"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Welche Abzüge sind vor Pfändungsbetreig erlaubt ?? KV z.B.  (Gelesen 2524 mal)

Gast

  • Gast

Hallo zusammen!
Bin noch arbeitslos kann aber evtl. zum 01.06.06 eine Arbeit aufnehmen allerdings in der benachbarten Schweiz! ( wohnhaft weiterhin in BRD )
Privat habe ich seit 4 Jahren ein Insolvenzverfahren laufen, wobei bei diesem während der Arbeitslosigkeit keine Zahlungen eingingen, da ich mit Harz IV keinen pfändbaren Betrag habe.
Nun meine Frage:
Da ich im Ausland arbeiten würde müßte ich mich privat Krankenversichern. ( monatlich ca.280-€ ) . Wird dieser Betrag von meinem \"Netto\" abgezogen oder ist der zuvorstehende Betrag Pfändungsrichtlinie ? Beispiel : Netto 1500,- nach allen Abzügen . Dann noch 280,- für KV. Rest: 1220,- Sind nun die 1220,- oder die 1500,- maßgebend für den Pfändungsbetrag??

Weitere Frage:
Stimmt es, dass eine private Altersvorsorge auch vor Abzug des Pfändungsbetrages steht ??
Beispiel:
1500,- netto nach allen Abzügen private Altersvorsorge monatlich 200,- Rest 1300,- Sind dann die 1300,- oder die 1500,- maßgebend für den Pfändungsbetrag??.

Hoffe, dass mir hier jemand helfen kann , da ich mich nun bald entscheiden muß, ob ich die Arbeit annehme.

Vielen Dank!
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Welche Abzüge sind vor Pfändungsbetreig erlaubt ?? KV z.B.
« Antwort #1 am: 30. März 2006, 11:56:00 »

Hallo,

ja die Krankenversicherung wird zunächst abgezogen. Nein die private Altersvorsorge nicht.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz