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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?  (Gelesen 4308 mal)

wackeldackel

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Hallo Leute,

ich habe mit meinem IV etwas Trubble. Bin bzgl. meiner PKV völlig anderer Meinung. Auf meine Schreiben, Einwände usw. wird nicht geantwortet. Stattdessen erhalte ich pauschalierte Sätze, in denen ich lediglich an meine Mitwirkungspflicht erinnert werde.

Was kann man denn tun, wenn der IV offenkundig daneben liegt? Oder anders:er ein Problem nur oberflächlich zu betrachten scheint und dann entscheidet? Wie kann man sich wehren, ohne ihn gleich "auf den Schlips zu treten"?

Vielen Dank
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horst69

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2011, 15:46:36 »

Das Thema kenne ich nur zu gut !

Die IV/TH glauben sie können alles rechtfertigen wenn sie sagen: Mitwirkungspflichten !

Das ist natürlich quatsch, aber es gibt genug Schuldner, die drauf rein fallen, ist dann ja bequem....

Ich kenne den Sachverhalt bei dir jetzt nicht, aber im Zweifel beraten lassen.

Wenn sie offensichtlich recht haben, würde ich einen netten Brief an das Gericht schreiben.

Habe ich auch gemacht und schon war mein IV mein bester "Freund"  :biggrin:
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wackeldackel

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2011, 08:58:52 »

Danke Horst69,

das ist ja mein Problem. Wo kann ich mich denn beraten lassen. Durch die Inso sind mir finaziell stark die Hände gebunden.

Bei mir ist das Problem, dass durch einen Tarifwechsel, welchen der IV befürwortete, zusätzliche Kosten in Höhe von 1154€ entstanden sind. Ich weiss nicht wo ich diese hernehmen soll. Die PKV macht es sich einfach. Sie erstattet einfach die Arzterechnungen nicht mehr, welche ich einreiche, bis die 1154€ abgegolten sind. Ich bin jetzt voll in der Klemme.

Gruss
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Leopold Bloom

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2011, 17:43:40 »

Hallo Wackeldackel,

ich versteh nicht so recht.
Wer hat dich denn da beraten beim Tarifwechsel?
Und warum hast du den Tarif überhaupt gewechselt?
Und was hat das mit dem IV zu tun?

Gruß Leopold Bloom
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wackeldackel

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #4 am: 03. November 2011, 07:11:16 »

Na ja, mein Problem war, dass ich eine Selbstbeteiligung von 2000€ im Jahr hatte. D.h.: ich musste zunächst Rechnungen bis zu diesem Betrag bezahlen, dann wurde erst erstattet. Da ich aber seit 11/10 in Inso bin, habe ich keine 2000€ in der Schublade. Deshalb wechselte ich den Tarif: höherer monatl.Beitrag und geringere SB. Dem IV trug ich schriftlich mein Anliegen vor und er erklärte sich einverstanden. Leider kam es dann zu diesem Missverständnis mit der Wartezeit. Die PKV möchte nun 1154€ wieder zurück. Doch woher nehmen? Deshalb schrieb ich den IV an, dass er diesen Betrag auf das nicht pfändbare Einkommen aufaddieren solle. Er antwortet aber nur in nichts sagenden Sätzen: Zu dieser Angelegenheit gibt es nichts weiter vorzutragen. In dieser Sache kann ich ihnen nicht helfen.

Meine Nerven liegen blank. Weiss nicht, was ich nun tun soll. Habe schon mal geschrieben, dass ich das Gericht anhören möchte. Daraufhin kam: Ich solle Drohungen in jeglicher Form unterlassen.

 
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Leopold Bloom

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #5 am: 03. November 2011, 09:40:01 »

Leider kam es dann zu diesem Missverständnis mit der Wartezeit. Die PKV möchte nun 1154€ wieder zurück.
Welches Missverständnis mit welcher Wartezeit?
Ich dachte, du warst schon Mitglied der PKV. Da gibt es keine Wartezeit bei einem Tarifwechsel.
Und wieso möchte die PKV etwas zurück?

Aber generell scheint es da um ein tieferliegendes Problem zu gehen. Offenbar versuchen IV`s immer wieder, die Pfändungsfreigrenze, welche im Gesetz steht, dadurch auszuhebeln, das sie notwendige und unvermeidbare Ausgaben nicht einberechnen.
Beiträge zur Krankenversicherung sind vom Einkommen abzuziehen. Logischerweise wären dann natürlich auch Selbstbehalte abzuziehen. Das scheint nicht der Fall zu sein.
Ebenso bei Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Die werden ebenfalls nicht anerkannt.
Durch solche Tricks wird errreicht, das dem Insolaner weniger Geld zur Verfügung steht als vom Gesetzgeber festghelegt.
Das halte ich für unbefriedigend.

