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Autor Thema: Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job  (Gelesen 7701 mal)

Pabst21

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Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job
« am: 12. September 2007, 10:30:26 »

Hallo !

Folgende Situation:

Mein Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Juli eröffnet worden.  Ich habe ein festes Arbeitsverhältniss (40 Std.  Woche) mit einem Nettoeinkommen von 1. 114,00 EUR.  Zusätzlich habe ich noch einen Job auf 400 EUR Basis, bei dem ca 350 EUR Mtl.  in die Kasse kommt.  Unterhaltsberechtigte Personen 1.

Nun habe ich mir mit meinem leienhaften Verständinss gedacht, Netto 1 + Netto 2 ab in die Pfändungstabelle und gut ist. 
Macht 52,05 EUR / mtl.

Die Rechnung habe ich aber ohne den TH gemacht.  Er behauptete erst er könne von dem 400 EUR Job alles einbehalten und hatte den Arbeitgeber angeschrieben das er doch pauschal nur 2/3 an den TH überweisen soll.   (weil er als TH so lieb ist)

Daraufhin habe ich einen Antrag gestellt die Gehälter zusammenzulegen (ZPO § 850e ABstaz 2).  Der Antrag wurde vom Amtsgericht bewilligt.

Nun behauptet der TH er würde trotzdem noch 2/3 des 400 EUR Jobs einbhalten dürfen.   Warum tut er das ?? Und was habe ich für rechtliche Möglichkeiten ?

Danke für die Atworten und
LG
pabst21
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Feuerwald

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Re: Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job
« Antwort #1 am: 12. September 2007, 11:28:37 »


Meine persönliche Meinung dazu:


Die Einkommen können auf Antrag des TH zusammengerechnet werden und dann entsprechend Tabelle der pfändbare Betrag ermittelt werden. Dabei hat nicht der Schuldner einen Antrag gem. § 850e ZPO zu stellen, sondern der GL bzw. der TH. Wo kommen wir denn da hin ?


850e ZPO .. 2. Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.

Ihre Rechnung stimmt also, die 51,- Euro sind dann vom Haupteinkommen pfändbar.

Nun noch folgendes:

Bei einem zusätzlichen Einkommen, bspw. aus einem Minijob, das neben einer Vollzeitbeschäftigung erzielt wird,  können zudem die Vorschriften für Mehrarbeit gem. § 850a ZPO Anwendung finden, d.h. es wäre von dem Mehrverdienst aus dem Minijob 50 % des Bruttobetrages unpfändbar. Das zu akzeptieren, fällt natürlich vielen Juristen schwer.

Was man bei Ihnen da treibt, ist nichts anders als eine Sauerei.

Gruss
Feuerwald



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Pabst21

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Re: Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job
« Antwort #2 am: 13. September 2007, 12:33:26 »

Danke für die Antwort Feuerwald ! Dachte schon ich bin komplett verrückt.

Nun habe ich gestern noch mit dem TH gesprochen.   Natürlich wird das jetzt nach der Tabelle berechnet ! Seine Aussage:"Hat wohl jemand vergessen, dass eine unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist. "  :fuchsteufelswild:

Bzgl.  der Anerkennung des 400 EUR Job'S als Mehrarbeit behauptet der TH, ich müsste ein Antrag beim Gericht stellen und mich dabei auf §850f (Erhöhung des Pfändungsfreibetrages), beziehen und dann liege es an meiner Begründung ob das genehmigt wird oder nicht. 

Ist das so richtig ? Kommt man an die "Zusagen" aus  §850a nur über einen Antrag nach  §850f ran ?

Danke
pabst21
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paps

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Re: Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job
« Antwort #3 am: 13. September 2007, 18:15:09 »

Nun sie können natürlich auch dem Begehren des TH widersprechen und dies über das Gericht abklären lassen.

Dann stellen Sie zwar keinen direkten Antrag nach 850f, aber das Gericht muß sich mit ihrem Anliegen befassen.

Begründung des Widerspruchs könnte die Argumentation von Feuerwald sein. 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Pabst21

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Re: Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job
« Antwort #4 am: 14. September 2007, 10:46:16 »

Wie ist denn da die korrekte Vorgehensweise ?

Schreibe ich erst dem TH und teile ihm damit offiziell und schriftlich mit, dass ich den Minijob als Mehrarbeit angrechnet haben will, oder gleich an das Gericht und dann ohne Bezug auf irgendwelche Paragraphen. 

Vom TH habe ich ja nichts schriftliches, sondern nur vom Amstgericht den Bescheid über die Zusammelgeung der Gehälter.

Ich habe einfach zuviel Angst hier einen Verfahrensfehler zu begehen und damit das ganze Projekt zum scheitern zu bringen.

Danke pabst21
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paps

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Re: Berechnung Pfändungsbetrag bei zusätzlichem 400 EUR Job
« Antwort #5 am: 14. September 2007, 15:03:22 »

Ich würde den direkten Weg wählen.  :whistle:
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