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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?  (Gelesen 3896 mal)

Erika777

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Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« am: 14. August 2012, 01:03:12 »

Hallo,

ich hatte das Insolvenzgericht angeschrieben, weil mein Insolvenzverwalter mir keine Angaben macht, wann das Verfahren nun beendet ist.

Als Antwort habe ich vom Insolvenzgericht folgendes erhalten:

Sehr geehrte Frau Erika,

es wird mitgeteilt, dass die Wohlverhaltensphase am 01.03.2013 abläuft und dann, falls das Verfahren noch nicht beendet sein sollte, Anhörung bzgl. der Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgen kann.

MfG

Irgendwie bin ich jetzt so schlau wie vorher.
Wie lange dauert das Verfahren denn noch, wenn es tatsächlich am 01.03.2013 noch nicht beendet ist?
Es handelt sich um eine Regelinsolvenz.

LG
Erika777
« Letzte Änderung: 14. August 2012, 01:05:58 von Erika777 »
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Insokalle

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #1 am: 15. August 2012, 19:16:01 »

Irgendwie wird das Verfahren zum Abschluss gebracht werden müssen. Hoffentlich tritt das Gericht dem IV dann kräftig in den Hintern, wenn es soweit ist.
Falls er es doch nicht schaftt, ist nach dem BGH zu verfahren:
Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung Restschuldbefreiung erteilt, entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung, mit der im laufenden Verfahren Restschuldbefreiung erteilt wird, hat der Insolvenzverwalter den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und für die Masse zu sichern. Wird Restschuldbefreiung erteilt, hat er den eingezogenen Neuerwerb, der danach nicht in die Masse gefallen ist, an den Schuldner auszukehren.
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tomwr

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #2 am: 15. August 2012, 23:21:20 »

Ein Blick in die Insolvenzakte bei Gericht (Berichte des IV) sollte die Sache aufklären.
In den Berichten schreibt der IV über den Sachstand der Vermögensverwertung, sprich welche Vermögenswerte realisiert werden konnten, welche noch zur Prüfung ausstehen und ggf. auch Hinweise wann das Verfahren beendet werden kann. Hinderungsgrund könnte sein, dass noch Vermögenswerte aus Sicht des IV realisiert werden könnten und ggf. ein Rechtsstreit über eine solche Forderung läuft.  :wink:
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Insokalle

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #3 am: 16. August 2012, 11:42:11 »

Nach fast 5,5 Jahren?
Normalerweise sollte alles längst erledigt sein. In der Tat könnte ein Blick in die Akte helfen und wenn es nur dazu dient, sich über Ausflüchte des IV zu amüsieren.
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Erika777

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Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #4 am: 16. August 2012, 19:04:38 »

Bis zur Rechtskraft der Entscheidung, mit der im laufenden Verfahren Restschuldbefreiung erteilt wird, hat der Insolvenzverwalter den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und für die Masse zu sichern. Wird Restschuldbefreiung erteilt, hat er den eingezogenen Neuerwerb, der danach nicht in die Masse gefallen ist, an den Schuldner auszukehren.

Wann wird denn dann die RSB rechtskräftig?

Also, ich weiß, dass der ach so fleißige IV bisher die ESt-Erklärungen für die Jahre 2008-2011 noch nicht gemacht hat.
Kann es daran liegen?
Für 2007 habe ich auch noch keine Kopie der ESt. erhalten. Ich habe den IV mehrfach nachweislich schriftlich danach gefragt.

Wie kann ich denn Akteneinsicht beantragen beim Insolvenzgericht? Wäre zwar etwas umständlich dort hinzukommen, aber ich möchte echt wissen, warum das so lange dauert.

Ich habe den Eindruck, dass der IV soviel Mist bauen kann, wie er möchte, ohne dass es wirklich Konsequenzen für ihn hat.


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Insokalle

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #5 am: 16. August 2012, 19:14:28 »

Der Beschluss über die Erteilung der RSB wird zwei Wochen ab Veröffentlichung rechtskräftig.
Ob es an den Steuererklärungen liegt, kann man nur vermuten. Anscheinend hat er aber auch keine Aufforderung vom FA erhalten. Das Insogericht wird die Akten nicht versenden. Sie könnten anrufen, vielleicht gibt es eine Auskunft oder Sie fahren hin.
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Erika777

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Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #6 am: 16. August 2012, 20:49:27 »

Anscheinend hat er aber auch keine Aufforderung vom FA erhalten.