Gruß Leopold Bloom
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wackeldackel

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #6 am: 03. November 2011, 13:59:14 »

Ich hatte den Tarif im März gewechselt. Mir hatte da niemand mitgeteilt, dass eine Wartezeit von 3 Monaten betstehen würde. D.h.: ich bezahle bereits seit 03/11 die höheren Beiträge und habe aber die Leistungen vom Tarif zuvor. Deshalb wurden mir in diesen 3 Monaten die Arztrechnungen zunächst "versehentlich" erstattet. Dann erhielt ich auf einmal ein Schreiben, ich solle die in diesem Zeitraum erstatteten Kosten(1154€) zurück bezahlen. Mein Protest nützte nichts. Inzwischen werden neue Arztrechnungen, welche ich einreiche, mit der bestehenden Forderung verrechnet, also nicht erstattet. Nun bin ich ziemlich in der Klemme. Von meinem knappen Selbstbehalt kann ich dies nicht bezahlen.  :Oh_no:

Gruss Mark
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Leopold Bloom

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #7 am: 03. November 2011, 19:13:16 »

Na ja, mein Problem war, dass ich eine Selbstbeteiligung von 2000€ im Jahr hatte. D.h.: ich musste zunächst Rechnungen bis zu diesem Betrag bezahlen, dann wurde erst erstattet. Da ich aber seit 11/10 in Inso bin, habe ich keine 2000€ in der Schublade. Deshalb wechselte ich den Tarif: höherer monatl.Beitrag und geringere SB. Dem IV trug ich schriftlich mein Anliegen vor und er erklärte sich einverstanden. Leider kam es dann zu diesem Missverständnis mit der Wartezeit. Die PKV möchte nun 1154€ wieder zurück.
 
Bist du sicher, das du mit deinem Problem hier im Verbraucherinsolvenzverfahrensform oder beim IV an der richtigen Stelle bist?
http://www.pkv-ombudsmann.de/

Wieso übrigens IV? Hast du etwa eine Regelinsolvenz?

Gruß Leopold Bloom

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wackeldackel

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #8 am: 04. November 2011, 10:36:16 »

Gute Frage. Ich habe noch mal nachgeschaut. Es steht bei mir, dass das Insolvenzverfahren eröffnet sei und ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter bestimmt wurde.

Diesen Obdudsmann habe ich meinen Fall schriftlich geschildert.

Das Problem ist, dass der IV so arrogant zugeknöpft ist. Seine standartisierenden Phrasen sind keinerlei hilfreiche Antworten auf meine Anliegen. Sicherlich sind für ihn die Dinge sehr klar. Für mich als neuer "Insolaner" überhaupt nicht. Deshalb bin ich froh, dass ich dieses Forum hier gefunden habe.

Ich musste vor kurzem zu einem CT, weil nach eventuellen Metastasen bei mir gesucht werden musste. Ich gehe jetzt jeden Tag mit Herzklopfen zum Briefkasten und zittere vor der Rechnung :Oh_no:.Hab das dem IV mitgeteilt. Seine Antwort: In dieser Sache gibt es nichts vorzutragen. Meine Nerven liegen blank.


Gruss Mark
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Leopold Bloom

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #9 am: 04. November 2011, 11:29:52 »


Das Problem ist, dass der IV so arrogant zugeknöpft ist. Seine standartisierenden Phrasen sind keinerlei hilfreiche Antworten auf meine Anliegen. Sicherlich sind für ihn die Dinge sehr klar. Für mich als neuer "Insolaner" überhaupt nicht. Deshalb bin ich froh, dass ich dieses Forum hier gefunden habe.
Der IV ist keine Sozialberatung. Das brauchst du aber. Hast du Kontakt aufgenommen zur Schuldnerberatung?

Ich musste vor kurzem zu einem CT, weil nach eventuellen Metastasen bei mir gesucht werden musste. Ich gehe jetzt jeden Tag mit Herzklopfen zum Briefkasten und zittere vor der Rechnung :Oh_no:.Hab das dem IV mitgeteilt. Seine Antwort: In dieser Sache gibt es nichts vorzutragen. Meine Nerven liegen blank.


Gruss Mark
Wie hoch ist dein Netto-Einkommen? Ist es höher als Hartz IV? Hast du dich mal beim Jobcenter erkundigt, ob du unter die Härtefallregelung fällst?

