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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....  (Gelesen 9128 mal)

Wullewatz

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Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« am: 07. August 2008, 20:19:00 »

Hallo,
stecke seit 2006mitten in der Privatinsolvenz   :neutral:
Meine Insolvenzverwalterin sagte mir neulich am Telefon das sämtliche gemachten Schulden nach ende der Insolvenz gelöscht werden...auch die die nicht Ihre Interessen angemeldet hatten...
kann mir da mal jemand genaue Auskunft darüber geben ob nach der Zeit der Insolvenz ich null Schulden mehr habe(also ne komplett "weiße Weste") und ob das in der Schufa auch gelöscht wird???
Oder wie läuft das ganze dann genau???

Vieln Vielen Dank für eventuelle Antworten...
Mfg René
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MissTraut

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #1 am: 07. August 2008, 20:24:51 »

Hallo, es ist wie es ist ... Sinn und Zweck einer Insolvenz ist es doch, nach Ablauf von diesen 72 Monaten wieder neu durchstarten zu können, also schuldenfrei. Ausnahmen gibt es da m.W. auch, z.B. Forderungen aus Straftaten etc.

Die Schufaeinträge selbst bleiben noch 3 Jahre bestehen und werden dann automatisch gelöscht.

LG
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paps

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #2 am: 07. August 2008, 21:26:49 »

huhu Miss

mich wundert es immer wieder, wie du so treffend und kurz die Beiträge beantwortest ohne einen Hinweis auf ein Kopfschütteln, dass solche grundsätzlichen Fragen nicht vorab durch die SB geklärt wurden.

Hut ab.

Dafür erhälst du von mir einen zusätzlichen Karmapunkt; leider kann ich dir ja keinen realen geben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Wullewatz

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #3 am: 07. August 2008, 21:28:54 »

Hallo Paps,
kannst du mir das bitte näher erklären??ß
bist du mit ihrer antwort nicht einverstanden???
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paps

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #4 am: 07. August 2008, 21:44:41 »

nein im Gegenteil, es wurde alles kurz und zutreffend gesagt.  :thumbup:
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Feuerwald

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #5 am: 07. August 2008, 23:04:02 »

Meine Insolvenzverwalterin sagte mir neulich am Telefon das sämtliche gemachten Schulden nach ende der Insolvenz gelöscht werden

-> ganz so ist easy es nicht. Die Restschuldbefreiung wirkt zwar auch gegen Insolvenzforderungen, die nicht zur Tabelle angemeldet wurden, diese sind jedoch gelöscht bzw. gänzlich nicht weg. Diese Forderungen bestehen weiter, können jedoch nicht mehr zwangsweise beigetrieben werden. Wenn ein Insolvenzgläubiger dennoch eine Befriedigung erfährt, muss er das erlangte Geld nicht zurückgeben. Bspw. wenn der Schuldner, aus welchen Gründen auch immer, solche Forderungen nach Erteilung der RSB bezahlt. Eine ganz andere Frage ist die SCHUFA. Hier ist mit einer Löschung von Einträgen nebst der Erteilung der Restschuldbefreiung zu rechnen, ca. 3 Jahre nach Erteilung der RSB.


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Wullewatz

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #6 am: 07. August 2008, 23:27:18 »

Sorry,
auch auf die Gefahr hin das ich hier etwas unwissend daher komme...könntest du mir das einfacher erklären????
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Feuerwald

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #7 am: 07. August 2008, 23:57:15 »

öhm,

Mein Text: -> ganz so ist easy es nicht. Die Restschuldbefreiung wirkt zwar auch gegen Insolvenzforderung-en, die nicht zur Tabelle angemeldet wurden, diese (*** und die zur Tabelle angemeldeten Forderung ***) sind jedoch gelöscht bzw. gänzlich nicht weg. Diese Forderungen bestehen weiter, können jedoch nicht mehr zwangsweise beigetrieben werden.

Ergänzend: Das betrifft alle Insolvenzfroderungen, gleich on zur Tabelle angemeldet oder nicht.

§ 301 InsO -  Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.


(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.


