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Autor Thema: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.  (Gelesen 3056 mal)

Prinz Eisenherz

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Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« am: 15. August 2012, 22:41:40 »

Hallo Leute, wer kennt sich aus ?
Ich beziehe mich auf die Meldung von heute aus den Nachrichten, dass 100.000 de Rentenbescheide falsch sind und es schon zu Nachzahlungen gekommen ist.Nun soll es ja auch bei einigen Rentnern monatlich  bis zu 40 € mehr geben.
Was passiert nun mit den Nachzahlungen im Falle der Insolvenz.
Der Treuhänder bekommt ja davon Info.
Bei einmaliger Nachzahlung ist dann der komplette Betrag abzuführen oder kann man ihm behalten?
Ich kann mir Vorstellen,dass dies bis zur Wohlverhaltensphase so ist, aber auch während der der Phase?
Bei ständiger Zahlung  von 40 € erhöht sich doch sicherlich nur der Betrag der in der Tabelle dann angegeben ist,oder?
Nun frage ich mich aber auch, dwas es dann nützt wenn Rentner dann in der Steuererklärung nachzahlungen leisten müssen.
Vierzig €uro sind 480 €uro im ganzen Jahr die bei der Steuerklärung nicht unerheblich sein können.
Was bleibt davon übrig?
Ich denke es kann deshalb keiner Beantworten weil ja Renten unterschiedlich ausfallen
Ich will damit sagen, dass meine ein ( 1 )Prozent Erhöhung bei mir indem was ich ans Finanzamt abführen soll da 72 mal hineingeht.
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paps

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Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #1 am: 16. August 2012, 12:18:39 »

Gehalts-, Lohn- oder Rentennachzahlungen sind auf die jeweiligen Monate umzulegen und der pfändbare Betrag des jeweiligen Monats ist neu zu berechnen.

Bei Renten ist noch zu beachten, dass möglicher Weise die Zusammenrechnung (sofern beschlossen) mit anderen Einkünften beachtet wird.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Prinz Eisenherz

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Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #2 am: 16. August 2012, 22:09:17 »

Wie, :gruebel: gibt es auch fälle wo so eine Zusammenrechnung nicht erfolgt ?
Was für Gesetze :whistle:
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smallville

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Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #3 am: 24. August 2012, 15:43:24 »

Zur Rente hätte ich auch kurz eine Frage.

Mein Vater muss die seine jetzt beantragen, geht aber noch halbtags arbeiten.

Da er aufgrund von einem Konkurs 1997 nun in Erwägung gezogen hat doch noch PI zu machen, derzeit "rennt" er mit EV herum, wollte ich gerne wissen ob der pfändbare Betrag sich schlicht aus Rente + Nettolohn errechnet oder ob anderweitig noch etwas zu berücksichtigen wäre.

Lieben Dank dafür

small
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Prinz Eisenherz

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Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #4 am: 24. August 2012, 16:18:57 »

Klar, ich denke wenn er zwei Einkommen hat dann Rechnet es sich so.
Schau bitte mal in die aktuelle Pfändungstabelle.
Gläubiger werden wohl auch in der Regel einen zusammenlegungsbeschluss beider Einkommen beantragen.
Aber es gibt auch Fälle wo so etwas nicht geschieht.
Dann wird jedes Einkommen für sich gesehen und je nach einzeln bepfändet.
Als Rentner ist man aber nicht gezwungen zu Arbeiten.
Ist es bisher bei euch nicht gelungen, wenigstens einen Teil der Schulden mit beiden Einkommen abzubauen?
Ansonsten gibt es da noch gewisse Dinge die ebenfalls zui einer höheren Pfändung führen können.
Ich befand mich seit 2004 im Vorruhestand.
Bei mir wurde mein Krankenversicherungsbeitrag mit Arbeitgeberanteil auf mein Bruttogehalt draufgezahlt.
Das ganze ging dann durch die Steuer.
Aus diesen für mich 557.00 € wurden dann bei mir 21 % herausgerechnet und dem Nettobetrag zugeschlagen.
Durch diese Massnahme erhöhte sich aber auch mein eigentlicher Nettobetrag und führte zu einer höheren Pfändung.
Trotzdem wurden mir dann jeden Monat 557,00 €uro Inso hin oder her von der KV vom Konto abgebucht.
Eigentlich aus dem Gefühl heraus hat eine laufende KV nichts mit der Inso zu tun weil es ja auch eine soziale Geschichte ist sollte man meinen.
Aber bei mir war es so.
Allerdings habe ich im Internet weder im Insollvenzrecht noch in den Geschäftbedingeungen der KV etwas darüber gefunden.
Ich denke aber da habt ihr nichts mit zu tun.
Ansonsten hat man sich je redlich zu Bemühen in der Inso seine Schulden abzutragen.
Dazu gehören auch Steuerrückerstattungen oder anderes Geld was irgenwo her kommt.
Es ist abzuführen in den Knast des TH :hi:
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smallville

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Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #5 am: 24. August 2012, 16:49:41 »

Hi Du,

vielen Dank.

Ich wollte nur wissen ob eventuell etwas berücksichtigt werde muss bei der Zusammenlegung/rechnung.

Wie z.B. bei einem 13 Monatsgehalt das ja auch anders gerechnet wird.

Meine Eltern sind seinerzeit pleite gegangen, da gab es noch keine Insolvenz.

Da sie beide selbstständig waren ist die Rente aus Angestellten Zeiten eher mager. Mutter ist krankheitsbedingt schon lange Hausfrau und nur mein Vater arbeitet.

seine Rente alleine würde niemals ausreichen, drum arbeitet er solange er noch darf und kann ;-)

small
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Insokalle

Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #6 am: 24. August 2012, 19:10:35 »

Im eröffneten Verfahren darf nur der IV/TH die Zusammenrechnung beantragen. Die jeweiligen Nettobeträge werden zusammengerechnet und der pfändbare Betrag nach Tabelle ermittelt.
Wenn die Mutter selbst ausreichend verdient, kann der TH einen Antrag auf Nichtberücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person stellen.
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paps

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Re: Rente Falsch. Meldung von heute über die Medien.
« Antwort #7 am: 26. August 2012, 12:57:29 »

Grundsätzlich werden verschiedene Einkommen nach §850 ZPO nur auf Beschluss zusammen gerechnet.
Sind also Rente und Zuverdienst unter der Pfändungsgrenze, kann nur auf Antrag mit anschließendem Beschluss des zuständigen Gerichts, eine Zusammenrechnung und damit eine Neuberechnung des pfändbaren Betrages erfolgen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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