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Autor Thema: Vollstreckung Finanzamt  (Gelesen 2800 mal)

chaoshoch3

  • Gast
Vollstreckung Finanzamt
« am: 27. August 2009, 17:45:48 »

Hallo, ich bin neu hier und ich hoffe, dass mir hier Tipps weiterhelfen.
Ich bin selbständig, mein Mann Angestellter und wir bekamen 2008 einen Steuerbescheid mit Nachzahlung für 2007 / 2008 und Vorauszahlung für 2009. Insgesamt fast 6000,-€ . Ich bin seit 2007 selbständig .

Nun kam eine so hohe Summe sehr überraschend für uns , auch mit Vorauszahlung, dass kannten wir nicht. Jedenfalls konnten wir uns mit dem Finanzamt einigen, dies in 12 Monatsraten zu zahlen. Aber wir hatten auch noch Mietschulden und hatten uns aber mit dem Vermieter auf Ratenzahlung einigen können. Wir dachten wir packen das Alles irgendwie, aber es war zuviel . Jedenfalls haben wir dann die Rückzahlung an den Vermieter erstmal eingestellt und an das Finanzamt gezahlt.

Letzten Monat kam dann eine teure Autoreparatur 1000,-€ und im Sept. nochmal 1000,-€ , müssen sein , sonst gibts keinen neuen TÜV ! Jedenfalls konnten wir nun auch das Finanzamt nicht mehr zahlen, kam Vollstreckungsankündigung und 2 Tage später kam auch vom Vermieter Zahlungsaufforderung. Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Bin ja eher geneigt die Restschuld beim Vermieter zu zahlen. Aber was macht der Vollstrecker vom Finanzamt, hab Angst dass der meine Kunden anschreibt ( oder will der die Rechnungen nicht sehen ??? )

Danke schonmal
chaos
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paps

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Re: Vollstreckung Finanzamt
« Antwort #1 am: 27. August 2009, 18:26:30 »

Grundsätzlich wird er bei Ihnen als Selbständige auch wissen wollen, von wem Sie Geld zu  bekommen haben.
Das dürfte aber m.E, nur auf offene Zahlungen zutreffen.

Wie begründet sich die Steuerschuld?

Die Vorauszahlung ist verhandelbar, wenn Sie darstellen, dass diese aus  den laufenden Einkünften nicht bestreitbar ist.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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