_______

Aber keine Sorge. Der Beschluss über die Erteilung der RSB ist das Mittel, sich dann zu wehren, wenn doch noch ein Insolvenzgläubiger es versuchen sollte, seine Forderungen (zwangsweise oder sonst wie) durchzusetzen.
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lucca_m

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #8 am: 08. August 2008, 08:20:05 »

Wieso geht man in die Insolvenz ohne zu wissen, was das eigentlich bedeutet? Ohne einen blassen schimmer zu haben, welche Konsequenzen sich ergeben und welches Ergebnis man erreicht????

Wieso informiert man sich nicht vorher?????

Danach ist das geschrei groß und die Gesetzgeber sind an allem Schuld!
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Wullewatz

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #9 am: 08. August 2008, 09:51:26 »

Also erstmal wollte ich nur wissen ob es stimmt was meine insolvenzverwalterrin gasegt hat...ich vertraue da niemandem mehr,gerade weil ich durch andere in diese situation geraten bin und es nun ausbaden muss...
ich dachte ich bekomme es hier eventuell etwas einfacher erklärt...dein verhalten zeigt mir das es hier auch nicht besser als woanders ist und solche sprüche kannst du dir sparen....ich habe mich wochenlang bei sämtlichen stellen versucht zu informieren und es wird meistens in einem fachchinesisch gesprochen den ein normaler Bürger wohl kaum verstehen kann.
In meinem Beruf kann ich dir mit meiner Qualifikation als Innungsmeister auch was vom sterbenden Schwan erzählen und du verstehst kaum ein wort,also bitte....
Hilfreich sind solche komentare deinerseits nicht....
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Feuerwald

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #10 am: 08. August 2008, 14:51:32 »

 
Wie soll man es denn anders erklären ?

es wird alle gelöscht ? Alle Schulden sind dann weg ?

Forderungen, die der Restschuldbefreiung unterliegen, sind sog. unvollkommene Forderungen, die zwar freiwillig erfüllt aber nicht zwangsweise beigetrieben werden können.  Sie sind also nicht weg und werden auch nicht gelöscht, da es für Forderungen kein allgemeingültiges Verzeichnis gibt, aus denen man Forderungen einfach löschen könnte.

Das ist aber alles auch ganz egal. In der Praxis ist davon auszugehen, dass die Insolvenzgläubiger nach Erteilung der RSB sich daran halten werden und ihre restschuldbefreiten Forderungen nicht weiter  geltend machen. Ausnahmen wird es freilich geben. Und dann kann man sich mit dem beschluss über die RSB durchaus wehren. 

Die SCHUFA wird – wie schon geschrieben – auch eines Tages sauber sein, zumindest was die Einträge betrifft. Somit ist die "saubere West" durchaus zu erwarten.

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MissTraut

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Re: Was ist genau nach der Privatinsolvenz.....
« Antwort #11 am: 08. August 2008, 18:18:52 »

Holla die Waldfee ... nun mal ruhig Blut  :wink:

@ paps:  Ich fühl mich geschmeichelt und bin gerade so lockere 10 mm gewachsen und nun wieder ein stückweit weg vom Kleinwuchs  :juchu:

@ Feuerwald: Hast ja Recht, aber das ich in der Praxis doch eher unwahrscheinlich und mal ehrlich, diese Paragraphen sind nicht wirklich für Otto-Normal-Verbraucher verständlich   :nono:

@lucca_m: Auch ich - die tagtäglich damit beruflich zu tun hat - ist nicht wirklich gut informiert in die Insolvenz gegangen. Hätte ich dieses Forum früher entdeckt, dann hätte ich diese sehr wahrscheinlich auch vermeiden können ... Sei es drum, heute kann ich mich über meine "Blindheit" ärgern oder kann es auch sein lassen ... bis ich die Augen wirklich offen hatte, war es schon zu spät und so gehe ich nun diesen Weg, der zugegeben dank einer tollen Insolvenzverwaltung für mich nicht extrem steinig ist, wenn es auch Konsequenzen mit sich gezogen hat, die mich einschränken (und damit meine ich nicht die Beträge die monatlich abgezogen werden) ... Der erhobene Zeigefinger hilft einfach nicht ... Deshalb ist eben dieses Forum ein wichtiges Instrument, um viele Zweifel aus dem Weg zu räumen ...

LG
MissTraut
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