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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?  (Gelesen 3868 mal)

Ruhrgebiet

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Hallo zusammen, man liest ja immer wieder hier im Forum etwas über"...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse...". Doch was bedeutet das genau? Ich habe dazu leider auf anhieb nichts aussagekräftiges hier im Forum gefunden. Die Frage bezieht sich auf das Thema Lohnsteuer/Kilometergelgrückerstattung für 2008.

Eigentlich interessieren mich folgende Fragen:

1) Wird die Rückerstattung SOFORT an den Insolvenzverwalter (bei laufener Insolvenz) durch das Finanzamt überwiesen?
2) Bedeutet "Erstattung in die Insolvenzmasse" = Das ganze Geld ist weg? Oder bekomme ich trozdem noch einen % Satz? (zum Beispiel bei der Kilometergeldrückerstattung)

Und folgende Zusatzfrage zu 1) hätte ich noch wenn diese mit JA beantwortet wird. Es gibt in meiner Nähe Büros wo man sich die Lohnsteuer DIREKT auszahlen lassen kann (natürlich unter Abzug einer bestimmten "hohen" Summe). Ist das überhaupt erlaubt dort hinzugehen (für Personen in der Insolvenz) und wie würde dann die Berechnung erfolgen?

MfG
T aus Marl
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paps

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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2008, 23:39:55 »

Im laufenden Verfahren:
1.) ja
2.) ja das geld ist weg; nein Sie bekommen keine %-e

zu 1.) Klingt sehr am Rande der Legalität; Sie würden dann den Erstattungsbetrag der Masse schulden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Ruhrgebiet

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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2008, 20:35:15 »

zu 1.) Klingt sehr am Rande der Legalität; Sie würden dann den Erstattungsbetrag der Masse schulden.

Hallo paps, erstmal Danke für deine Antwort. Ich habe mich auch nochmal umgehört/umgesehen und folgendes zu diesem Thema rausbekommen. Grundsätzlich werden folgende Gruppen bei diesen Einrichtungen nicht angenommen:

1.) Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler

2.) Personen, die ihre Lohn- und Einkommensteuererstattungsansprüche bereits an Dritte abgetreten oder verpfändet haben

3.) Personen, bei denen allgemein Pfändungen (z.B. Lohnpfändungen etc.) durch Dritte vorliegen

4.) Personen, die einen Offenbarungseid abgelegt haben

5.) Personen, die Unterhaltspfändungen (z.B. an Ehefrau, Kinder) haben

6.) Personen, über deren Vermögen ein sog. Insolvenzverfahren eröffnet wurde

7.) Personen, die Rückstände beim Finanzamt haben, wie z.B. ; Steuerrückstände, Kfz-Steuerschulden usw.

Somit hat sich die Frage eindeutig erledigt.

Was ich allerdings noch nicht ganz nachvollziehen kann ist, das trozdem die Gesamt Summe abgezogen wird obwohl auch kosten für Lohnsteuerberater/Lohnsteuerhilfe anfallen um so eine optimale Auszahlung zu erreichen.  Ich persönlich kenne mich mit der Berechnung überhaupt nicht aus bin allerdings alles andere als "Zahlungsfaul"  :biggrin: und versuche immer soviel wie möglich abzuzahlen (zurzeit gehen ca. 500€ im Monat von meinem Lohn zum Insolvenzverwalter). Aber ich persönlich bräuchte Hilfe bei der Erstellung der Kilometergeldrückerstattung und die kostet Geld. Ich habe einen Lohnsteuerhilfe Verein in meiner Nähe gefunden allerdings kostet auch dort die Aufnahme zurzeit: Beitragsklasse 3 - Zahlbetrag: 101,00 €.

Ich war noch nie arbeitslos und fahre täglich an die 200 km zum Arbeitsplatz hin und zurück. Wenn ich nun einen Antrag auf Kilometergeldrückerstattung stelle und mir nichts bleibt wo bleibt da der gewisse Anreiz? Das Fahrzeug wird ja auch nicht besser und eine kleine Summe fördert doch eher die Motivation des Schuldners oder sehe ich das falsch?

MfG
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paps

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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2008, 21:17:35 »

Das ist nicht so schwer.
Lediglich der Fahrtweg wird bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten angegeben.
Die 30Cent je Km mindern dann das zu versteuernde Einkommen.
Mit einigem technischen Verstand könne Sie die Steuererklärung als Angestellter auch mit dem Programm "ELSTER" des  Finanzamtes machen.
einfach mal googeln.
Wenn nicht, vergleichen Sie die Kosten, es gibt ev. auch billigere Lohnsteuerhilfen, oder ein Bekannter hilft.

Für Sie ist es wichtiger für 2009 ev. einen Freibetrag auf der LSK einzutragen.
Dan bekommen Sie letztendlich mehr Netto.

 
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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2008, 22:02:21 »

Ich habe mir ELSTER runtergeladen und werde es morgen mal selbst auswerten.

Lediglich der Fahrtweg wird bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten angegeben.
Die 30Cent je Km mindern dann das zu versteuernde Einkommen.

Was sich wie auswirkt?

Für Sie ist es wichtiger für 2009 ev. einen Freibetrag auf der LSK einzutragen.
Dan bekommen Sie letztendlich mehr Netto.

Ich habe mir den Lohnsteuerermäßigungsantrag 2009 heruntergeladen und angesehen. Ich gehe mal davon aus das in meinem Fall Beschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe - Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale) wichtig ist. Unter dem Punkt BELEGE BEIFÜGEN reicht dort der Arbeitsvertrag (also Anschrift des Arbeitgebers?)  um zu beweisen das man die Strecke zurück legen muss?

Vielen Dank für die Antworten.



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paps

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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2008, 22:09:45 »

Je  km wird das zu versteuernde Einkommen um 30 cent gesenkt

Als Belege reicht der Arbeitsvertrag, wenn daraus die regelmäßige Arbeitsstätte hervorgeht
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ThoFa

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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2008, 12:57:00 »

Hallo,

bei einem so langen Fahrtweg, sollten Sie einen Antrag an das Gericht zur Erhöhung des pfändungsfreien Betrages stellen.

MfG

ThoFa
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dobberstein

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Re: Was bedeutet "...geht die Erstattung in die Insolvenzmasse..."?
« Antwort #7 am: 18. Dezember 2008, 14:34:04 »

Antrag gemäß § 850 f Abs. 1b ZPO - an das Insolvenzgericht
fORMULIERUNGSVORSCHLAG:
In dem insolvenzverfahren,,, wird beantragt, der Schuldnerin aus ihrem Einkommen einen über den nach der Tabelle zu § 850 c ZPO hinausgehenden Betrag i.H.v.,,,, als pfandfrei zu belassen...
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pd
 
 

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