst? Wenn du dann noch fair bist und sagst genau wie viel du tragen kannst!
Wer soll dann sauer auf dich sein? Wenn du mehr oder weniger kannst... sags einfach aber
das reicht dann auch...

Dies Schreibt dir jemand, der die gleichen Sorgen und Nöte hatte wie du! Bei mir gingst 
auch bis an die Gesundheit (das wichtigste was wir zu verlieren haben). Und damit meine ich
keinen Schnupfen. Existensängste, Schuldgefühle im Wechselbad mit Unsicherheit und Misstrauen
ist mir bestens bekannt. Bei mir läuft die Wohlverhaltensphase und ich führe meine Beträge
ordentlich ab. Informiere über Veränderungen positive und auch mal negative. Reiche wieder
Lohnabrechnungen und Steuern ein. Hoffe optimistisch auf die Restschuldbefreiung.
Lebe wieder und kann wieder lachen...


 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz