"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändungstabelle  (Gelesen 5053 mal)

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Pfändungstabelle
« am: 04. März 2009, 20:58:18 »

Ich arbeite in Teilzeit und verdiene unterhalb der Pfändungsgrenze. Ist es richtig, dass bei meinem Ehemann nur ein Kind  berücksichtigt wird? Er muss mich doch auch - wenn auch nur zum Teil - von seinem Gehalt unterstützen.   :gruebel:
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #1 am: 04. März 2009, 21:09:14 »

Hallo,

wie weit verdienst Du unterhalb der Pfändungstabelle ? Abgesehen davon spielt doch bei Deinem Einkommen die Pfändungstabelle doch nicht wirklich eine Rolle bzw. ist nicht als Maßstab zu sehen.

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #2 am: 04. März 2009, 21:40:41 »

Ich verdiene unterschiedlich, zwischen 900 und 1.200 ungefähr. Zur Info: mein Mann und ich sind beide in der Insolvenz (da ich für ihn gebürgt habe).  Bei beiden wird ein Kind berücksichtigt. Von meinem Gehalt fließt also nichts der Inolvenzmasse zu. Bei meinem Mann wird  nur  die Unterhaltspflicht für das Kind anerkannt, obwohl er doch auch einen Teil für mich aufwenden muss.
Oder anders ausgedrückt: würde man die Gehälter zusammenziehen und durch 2 teilen, kämen wir günstiger weg, hätten etwa € 90 mehr.
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #3 am: 05. März 2009, 09:51:05 »

Mit 900 - 1.200 verdienen Sie genug, um sich selbst zu versorgen. Da entsteht kein Unterhaltsanspruch. Diesen kann aber nur das Gericht aufheben, was sehr wahrscheinlich ist.

Haben Sie ein oder zwei Kinder? Alle Kinder werden bei beiden Eheleuten berücksichtigt.

Gehälter können nicht zusammengerechnet werden, da auch Verfahren nicht zusammen beantragt werden können.
Gespeichert
 

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #4 am: 05. März 2009, 13:29:48 »

Vielen Dank. Wir haben nur ein Kind. Dann ist da wohl nichts zu machen. Da bei uns alles äußerst knapp ist, denkt man ja über alles mögliche nach, wie die Situation zu entspannen wäre.
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #5 am: 06. März 2009, 10:08:54 »

Ich weiß, dass eine 3-köpfige Familie von 1.200 EUR leben kann. So schlimm ist Ihre Situation nicht. Wieviel verdient Ihr Mann?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #6 am: 06. März 2009, 22:10:41 »

Wer hat gesagt, dass Sie nicht zu berücksichtigen sind?
Das Insolvenzgericht?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #7 am: 07. März 2009, 11:54:47 »

Hallo, gesagt hat keiner etwas, es ist nur so, dass bei meinem Mann der entsprechende Betrag lt. Tabelle abgeführt wird. Bei mir dauert es aber noch etwas, bis ich da bin, dass ich man etwas abführen kann. Es ist noch 'Luft nach oben'.  Ich könnte also noch mehr verdienen, ohne dass ich etwas zahlen müsste, oder auch nur einen kleinen Teil, es geht ja moderat los. Dieser 'Minderverdienst' wird nicht berücksichtigt, deshalb meine Frage.

Mit wieviel Geld eine Familie auskommt,  darüber ist es müssig zu diskutieren, da hat jeder seine Geschichte und Rahmenbedingungen. Wir suchen z.B. schon seit längerem nach einer günstigeren Wohnung, wissen aber auch nicht, wovon wir den Umzug und die Mietkaution bezahlen sollen, Wohnungen mit Courtage (welcher Wahnsinn!) kann man gleich zur Seite legen, bei denen hätten wir schon was gefunden. Der Weg zur Schule muss kurz bleiben, wir kommen im Sommer auch mit dem Rad zur Arbeit, also in der Nähe muss es bleiben.

Wir sind nicht mehr die jüngsten, eben 'alte' Eltern und haben in unserem Leben schon sehr viel gearbeitet und sehr, sehr viel verloren. Ein eigenes Haus, Geschäfte usw. Nun sind wir in einer Situation, in der man froh ist, wenn das Geld bis zum Monatsende reicht, Urlaub, Theater, Essen gehen, das sind alles Fremdworte geworden. Unsere Tochter wird da voll mit reingezogen. Wird sie mal studieren können? Kann sie mal in Ausland gehen?

