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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: wann und wie PI - falls überhaupt  (Gelesen 2315 mal)

hilfesuchender808

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wann und wie PI - falls überhaupt
« am: 21. April 2010, 08:58:47 »

Hallo und einen schönen guten Tag,

reinzufällig habe ich diese sehr informative Seite gefunden und bitte nun auch einmal um entsprechende Ratschläge.

Sachverhalt:
Ich bin seit kurzer Zeit rechtskräftig geschieden und zur Zahlung von Ehegatten-Unterhalt verpflichtet. Da cih wegen anderer Verpflichtungen nicht in der Lage war/bin, den Unterhalt zu zahlen, habe ich dies auch (leider) nicht getan.

Nun hat meine Ex den laufenden und rückständigen Unterhalt beim AG gepfändet. Das bedeutet nachtürlich in aller Konsequenz, daß ich die anderen Ratenzahlungen nicht mehr erfüllen kann.

Was passiert jetzt? Werden die Banken mich erst einmal "nett" erinnern und dann die Kredite kündigen um sie per Pfädnung ebenfalls einzutreiben? Dann sind sie aber "nachgelagert" nach der aktuell vorliegenden Unterhaltspfändung. Es besteht lediglich ein kleiner "Differenzbetrag" zwischen dem Pfädnungsbetrag lt. Tabelle und der Unterhaltsverpflichtung (so ca. 70 EUR monatlich), die noch pfändbar wären.

Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise der Banken? Werden sie sich quasi "hinten anstellen" beim AG und warten bis sie an der Reihe sind, oder können und werden sie mich in die PI "zwingen"?

... nur am Rande, Privatvermögen, bzw. verwertbare gegenstände sind nicht vorhanden.

Bin für jeden Rat seh dankbar!

viele Grüße   
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Fallera

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Re: wann und wie PI - falls überhaupt
« Antwort #1 am: 21. April 2010, 09:25:24 »

Hallo,

aus meiner eigenen Erfahrung kann ich folgendes sagen. Die Banken werden soweit Du in den Krediten eine Gehaltsabtretung stehen hast, diese beim AG geltend machen. Erstmal jedoch werden die Dich daran "freundlich" erinnern an ausstehende Raten und dann folgt das normale Porzedere wie Kreditkündigung, Versuch die Gehaltsabtretung beim AG geltend zu machen etc.

Zuerst einmal muss jedoch die Unterhaltspfändung bedient werden und danach wird, so war es bei mir, bleibt für andere eh nix mehr übrig.

Letztendlich wäre es hilfreich etwas mehr Zahlen zu kennen.

- Wie hoch sind die Unterhaltsschulden
- Sind Kinder vorhanden
- Sind noch andere Schulden vorhanden
- Einkommenssituation....

Mir hat der Gang zu einer professionellen Schuldnerberatung sehr geholfen!!!

LG
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hilfesuchender808

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Re: wann und wie PI - falls überhaupt
« Antwort #2 am: 21. April 2010, 10:39:07 »

Hallo Fallera,

erst einmal danke für die Zwischeninfo.

Nun zu deinen Nachfrage. Du wirst sicherlich verstehen, daß ich hier nicht mit den tatsächlichen Zahlen arbeiten kann - dafür is das net zu offen.

Fakt ist, es gibt einen Unterhaltsrückstand in Höhe von 2 Monatszahlungen und ansonsten läuft der monatliche Unterhalt.

Wie bereits erwähnt, bleiben monatlich gem. Pfänduungstabelle noch ca. 70 EUR verfügbar, die dann an die anderen Gläubiger gepfändet werden. Wer zuerst kommt hat halt die besten Karten da der AG die Abtertung nicht anerkennt, bzw. vertraghlich ausgeschlossen hat. Somit muß erst eine Pfändung her. Und die wird ja lt. unserem Personalbüro nach Eingang beim AG bedient.

Bedeutet in letzter Konsequenz:
Die Pfädnung die als nächstes eingeht, wird mit den besagten 70 EUR bedient. Offen sind quasi 2 Kredite bei normalen Banken mit jeweils mehreren 10tsd EUR und eine Kreditkartenabrechnung mit rund 10tsd EUR.

