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Autor Thema: Suche Gerichtsurteile u. §§ sachl. begründeter Steuerklassenwechsel  (Gelesen 3102 mal)

bigoldman

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Hallo,
wer kann mir da weiterhelfen?
Ich suche Gerichtsurteile und die dementsprechenden Paragraphen zu einem sachlich begründeten  Steuerklassenwechsel.

Bei einem Ehepaar hat die Frau Insolvenz angemeldet. Der Ehemann bekommt einen anderen Job und muss jeden Tag ca. 400 km mit seinem Auto zur Arbeitstelle fahren. Man beschließt einen Lohnsteuerklassenwechsel von IV / IV nach   III / V. Der Insolvenzverwalter war mit dem Wechsel der Steuerklasse einverstanden. Die Ehefrau hat auf Freiwilligenbasis eine Zahlung von 30 EURO  monatlich angeboten.
Bei einer Steuererstattung  hat der Insolvenzverwalter mehr als die  ½  an Steuerrückzahlung ausbezahlt bekommen und will sich nicht einmal an den Kosten für den Steuerberater beteiligen. Die Summe der Steuerrückerstattung kam nur durch die enorm hohen Kosten des Ehemannes, zur Erreichung und Erhaltung seines Arbeitsplatzes.
Bei einer getrennten Veranlagung hätte die Ehefrau keine Kosten geltend machen können und somit auch keine Rückzahlung erwarten können.
Trotz der einbehaltenen Lohnsteuer besteht der Insolvenzverwalter auf die Zahlung der freiwillig zugesagten Leistung von 30 € monatlich, die der Ehemann nun nicht mehr übernehmen will (der Ehefrau bleibt nach  Abzug für den Insolvenzverwalter nicht so viel Lohn übrig, dass sie davon auch noch die 30 € bezahlen könnte. Zurzeit ist die Ehefrau auch noch längerfristig erkrankt und bekommt dadurch nur 68% ihres Nettolohnes ausbezahlt – liegt dadurch weit unter der Pfändungsgrenze.)
Zwischenzeitlich war die Ehefrau auch noch zu einer Reha-Maßnahme  und bekam Übergangsgeld, das auch der Insolvenzverwalter einbehalten hat und mit der freiwillig zugesagten Leistung verrechnen will.
Die Ehefrau hat sich in Verbindung mit ihrem Schuldnerberater an das Insolvenzgericht gewand und bekam einen Beschluss von einer Rechtspflegerin (nicht von einem Richter), 
Dass der Steuerklassenwechsel nicht hätte sein dürfen und sie für einen Ausgleich zu sorgen hat um nicht die Gläubiger zu benachteiligen.
Darf der Ehemann in diesem Fall benachteiligt werden? (Die Ehefrau hat ein Bruttoeinkommen von ca. 1400 € und der Ehemann ca. 2100 € bei auswärtiger Arbeit und hohen Fahrtkosten u. Verpflegungsmehraufwand).

Wann wäre der Steuerklassenwechsel sachlich begründet und dürfte nicht abgelehnt werden?

Kann der Insolvenzverwalter einfach das Übergangsgeld zur Verrechnung einbehalten?

Kann der Insolvenzverwalter die Steuerrückzahlung einfach einbehalten und in welcher Höhe?

Muss sich der Insolvenzverwalter nicht an den Kosten für den Steuerberater beteiligen bzw. werden die Kosten nicht verrechnet?

Darf eine Rechtspflegerin einfach einen Beschluss erstellen, ohne weitere Anhörung der Beteiligten?
Darf eine Rechtspflegerin überhaupt so einen Beschluss erstellen oder muss der nicht von einem Richter kommen?
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Mandarin

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Keine Umgehung der Lohnpfändung durch Wahl einer ungünstigen Steuerklasse            
Geschrieben von RA Frank Weiß   
Donnerstag, 26. Juli 2007
Ein Schuldner versuchte angesichts einer drohenden Lohnpfändung, sein Einkommen möglichst gering zu halten. Er wählte zugunsten seiner Ehefrau die für ihn ungünstigste Steuerklasse, um auf diesem Wege sein Einkommen möglichst unter die Pfändungsfreigrenze zu drücken. Der Bundesgerichtshof machte dem Zahlungsunwilligen jedoch einen Strich durch die Rechnung.

Hat der Schuldner, in der Absicht seine Gläubiger zu benachteiligen, vor der Pfändung eine ungünstigere Lohnsteuerklasse gewählt, so ist er bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrags bereits im Jahr der Pfändung so zu behandeln, als sei sein Arbeitseinkommen gemäß der günstigeren Lohnsteuerklasse zu versteuern. Ist für die Wahl der ungünstigeren Steuerklasse objektiv kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben, muss der Gläubiger den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht nicht erbringen.


Beschluss des BGH vom 04.10.2005

VII ZB 26/05

BGHR 2006, 131

Vorgenanntes gefunden unter: http://www.ratgeberrecht.eu/inkasso-aktuell/keine-umgehung-der-lohnpfaendung-durch-wahl-einer-unguenstigen-steuerklasse.html

 :gruebel: Ggf sind die 400km Arbeitsweg des Mannes  ein "sachlich rechtfertigender Grund"?

Auf die Gefahr, mir "den Zorn des Feuerwald" zu zuziehen... :
Ich glaube die Ehefrau muß den Drachen füttern. Wäre ja nicht das erste Mal das zuständige Institutionen wenig Verständnis für die Situation des "solventen Ehepartners" aufbringen.

Die ist und kann keine Rechtberatung sein.  Ggf. sollten Sie einen Juristen aufsuchen.

Mandarin

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bigoldman

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Vielen Dank Mandarin.
Vorgenanntes Urteil hatte ich auch schon gefunden. Ich hoffte auf eins, das mehr Verständnis für den Ehegatten aufbringt.
Ich glaube die Ehefrau wird erst einmal zum Rechtspfleger gehen und sich dort beraten lassen.
Bin mal gespannt auf diese Beratung bzw. dem Ergebnis - da der Beschluss , dass die Schuldnerin die Steuerklasse nicht hätte wechseln dürfen einmal auf ein BGH Urteil fußt, bei dem beide Ehepartner Inso angemeldet hatten und der Fall hierfür m.E. nicht herangezogen werden kann, ja von einem Rechtspfleger ausgestellt wurde, dieser aber anderseits die Beratung übernehmen müß.
Nochmals Danke
Wenn noch etwas zu meinen Fragen gefunden wird - immer wieder gerne - her damit
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Mandarin

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Bin auch nur eine ganz normaler "Joe Sixpack".

Wenn beide -in o.g. Urteil- insolvent sind, welchen Sinn macht dann der Wechsel der Stkl, welcher dem Ehepartner zum Vorteil gereicht wird???

Ich hoffte auf eins, das mehr Verständnis für den Ehegatten aufbringt.

Kennen Sie den Sheriff von Sherwoodforest??? War der Urvater alles IV, Truhänder etc. (wo ist der IronieSmiley@JaFer) Und der hatte auch kein Erbahmen...

Das mit dem Rechtpfleger ist eine verdammt gute Idee. Aber nicht vergesssen, der Rechtsbeistand ist nur so gut, wie die Hausaufgaben des Mandanten.

Bleiben Sie am Ball

Mandarin
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