Da nimmt es einen schon hart mit, wenn die TH nicht mal ein Gespräch zulässt. Erstgespräch und Ende. Alles andere schriftlich und telefonisch. Schriftlich nimmt sie nur das auf, was sie will, telefonisch wird man von der Sekretärin wirsch abgefertigt. Man fühlt sich als Mensch letzter Klasse.  Deshalb die Frage hier nach der Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau unterhalb der Pfändungsgrenze beim Ehemann.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #8 am: 07. März 2009, 21:15:41 »

Ihr Mann müßte als erstes mit seinem Arbeitgeber klären, wieso der sich anmaßt, Sie nicht zu berücksichtigen.
Die Entscheidung ob ein Ehepartner mit eigenem Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, kann nur das Insogericht treffen.
------------------------
Die Aufgabe des Insolvenzgerichts besteht darin, zu entscheiden, ob das Einkommen desjenigen, dem Unterhalt gewährt wird, ausreicht, ihm einen angemessenen Unterhalt zu gewähren oder nicht.
 - BGH IXa ZB 142/04  - BGH VII 24/05
-----------------------

Der Arbeitgeber ihres Mannes ist verpflichtet ihm das korrekte Gehalt/Lohn auszuzahlen. Dazu gehört auch, dass ohne Beschluss des Insolvenzgerichtes  nach  §36.4 Satz1 InsO sie als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen sind.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #9 am: 08. März 2009, 14:59:13 »

Der Arbeitgeber meines Mannes hat von unserer TH eine genaue Anleitung bekommen, was abgeführt werden soll. Liegt es daher nicht eher beim TH? Wir sind in der Privat-Insolvenz und haben nur vom Amtsgericht die Info bekommen, wer unsere TH ist und die schaltet und waltet wie sie meint.  Mit einem Insolvenzgericht haben wir doch gar nichts zu tun???Oder ist das Amtsgericht auch das Insolvenzgericht?
Wir haben schon gehört, dass es sehr davon abhängt, wie die TH eingestellt sind und entscheiden. Unsere ist noch ziemlich jung und scheint auf Nummer Sicher zu gehen, d.h. denkt nur an die Gläubiger, trägt die Nase hoch und lässt sich auf nichts ein. Erstgespräch und Ende. Wir kommen nicht mal telefonisch zu ihr durch, nun sind schon zwei Schreiben offen, in dem Schreiben davor hatte sie nur ein paar Punkte aufgenommen. Unsere Belange interessieren nicht. So geht sie ja auch einfach davon aus, dass unser finanziertes Auto der Masse zufließen soll und tut so, als hätten wir nie dargelegt, dass wir es beruflich unbedingt brauchen (wir beide teilen uns eins).
Wir haben uns auch die Frage gestellt, ob in dem Monat, in dem das Insolvenzverfahren am 12. eröffnet wurde, der volle Gehaltsabzug richtig ist oder ob es anteilig sein müsste, oder erst im Folgemonat beginnt.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #10 am: 08. März 2009, 17:38:18 »

Der TH/IV ist nicht zuständig, zu entscheiden wie viel Personen nach §850c (4)ZPO zu berücksichtigen sind.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 InsO das Insolvenzgericht zuständig.
Er ist aber nach §36.4 Satz2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt.

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass Sie nicht zu berücksichtigen sind und das Insogericht (am Amtsgericht) einen entsprechenden Beschluß fasst.

Ihr Mann müßte sich also jetzt überlegen, ob er notfalls mit Hilfe des Arbeitsgerichtes, rückwirkend und künftig (bis zum Beschluß über die Unterhaltssache) auf korrekte Lohnauszahlung klagt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #11 am: 09. März 2009, 19:18:20 »

Hallo Paps,

wir haben das Gericht angeschrieben und um eine Prüfung gebeten. Ich schreib mal, was da rauskommt.

Gruß Hoppel di  Ballett
Gespeichert
 

Hoppeldiballett

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #12 am: 19. März 2009, 22:37:15 »

Hallo Paps,

mein Mann hat Post vom Gericht. Das hat in dem Brief u. a. geschrieben, dass er für mich (bei einem Einkommen von 880 Euro) nicht unterhaltspflichtig sei. Ist das ein Beschluss? Oder muss dann auch Beschluss drüber stehen?

Gruß Hoppel di Ballett.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungstabelle
« Antwort #13 am: 20. März 2009, 20:27:20 »

Das kommt darauf an, wie sie die Frage an das Gericht formuliert haben oder ob Sie einen Antrag auf Entscheidung gestellt haben.
Dann müßte man noch den genauen Wortlaut wissen.
Vom Grunde ist es aber egal, da bei 880,- Einkommen eine Nichtberücksichtigung logisch erscheint.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz