Hallo, gesagt hat keiner etwas, es ist nur so, dass bei meinem Mann der entsprechende Betrag lt. Tabelle abgeführt wird. Bei mir dauert es aber noch etwas, bis ich da bin, dass ich man etwas abführen kann. Es ist noch 'Luft nach oben'. Ich könnte also noch mehr verdienen, ohne dass ich etwas zahlen müsste, oder auch nur einen kleinen Teil, es geht ja moderat los. Dieser 'Minderverdienst' wird nicht berücksichtigt, deshalb meine Frage.
Mit wieviel Geld eine Familie auskommt, darüber ist es müssig zu diskutieren, da hat jeder seine Geschichte und Rahmenbedingungen. Wir suchen z.B. schon seit längerem nach einer günstigeren Wohnung, wissen aber auch nicht, wovon wir den Umzug und die Mietkaution bezahlen sollen, Wohnungen mit Courtage (welcher Wahnsinn!) kann man gleich zur Seite legen, bei denen hätten wir schon was gefunden. Der Weg zur Schule muss kurz bleiben, wir kommen im Sommer auch mit dem Rad zur Arbeit, also in der Nähe muss es bleiben.
Wir sind nicht mehr die jüngsten, eben 'alte' Eltern und haben in unserem Leben schon sehr viel gearbeitet und sehr, sehr viel verloren. Ein eigenes Haus, Geschäfte usw. Nun sind wir in einer Situation, in der man froh ist, wenn das Geld bis zum Monatsende reicht, Urlaub, Theater, Essen gehen, das sind alles Fremdworte geworden. Unsere Tochter wird da voll mit reingezogen. Wird sie mal studieren können? Kann sie mal in Ausland gehen?
Da nimmt es einen schon hart mit, wenn die TH nicht mal ein Gespräch zulässt. Erstgespräch und Ende. Alles andere schriftlich und telefonisch. Schriftlich nimmt sie nur das auf, was sie will, telefonisch wird man von der Sekretärin wirsch abgefertigt. Man fühlt sich als Mensch letzter Klasse. Deshalb die Frage hier nach der Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau unterhalb der Pfändungsgrenze beim Ehemann.