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Autor Thema: Fragen zur Privatinsolvenz  (Gelesen 2364 mal)

kaeleb

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Fragen zur Privatinsolvenz
« am: 11. Mai 2010, 19:07:02 »

Hallo,
ich habe ein paar Fragen, für dich ich noch keine Antworten gefunden habe:
Ich lebe mit meiner Frau (verheiratet) und 2 Kindern zusammen.
Das erste Kind ist 5 Jahre alt, wobei ich nicht der Vater bin.
Das zweite Kind ist 9 Monate alt, wobei ich der leibliche Vater bin.
Wenn ich nun Privatinsolvenz anmelde, muss ich dann in der Pfändungstabelle bei der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen bei 3 oder bei 4 schauen? Denn das erste Kind ist ja nicht mein eigenes, jedoch komme ich für seinen Unterhalt auf, weil sein Vater als Hartz 4 Empfänger keinen Unterhalt zahlt.

Soweit ich weiss wird im Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern ein gewisser Betrag zur Tilgung angeboten. Was ist jedoch, wenn kein Geld hierfür vorhanden ist? Kann dann auch eine Befreiung der Schulden beantragt werden?

Vielen Dank schon mal für die Anworten
Gespeichert
 

Hoffnung

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Re: Fragen zur Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 12. Mai 2010, 10:29:49 »

Hallo,

nach meinem Dafürhalten, kommen wohl eher 2 unterhaltsberechtigte Personen in Betracht: Ihre Frau (ich gehe davon aus, sie erzielt aufgrund des Babys keine eigenen Einkünfte, aus denen sie ihren Unterhalt selbst betreiten kann) und Ihr gemeinsames Kind.

Dem 1. Kind Ihrer Frau gegenüber sind Sie aber nicht gesetzlich unterhaltspflichtig. Auf freiwillige Unterstützungsleistungen kommt es bei der Pfändungstabelle nach meiner Kenntnis nicht an.

Zu Ihrer 2. Frage:
Angeboten wird in der Regel der Betrag, der auch bei einer Pfändung verteilt werden könnte. Ist da nix da, handelt es sich um einen sogenannten "0-Plan".
Meist wird dann geschrieben, dass derzeit kein zu verteilendes Einkommen vorhanden ist, bei einer Änderung der wirtschaftlichen Lage aber ein dann ggf. zur Verfügung stehender Betrag angeboten.

Die Gläubiger werden einen "0-Plan" aber wahrscheinlich im Schuldenbereinigungsverfahren ablehnen.

Einen Insolvenzantrag und einen Restschuldbefreiungsantrag kann man aber auch mit einem "0-Plan" stellen.

VG Hoffnung

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