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Autor Thema: Wie lange Forderungsanmeldung?  (Gelesen 1888 mal)

armekirchenmaus

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Wie lange Forderungsanmeldung?
« am: 02. Februar 2012, 19:42:03 »

Mein Verfahren wurde Ende November eröffnet und mit dem Beschluss bekam ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Gläubiger bis zum xx.Januar ihre Forderungen anmelden können. Der Prüfungstermin wird in diesem Schreiben mit dem xx.Februar angegeben. Können die Gläubiger also nach dem xx.Januar nun keine Forderungen mehr anmelden? Oder gibt es tatsächlich welche, die das gar nicht wollen? In der Liste, die ich letzte Woche von dem Verwalter bekommen habe, sind nämlich einige Gläubiger gar nicht aufgeführt. Können die nun trotzdem noch Forderungen anmelden, oder war nach dem Stichtag im Januar tatsächlich Schluss?
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Feuerwald

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Re: Wie lange Forderungsanmeldung?
« Antwort #1 am: 02. Februar 2012, 20:08:37 »

Können die nun trotzdem noch Forderungen anmelden

- ja

oder war nach dem Stichtag im Januar tatsächlich Schluss?

- nein
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doktor mabuse

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Re: Wie lange Forderungsanmeldung?
« Antwort #2 am: 03. Februar 2012, 15:44:21 »

Hallo,

eine Nachmeldung ist maximal bis zum Schlußtermin möglich, danach ist Feierabend.

Gruß,
Doktor Mabuse
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