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Autor Thema: Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?  (Gelesen 2020 mal)

Scrat

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Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?
« am: 13. September 2008, 15:04:19 »

Hallo Gemeinde!

Kann mir ein Strick daraus gedreht werden (z.B. Gläubigerbegünstigung o.Ä.), wenn ich als privat haftend Selbstständiger vor
Antragstellung des RI (in ca 14 Tagen):

a) Stadtwerke + letzte Wohnungsmiete 08.2008 bezahle (Überweisung), obwohl ich meine Antragsstellung absehe
b) meiner Freundin geliehenes Geld zurück gebe?


MfG
Scrat
« Letzte Änderung: 16. September 2008, 13:23:17 von Scrat »
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Scrat

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Re: Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?
« Antwort #1 am: 16. September 2008, 13:24:46 »

...mit dem Wunsch nach Beantwortung eins nach oben...
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paps

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Re: Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?
« Antwort #2 am: 16. September 2008, 17:22:20 »

nein.

Bezüglich der Freundin könnte es aber zu Anfechtungsversuchen durch den IV kommen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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