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Autor Thema: Nachzahlung während der Insolvenz  (Gelesen 4335 mal)

rainer1411

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Nachzahlung während der Insolvenz
« am: 26. August 2009, 06:52:57 »

Guten Tag zusammen

Seit 11/2007 befinde ich mich im eröffneten Insoverfahren, bin also noch nicht in der WVP.

Nun erwarte ich vom DRVB eine Nachzahlung für Zwischenübergangsgeld für die Zeit von 01/2008 bis 08/2009.

Hintergrund für die Nachzahlung ist die Tatsache, dass ich unverschuldet, aus gesundheitlichen Gründen meine Umschulung 12/2007 abbrechen musste und  in 09/2009 wieder fortführen kann.

Für diese Zwischenzeit von 20 Monaten habe ich monatlich, durchschnittlich 1000 €  erhalten. (ALG I + ALG II)
Aufgrund bestehender Unterhaltsverpflichtungen war für den IV nichts zu holen.

Mein monatliches Zwischenübergangsgeld liegt bei ca. 3000 €. Hätte ich das durchgehend monatlich erhalten, so hätte der IV hiervon je ca. 300 € erhalten. (20 x 300 = 6 000 €)

Nun erhalte ich als Nachzahlung für die 20 Monate auf einen Schlag 20 x 2000 € = 40 000 €. Die 2000 € ergeben sich aus der Differenz zwischen dem bereits ausgezahlten ALG I + ALG II und dem Zwischenübergangsgeld.

Nun habe ich gehört, dass es 2 Prinzipien gibt, die denkbar sind, um zu berechnen, was der IV von der Nachzahlung erhält.

1. das Anspruchsprinzip:
hierbei werde ich so gestellt, als ob die Nachzahlung nicht in einer Summe gezahlt worden wäre, sondern es wird so getan, als ob ich Monat für Monat 3000 €  Zwischenübergangsgeld erhalten hätte. Das würde bedeuten, der IV erhält aus der Nachzahlung 20 x 300 = 6 000 €.

2. das Zuflussprinzip:
hierbei werde danach behandelt, wann die Nachzahlung bei mir auf dem Konto erscheint. Hierbei würde der IV nicht 6 000 €, sondern die gesamten 40 000€ erhalten.

Welches Prinzip ist nun anzuwenden?

Wenn das Zuflussprinzip anzuwenden ist, würde es dann einen Unterschied machen, ob das Geld im eröffneten Verfahren fließt, oder wäre es besser, wenn ich mich dann bereits in der WVP befinde? In diesem Zusammenhang ist mir bekannt, dass, wenn ich meinen Zugewinnausgleichsanspruch in der WVP erhalte, dass ich ihn dann behalten kann. Erhalte ich ihn bereits im noch eröffneten Verfahren, dann erhält ihn der IV.

Rainer1411
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rainer1411
 

paps

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Re: Nachzahlung während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 27. August 2009, 17:34:09 »

Zitat von: ein RA+Treuhänder
§ 35 InsO ist nicht von § 36 Abs. 1 InsO zu trennen.
Bei der Nachzahlung handelt es sich pfändungsrechtlich um eine Vielzahl an Zahlungen auf die jeweiligen Monate. Falls das Gesamteinkommen in diesen Monaten den Pfändungsfreibetrag nicht überstiegen hat, sind die Zahlungen (auch als Überweisung in nur einem Gesamtbetrag) zum Zeitpunkt der Zahlung zunächst pfandfrei. Das eröffnete Insolvenzverfahren ändert hieran nichts (§ 36 Abs. 1 InsO).
Wann der Gesamtbetrag allerdings pfändbar wird und damit in den Insolvenzbeschlag fällt, daran scheiden sich die Geister.
N.m.K. ist eine solche Zahlung aus laufendem Einkommen (die den Regelungen gem § 850 c ZPO unterfällt) zumindest bis zum Fälligkeitszeitpunkt der nächsten Zahlung (bei ALG I oder II i.d.R. 1 Monat) pfandfrei. Danach sollte der Zahlbetrag in der Zwangsvollstreckung aufgebraucht sein, um nicht "unter die Räder" zu gelangen.
Es ist daher zu vermuten, dass der Insolvenzbeschlag für Restguthaben automatisch in der Sekunde der Zahlung zum nächsten Zeitpunkt greift (ich bin deshalb froh, dass mir die Schuldner nicht freudestrahlend ihre Kontoauszüge nach Eröffnung übersenden).
Bei Nachzahlungen für mehrere Monate "in einem Ritt" ist der Pfändungs-/Insolvenzbeschlag daher aus meiner Sicht zumindest zum Zeitpunkt Zahlung + 1 Monat anzusetzen. Der Schuldner sollte dann halt auch dafür sorgen, dass das Geld ausgegeben ist.

Zumindest bei der Nachzahlung von Gehalt gibt es eine BAG-entscheidung

Nachberechnungsgrundlage
BAG, Beschluss vom 28. 8. 2001 - 9 AZR 611/ 99
16).…eine Kumulierung von Arbeitseinkommen stattgefunden, die für die Berechnung des zugriffsfreien Teils des Arbeitseinkommens (§ 850 c, d ZPO) zu berücksichtigen ist. In vergleichbaren Fällen der Kumulierung von Lohn- und Gehaltszahlungen aus mehreren Monaten ist der für jeden einzelnen Monat jeweils pfändbare Betrag fiktiv festzustellen (vgl. Arbeitsgericht Wetzlar 11. August 1988 - 1 Ca 142/ 88 - AP ZPO § 850 i Nr. 1). Denn § 850 c ZPO bezweckt die Sicherung des Lebensunterhalts in dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird (vgl. BAG 4. April 1989 - 8 AZR 689/ 87 - nv.). Diese Vorgehensweise entspricht auch der Rechtsprechung zum Aufeinandertreffen von fälliger Lohnzahlung und Lohnvorauszahlung
« Letzte Änderung: 27. August 2009, 17:36:25 von paps »
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rainer1411

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Re: Nachzahlung während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 27. August 2009, 17:44:29 »

Hallo Paps

Für diese Antwort gebe ich die volle Punktzahl.

Ich danke dir.

Rainer1411
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rainer1411
 
 

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