Diese 3 müssten sich dann halt "hinten anstellen"???

Mir wäre schon wichtig zu wissen, was weiter passiert. Die Kündigung der Kredite wird ja in die Schufa eingetragen - dann gibt es keine weiteren Kredite mehr. Was ist mit dem Girokonto - darf dies aufgrund der gekündigten Kredite gekündigt werden?

Wollte zwar auch schon zur Schuldnerberatung - leider dauert es ewig, in Düsseldorf einen Termin zu bekommen.

Gruß
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Fallera

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Re: wann und wie PI - falls überhaupt
« Antwort #3 am: 21. April 2010, 10:45:54 »


Mir wäre schon wichtig zu wissen, was weiter passiert. Die Kündigung der Kredite wird ja in die Schufa eingetragen - dann gibt es keine weiteren Kredite mehr. Was ist mit dem Girokonto - darf dies aufgrund der gekündigten Kredite gekündigt werden?

Gruß

Die Kündigung der Kredite wird in die Schufa eingetragen das ist korrekt!

Kreditinstitute bzw. Banken und Sparkassen dürfen frei entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen oder eben nicht. Wenn Ihr Kreditinstitut Sie etwa wegen Ihrer Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder Ihrem Arbeitsplatzverlust als „Risikokunden“ einstuft, dann darf es Ihnen kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Konto dort womöglich schon ganz lange haben.

Da ich Ihre Ausführungen jedoch so verstehe, dass auch künftig die Kredite nicht bedient werden können bleibt im Endeffekt nur noch die ESV oder die PI. Haben sie schon versucht mit der Bank bez. niedrigerer Kreditraten zu sprechen? Oder evtl. Umschulden und nur noch eine Rate zahlen?
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Kurt Cobain
 

doktor mabuse

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Re: wann und wie PI - falls überhaupt
« Antwort #4 am: 21. April 2010, 13:09:20 »

Hallo,

stimmt so, sämtliche Kündigungen von Krediten und Kreditkarten werden der Schufa gemeldet.
Dies dauert in der Regel aus eigener Erfahrung ein paar Wochen. Wenn also eine Umschuldung die gangbare Lösung sein sollte, so ist jetzt zügiges Handeln gefragt, solange die Schufa noch sauber ist. Macht aber auch nur wirklich Sinn, wenn es wirtschaftlich tragbar ist und die Raten bedient werden können. Aber, aus eigener Erfahrung weis ich, daß eine Ratenabsenkung manchmal möglich ist, wenn die Bank mitspielt, aber frisches Geld gibt es dann meist nicht mehr, - denn, wozu reduziert man seine Raten?
Doch meist, weil man die alte Summme nicht mehr aufbringen kann. Wenn keine Bank bereit ist die Sache zu tragen, bleibt nur der Weg, mit Hilfe einer professionellen Stelle einen Vergleich anzustreben. Falls dieser abgelehnt wird, wird man sich mit dem Thema Insolvenz auseinandersetzen müssen. Eine EV hilft auf Dauer auch nicht weiter, da die Ansprüche weiter gelten.
Ich hatte auch das Problem, das meine Verbindlichkeiten keiner zusammenfassen wollte, so daß nur der Weg in die Inso überblieb.
Was letztendlich besser war, wird sich in Zukunft rausstellen.

Also, zügiges und überlegtes Handeln ist angesagt, solange noch Zeit ist und einem nicht das Heft aus der Hand genommen wird.

Gruß
Doktor Mabuse
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Hoffnung

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Re: wann und wie PI - falls überhaupt
« Antwort #5 am: 21. April 2010, 15:10:58 »

Hallo,

mal ne ganz andere Frage: Kommen Ihre Verbindlichkeiten aus der Ehezeit und sind sie ggf. sogar von Ihrer Frau mit unterschrieben worden? Wurden die Kredite irgendwie bei der Festlegung des Unterhalts überhaupt berücksichtigt?

Meines Wissens sind - zumindest gemeinsame - Kreditverpflichtungen, bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen.
Evtl. könnte bei Ihnen hier noch ein Ansatzpunkt sein, um Ihre Situation zu verbessern???

VG Hoffnung
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