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Autor Thema: nach der ausbildung lohnpfändung?  (Gelesen 2907 mal)

sino

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nach der ausbildung lohnpfändung?
« am: 31. März 2010, 23:58:07 »

hallo ihr lieben ratspender,
ich grübel seit monaten darüber, wie ich das bloss machen soll:hab seit 2006 ein verbraucherinsolvens und bin seit 2007 azubi, nun bin ich im sommer fertig mit der ausb. und würde dann ein festes gehalt von ca.1200 euro bekommen.ich muss nur für meinem job jeden tag mit hin und rückfahrt 160 km fahren.kein thema
aber was das problem ist, was ist mit meinem insolvenzverfahren???
- bekomm ich jetzt ne lohnpfändung? ohoh mein chefe
- wenn ja , kann ich die im vorfeld vermeiden, z.b. erhöhung der pfändungsfreigrenze wegen spritkosten zur arbeit?
und dann noch was, eine bekannte von mir hat das verfahren auch und sie verdient ca.1600 € (hat zwar ein kind) muss aber nichts  "abdrücken", sie rät mir sogar abzuwarten und nichts zutun, dann würde mir auch mein geld bleiben.kann das sein? bitte giebt mir doch einen fachmänischen rat
vielen lieben dank im vorraus.

euer mike
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rookie

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Re: nach der ausbildung lohnpfändung?
« Antwort #1 am: 01. April 2010, 08:00:01 »

Hallo,

bei 1200 € Netto hätten Sie theroetisch nach Pfändungstabelle 150€ an den Th abzugeben.

Theoretisch deswegen, weil sich Nettolöhne u.U. auch aus unpfändbaren Bestandteilen wie z.B. Aufwandsentschädigungen und Erschwerniszulagen zusammensetzen können was natürlich wieder den unpfändbaren Teil Ihren Gehaltes erhöht.

Lohnpfändung bekommen Sie keine mehr, sondern müssen die abgetreten Anteile Ihre Geldes an den Treuhänder abführen.
 
Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze können Sie formlos beim Gericht stellen.Sie brauchen dafür auch nicht den Th fragen.

Ihr Chef muss den pfändbaren Teil ausrechnen und dem TH überweisen.Sie haben damit nichts zu tun. Sie bekommen automatisch das was Ihnen zusteht.

Natürlich müssten Sie kontrollieren ab auch alles stimmt, was der Arbeitgeber ausrechnet.
« Letzte Änderung: 01. April 2010, 08:04:53 von rookie »
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sino

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Re: nach der ausbildung lohnpfändung?
« Antwort #2 am: 01. April 2010, 14:23:21 »

guten tag,
vielen vielen dank für die schnelle und gute anwort, seien sie mir bitte nicht böse wenn ich immer noch etwas grübel.primär gehts mir um folgendes:
-löhnpfändung nein okey, aber der arbeitgeber muss sich damit auseinandersetzen und hat zusätzliche arbeit wegen mir.ist natürlich nach der ausbildung wenn es um die stellenvergabe    geht ein erheblicher nachteil, obwohl ich ein guten abschluss machen werde und diesbezüglich schon eine feste zusage der übernahme hab, hab ich halt große angst das wenn mein arbeitgeber das erfährt das ich weit ins abseitz gestellt werde, weil ich eben ein "loser" bin oder war.
also keine möglichkeit das zuvermeiden??

wenn ich z.b. durch meine höhen fahrtkosten die ich haben werde, den freibetrag so weit erhöhe, das nichts mehr gepfändet werden müßte.dann müßte doch auch mein chef nichts ausrechnen und für mich abführen.!??

sollte das nicht möglich sein,
könnte ich doch dem th den vorschlag machen das ich den pfändungsbetrag (meinet wegen auch aufgerundet o mehr) freiwillig abtrette, pünklich und zuverläßig.hat er soviel spielraum ?könnte das eine lösung sein??

wenn das alles nichts hilft dann muss ich wohl in den sauren apfel beisen und zu meiner dummheit stehen.dann beichte ich meinem chef und dann durch.

ich danke ihnen nochmals vielmals, ich weiß das zuschätzen, den eigendlich ist guter rat sehr teuer. vielen dank
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rookie

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Re: nach der ausbildung lohnpfändung?
« Antwort #3 am: 01. April 2010, 15:01:56 »

Ich sage mal Angriff ist die beste Verteidigung.

Sträuben Sie sich nicht und reden Sie mit Ihrem Chef offen darüber...das habe ich auch getan.

Uns siehe da, er hat mich für meine Offenheit sogar noch gelobt. Hat der noch nie erlebt. So kanns auch sein.

Is besser als wochenlang zu zittern bis der Schrieb vom TH kommt und dann zum Anschiss zum "Alten" ins Büro zu müssen. Das kommt gar nicht gut.

Man zeigt dadurch auch Vertrauen in die Firma.

Sie müssen eine andere Einstellung zur Insolvenz bekommen.Gehen Sie offen damit um.
Sie müssen ja nicht unbedingt damit hausieren gehen, aber es bringt Ihnen sowieso nichts alles verheimlichen zu wollen.

Der Th kann ( muss aber nicht ) davon absehen den Arbeitgeber zu informieren....da er durch das Insolvenzrecht gesetzlich dazu sogar verpflichtert ist, begibt er sich dadurch selbst auf dünnes Eis....

Man muss einen guten Draht zum Th haben sonst gehen die nicht darauf ein.

TIPP: Ich würde es damit begründen u.U. den Job zu verlieren, wenn er den AG informiert.

Hoffe Ihnen geholfen zu haben..... :hi:

PS. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert..... :lollol:
« Letzte Änderung: 01. April 2010, 15:21:49 von rookie »
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sino

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Re: nach der ausbildung lohnpfändung?
« Antwort #4 am: 01. April 2010, 21:50:26 »

guten nabend,
und danke für die antwort, das wird mit sicherheit mein plan b sein das mit dem angriff und so....
aber was ist mit
wenn ich z.b. durch meine höhen fahrtkosten die ich haben werde, den freibetrag so weit erhöhe, das nichts mehr gepfändet werden müßte.dann müßte doch auch mein chef nichts ausrechnen und für mich abführen.!??
und somit erst garnichts davon mitbekommen.

das mit dem treuhändler ist ein guter tip, ich hab zwar wo gelesen das er nicht mein berater ist, aber ich denke vl kann ich ja überzeugungsarbeit leisten.

ich danke   :thumbup:





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