Hallo,
da ich leider nichts passendes gefunden habe, das meine Frage beantworten könnte, möchte ich gern mal eure Meinung dazu hören.
Also, im Oktober 2008 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, demzufolge hat mein Arbeitgeber natürlich auch entsprechende Mitteilung erhalten, und richtigerweise auch, dass er ab sofort die pfändbaren Beträge nicht mehr an mich, sondern an die Treuhänderin abzuführen hat.
Da von meinem Gehalt bereits seit Jahren Unterhalt gepfändet wurde und sich der Betrag, der für mich übrig blieb, nicht änderte, ging ich davon aus, dass dies eben der Pfändungsfreibetrag ist.
Nun war es in diesem Jahr, Anfang März, soweit, dass die Treuhänderin einen Zwischenbericht erstellte und die Gläubiger Gelegenheit hatten, Anträge zu stellen etc.
Ich erhielt natürlich auch ein Schreiben - welches mich fast vom Hocker fallen lies - es hiess, der pfändbare Betrag meines Gehaltes hätte ab Oktober fliesen müssen, es ist jedoch nichts eingegangen usw.
Nach etlichen Telefonaten und stundenlanger Recherche im Netz brachte ich dann raus, dass von meinem Gehalt tatsächlich noch 67,05 € hätten abgeführt werden müssen.
Mein Arbeitgeber wies die Schuld von sich, er hätte alles richtig gemacht und gab den Schwarzen Peter an mich zurück bzw. beschuldigte sein Lohnsteuerbüro.
Um jedoch wenigstens etwas zu tun, berichtigte er meine beiden Gehaltsabrechnungen von März und April und zahlte eben 2mal 67,05 € an die Treuhänderin (dass mir hier nur 239 Euro übrig blieben, erwähne ich nur mal nebenher).
Jetzt will die Treuhänderin natürlich auch den restlichen Betrag, der bei etwa 900 € liegt (Oktober 2008 bis Februar 2010) und macht mich dafür verantwortlich, droht sogar mit Entzug der gewährten Verfahrenskostenstundung, sollte der rückständige Betrag nicht beglichen werden. Wovon aber soll ich denn noch was zahlen bei nem Nettobetrag von 387 Euro.
Dazu muss ich sagen, dass ich in einer an den Arbeitsvertrag gebundenen Wohnung wohne, die mich 754 Euro Miete kostet, Unterhalt in Höhe von 300 Euro zahle und dann eben noch die (jetzt) 77,05 Euro an die Treuhänderin.
Ist es überhaupt richtig, dass der Arbeitgeber mich für Fehler, die er offensichtlich gemacht hat (oder das Lohnbüro), verantworlich macht und mir diese Beträge vom ohnehin wenigen abzieht ?
Sicher habe ich auch Pflichten als Insolvenzschuldner, aber wenn ich in einer Firma bin, dann kann ich doch davon ausgehen, dass die Steuerfachangestellten, die die Löhne und Gehälter berechnen, sich auch damit auskennen, was mit Pfändungen und so zu tun ist und welcher Betrag pfändbar ist.
Und wie soll ich jetzt der Treuhänderin gegenüber reagieren ? Soll ich ihr mitteilen, sie möge sich an meinen Arbeitgeber wenden oder soll ich mal eben 3 Monate von der Luft leben, um die rückständigen Beträge aufbringen zu können ?
Ich wäre sehr dankbar über jeden Tipp, eventuell auch Aktenzeichen von Urteilen oder Links zu Gesetzestexten, aus denen klar hervorgeht, wer in einem solchen Fall zur Verantwortung zu ziehen ist.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Sven