Hallo,
ich habe noch eine Frage: Der Anwalt hat vor einigen Wochen alle Gläubiger angeschrieben zwecks Aufstellung der Forderungen. Die meisten der ca. 20 Gläubiger sind dieser Bitte gefolgt. Daraufhin erstellte der Anwalt nun den Schuldenbereinigungsplan (heißt der so?), dem die Gläubiger nun zustimmen sollen - oder auch nicht.
Allerdings weigern sich zwei Gläubiger beharrlich, mit dem Anwalt zu kommunizieren. Obwohl der Anwalt sie angeschrieben hat und obwohl ich selbst die Gläubiger noch mal explizit darauf hingewiesen habe, dass sie sich bitte an den Anwalt wenden mögen. Die Briefe werden immer unfreundlicher, die Summen immer größer; so was liest ja niemand gerne...
Ich habe natürlich den Anwalt gefragt, was ich tun soll und ihm eines dieser Schreiben in die Hand gedrückt. Er meinte, ich solle diese Post nicht beachten und in den Müll schmeißen - was er dann auch tat. Er sagte, er habe die Gläubiger angeschrieben und damit sei "unser" Part erledigt. Es geht jetzt noch darum, drei Wochen zu überbrücken, bis die Frist, dem Plan zuzustimmen, abgelaufen ist. Ein Mahnverfahren wurde angedroht, und der Anwalt sagte, ich könnte auch die Post vom Gericht getrost entsorgen (ich könnte sie aber auch ihm übergeben, wenn mich das beruhigt...).
Jetzt frage ich mich (Bauchgefühl), ob man diese Androhungen wirklich ignorieren soll. Und ob man nicht, wenn der Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen sollte, um die Zeit zu überbrücken. Oder hat so ein Mahnbescheid aufschiebende Wirkung? Es geht ja darum, dass nach diesen drei Wochen der Insolvenz-Antrag gestellt wird und dann nicht mehr vollstreckt werden darf. Wenn also einen Tag vor Fristende der Mahnbescheid kommt - kann der noch etwas bewirken?
Da ich jetzt nicht das ganze Forum mit neuen Threads zumüllen möchte, hänge ich die nächste Frage an diesen Thread:
Es geht um die Eidesstattliche Versicherung:
Mein Anwalt sagte mir im ersten Gespräch, dass man diese EV auf gar keinen Fall abgeben dürfe, denn damit sei man quasi ruiniert. Er meinte, die Schufa sei gar nichts dagegen, was einen erwartet, wenn man die EV abgegeben hat. Und er wundere sich immer über die Leute, die ganz lapidar sagen: "Dann gebe ich eben eine EV ab".
Wenn man hier aber liest - und darunter sogar die Ratschläge von Anwälten -, dann scheint die EV gang und gäbe zu sein ("Tun Sie nichts und warten Sie auf den GV, bei dem machen Sie dann die EV und fertig"). Wie kommt es, dass man den Eindruck hat, dass die Einen das als Katastrophe bewerten, während es für die Anderen "nur" eine Unterschrift ist, die man leistet?