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Autor Thema: Mutterschaftsgeld berechnen - wie?  (Gelesen 17219 mal)

VieleFragen

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Mutterschaftsgeld berechnen - wie?
« am: 12. April 2012, 11:39:48 »

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie das Mutterschaftsgeld berechnet wird.
Es heisst ja, man bekommt den durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate.
Welchen Nettolohn? Vor oder nach Abzug der Pfändungssumme?
Das macht bei mir immerhin 750 Euro aus.
Wenn es das Netto nach Abzug der Pfändung ist, bekomme ich auf diese Summe dann nochmal
was gepfändet, oder?
Ich finde das alles sehr kompliziert. Leider!  :sad:

Kann mich jemnd aufklären?

Lieben Dank schon mal!

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HeinoHome

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Re: Mutterschaftsgeld berechnen - wie?
« Antwort #1 am: 12. April 2012, 16:25:18 »

Moin,

hier mal ein Auszug:

(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf 1.
Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie Elterngeld bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge,
2.
Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes, soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bis zur Höhe des Erziehungsgeldes nach § 5 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder des Elterngeldes nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt.

Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/54.html

Das Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem Nettolohn (vor Pfändung).
z.B.: 2100 EUR Netto -> Pfändbar bei 0 unterhaltsberechtigten Personen: 749,78 -> Auszahlung: 1350,22 EUR
Mutterschaftsgeld: 65% von 2100 EUR = 1365 EUR

Gruß aus Hamburg
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VieleFragen

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Re: Mutterschaftsgeld berechnen - wie?
« Antwort #2 am: 13. April 2012, 10:01:53 »

Hallo,

wieso nur 65 %? Ich dachte, man bekommt 100 % Mutterschaftsgeld?
 :gruebel:

Hilfe, kann mich jemand aufklären?

Danke & herzliche Grüße an alle.
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Maurice Garin

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Re: Mutterschaftsgeld berechnen - wie?
« Antwort #3 am: 13. April 2012, 10:19:54 »

Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse bezahlt und beträgt max. 13 €/Tag. Das ist nicht pfändbar.

Dazu kommt dann der Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftsgeld. Der errechnet sich aus dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt in den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn der Mutterschaftsfrist. Also die Summe der letzten drei Nettogehälter geteilt durch 90 Tage. Davon wird dann das Mutterschaftsgeld von der KK abgezogen und die Differenz ist dann der AG-Zuschuss. Der ist dann steuer- und SV-frei. Unter dem Strich beträgt die Summe aus Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss dann i.d.R. in etwa das bisherige Nettogehalt.

Der AG-Zuschuss ist m.E. pfändbar, wenn die Grenzen überschritten werden.
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HeinoHome

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Re: Mutterschaftsgeld berechnen - wie?
« Antwort #4 am: 13. April 2012, 16:34:51 »

Tschuldigung... Mutterschaftsgeld ist wie vor beschrieben, das ist ja nur für eine relativ kurze Zeit... Ich meinte Elterngeld

http://www.elterngeld.de/pages/elterngeld.html
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