Bist du selbständig?

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 04. November 2011, 11:48:14 von Leopold Bloom »
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wackeldackel

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #10 am: 04. November 2011, 19:34:51 »

Ich bekomme EU- Rente, weil ich Krebs hatte. Davon muss ich jedoch Kindesunterhalt bezahlen und die PKV, war vor meiner Erkrankung selbstständig. Da bleibt dann noch ungefähr 800€ übrig. Da kann ich keine grossen Sprünge mehr machen.

Also soll ich mal zur Schuldberberatung gehen? Helfen die denn auch noch nach der Insolvenz? Vom IV erwarte ich auch keine Sozialberatung. Nur ist er doch für den Betrag zuständig, der nicht zu pfänden ist.

Gruss Mark
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Der_Alte

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #11 am: 05. November 2011, 15:01:41 »

Der Treuhänder ist nur dafür zuständig, dass Insolvenzverfahren durchzuführen und so viel wie möglich Gelder zur Masse zu ziehen.

Er ist weder dafür zuständig, dass in richtiger Höhe pfändbares Einkommen abgeführt wird noch für die Fragen möglicher Erhöhungen des unpfändbaren Einkommens. Das ist alles Sache des Gerichts. Deshalb sind Sie beim Treuhänder schlicht an der falschen Adresse und er ist davon zu Recht genervt.

Soweit Anträge zu stellen sind müssen Sie sich an das Gericht wenden. Die Auseinadersetzung mit der PKV müssen Sie selbst, vielleicht mit Hilfe der Schuldnerberatung, lösen.
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Leopold Bloom

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #12 am: 05. November 2011, 15:04:43 »

Ich bekomme EU- Rente, weil ich Krebs hatte. Davon muss ich jedoch Kindesunterhalt bezahlen und die PKV, war vor meiner Erkrankung selbstständig. Da bleibt dann noch ungefähr 800€ übrig. Da kann ich keine grossen Sprünge mehr machen.

Also soll ich mal zur Schuldberberatung gehen? Helfen die denn auch noch nach der Insolvenz? Vom IV erwarte ich auch keine Sozialberatung. Nur ist er doch für den Betrag zuständig, der nicht zu pfänden ist.

Gruss Mark

Ich würde schon sagen, dass Schuldnerberatungen für dich zuständig sind. Die waren ursprünglich gar nicht für Insolvenzen gedacht, sondern für Sozialberatung bei Leuten mit finanziellen Schwierigkeiten.
Die 800 Euro Selbstbehalt scheinen so der Durchschnitt zu sein bei Unterhaltsverpflichtungen.
Allerdings solltest du außerdem noch zur Krebsnachsorge gehen. Da gibt es mit Sicherheit Selbsthilfegruppen in deinem Umkreis. Du hast als Folge deiner Erkrankung ja unausweichliche Kosten bei medizinischer Behandlung.
Während die meisten anderen ihre Kosten aufschieben können - bei mir wäre z.B. mal ne Gebissreperatur fällig, die ich mir wegen Inso nicht leisten kann - kannst du das nicht. Sicher gibt es noch irgendwo eine Härtefallregelung.
Außerdem solltest du dich an den Rechtsberater deines Amtsgerichts wenden, ob der vielleicht etwas weiß wegen Härtefall und so.
Außerdem gibt es noch speziell ein Forum für Selbständige in Insolvenz. Die Verbraucherinsolvenz unterscheidet sich doch in einigen Punkten von der Regelinsolvenz. Frag mal hier nach:
http://www.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?5-Selbstst%E4ndigenforum

Ansonsten beste Wünsche, vor allem Gesundheit und Genesung!
Leopold Bloom

  
« Letzte Änderung: 05. November 2011, 15:07:10 von Leopold Bloom »
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wackeldackel

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Re: Was tun, wenn man mit dem IV nicht der gleichen Meinung ist ?
« Antwort #13 am: 05. November 2011, 16:53:23 »

Danke für eure netten und ausführlichen Antworten. Ich werde mich dann nächste Woche sogleich um einen Termin beim Rechtshelfer und bei der Schuldenberatung bemühen.

Der Insolvenzverwalter hatte mir nach dem Erstgespräch, das ging 20 Minuten, ein Merkblatt gesendet und das wars. Woher soll ich die vielen Feinheiten einer Insolvenz kennen? Ist schliesslich meine 1. Wenn ich das Gefühl habe, er zwackt mir zuviel ab, erschien er mir als Ansprechpartner Nr.1.
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