Hallo zusammen,
ich habe ein neues Schreiben vom Insolvenzgericht zur Kenntnisnahme erhalten.
Der Inhalt lautet (verkürzt) wie folgt:
1. Es wird festgestellt, daß der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ab dem xx.xx.2012, folgende Obliegenheiten erfüllt:
a) angemessene Erwerbstätigkeit
b) geerbtes Vermögen zur Hälfte an den vom Gericht bestellten Treuhänder herausgibt
c) jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle anzeigt
d) Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leistet
Die Restschuldbefreiiung wird auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagt, wenn
a ) der Schuldner innerhalb von 6 Jahren eine seiner Obliegenheiten verletzt
b) wenn der Schuldner innerhalb von 6 Jahren wegen einer Straftat verurteilt wird
2. Als Treuhänder wird Herr Rechtsanwalt xxx bestellt.
Der Treuhänder hat dem Gericht jährlich Rechnung zu legen. Er hat dem Gericht jederzeit einzelne Auskünfte zu erteilen.
Der Treuhänder hat Anspruch auf Vergütung.
GründeMit Beschluss des Amtsgerichts xxx, Insolvenzgericht vom xx.xx.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Der Schuldner hat am xx.xx.2012 die Erteilung von Restschuldbefreiung beantragt. Zu dem rechtzeitig gestellten Antrag hat das Gericht die Insolvenzgläubiger und den Treuhänder gehört.
Versagungsgründe wurden nicht geltend gemacht.
gez. Rechtspflegerin
Alles schön und gut, nur hier fanden Schlusstermin und Anhörung der Gläubiger bereits statt.
Wurde mit diesem Beschluss bzw dem Termin am 11.09.13 nun darüber entschieden, ob ich in die Wohlverhaltensphase komme? Oder ist das wieder etwas anderes?
Es ist etwas anderes. Als nächstes folgt der Beschluss über die Ankündigung der RSB. Nach dessen Rechtskraft und nach Vornahme der Schlussverteilung kommt die Verfahrensaufhebung. Danach beginnt die WVP. Wegen dieses Ablaufs könnte es bis zur Aufhebung noch etwas dauern.
Wenn Sie diese Beschlüsse noch nicht haben oder im Internet nicht finden können, dann denke ich, dass man trotzdem nach 4 Wochen mal höflich beim Gericht anrufen darf, um sich nach dem Stand zu erkundigen. Meiner Meinung nach sollte eigentlich zumindest die Ankündigung der RSB schon beschlossen sein.
Also genau wie User InsoKalle geschrieben hat. Kommt nun die Schlussverteilung und danach die Verfahrensaufhebung? Und erst DANN die Wohlverhaltensperiode.
Wie lange kann sich das Ganze noch ca. hinziehen? Bekommt man ein offizielles Schreiben in welchem drinsteht, ab wann man in der WVP ist und welche Änderungen sich dadurch ergeben haben?
Danke & Gruß Herbstblatt1