Hmmm...kann ich mir nicht vorstellen, da ich auch das Finanzamt mehrfach angeschrieben habe.

Dann werde ich morgen mal anrufen beim Insogericht und mal nachfragen.

Danke für die Hilfe :wink:
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tomwr

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 23:52:09 »

Nach fast 5,5 Jahren?
Normalerweise sollte alles längst erledigt sein. In der Tat könnte ein Blick in die Akte helfen und wenn es nur dazu dient, sich über Ausflüchte des IV zu amüsieren.

Ja das ist schon merkwürdig. Diesbezüglich ist mein IV sehr feißig. Es gibt alle 6 Monate einen Bericht über seine Tätigkeit, die noch offenen Punkte (Liste wird kleiner und kleiner und das FA ärmer und ärmer da er ziemlich große Zahlungen anfechten konnte) werden sauberst abgearbeitet. So ein Bericht hat immer 6 bis 8 Seiten plus Anlagen (Abrechnung). Da sieht man dann auch mal, was tatsächlich so zusammenkommt. Verfahrenkostenstundung brauche ich schon lange nicht mehr. Und verdienen tut er auch nicht wirklich schlecht. Allein knapp 3000 EUR Auslagenpauschale hat er schon geltend gemacht neben knapp 10000 EUR Insolvenzverwaltervorschuss für bisher erzielte Vergütungsansprüche.

Also die Berichte sind wirklich lesenswert, kann ich nur Jedem empfehlen. Der informierte Schuldner ist halt generell immer ein bischen im Vorteil.

Übrigens erhalte ich auch regelmäßig Kopien von der Einkommensteuer vom IV. 2011 ist schon mit Bescheid vom FA abgeschlossen.  :wink:

Ich habe mit dem Rechtspfleger immer kurz vorher telefoniert, abgeklärt, dass ich dann und dann kommen möchte und mich beim Gericht eingelesen. Von eventuell interessanten Aktenblättern erhält man auf Wunsch Abschriften (Kopien) frei Haus (bislang immer kostenlos). Bischen Zeit mitbringen je nach Akte / Turnus und Öffnungszeiten beachten. So eine Stunde sollte man schon einplanen.
« Letzte Änderung: 16. August 2012, 23:53:49 von tomwr »
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Erika777

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Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #8 am: 17. August 2012, 06:08:45 »

Na, ich rufe nachher mal an.

Solche Unterschiede kann es geben :wow:
Das einzige, womit mein IV fix war, war die Rechnung. Da hat er mal so etwa 25.000 € kassiert. :respekt:

Mit mal eben hinfahren zum Gericht ist für mich nicht so einfach, weil die Verbindungen mit dem Zug echt übel sind.

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Spike

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #9 am: 19. August 2012, 22:52:32 »

Hi,

also ich bin einfach zum Gericht hingefahren und hab höflich nachgefragt, ob ich Akteneinsicht bekomme oder besser einen Termin mache.
Die gute Frau fragte ob ich das Aktenzeichen dabei habe, ich nickte und gab es ihr, sie knallte mir die Akte auf den Tisch und sagte bitteschön ;-)


Mein Verfahren ist jetzt ca. 3 Jahre offen, eigentlich müßte schon längst alles klar sein. Jedes Jahr kam der TH mit den Ausreden er müßte unbedingt die Steuererklärung haben um das Verfahren abschließen zu können, ich hab die dann immer brav gemacht, auch dieses Jahr(ich weiß eigentlich ist der TH dafür zuständig).

So nun zum eigentlichen was ich aus den Akten beim Gericht erlesen habe:
Im Mai hat der TH dem Gericht einen Bericht gesendet, mit dem Hinweis das voraussichtlich mit einen Steuerguthaben aus dem Jahre 2010 und 2011 zu rechnen ist.Und hat deshalb nochmal eine 6 montatige Frist angeordnet also bis November nun.Und dementsprechend war auch auf dem "Kontoauszug" das Geld wohl nicht verbucht.

Ok dachte ich mir, frag ich mal beim TH nach und rief dort an.Meine Sachbearbeiterin war nicht da, aber dafür eine andere supi nette Frau ;-)
Ich fragte ob sie mir mal Auskunft geben könnte über dem Stand meines Verfahrens, selbstverständlich sagte sie.Ich fragte woran es hapert das mein Verfahren immer noch offen sei, sie holte sich nun die Akte und meinte, bis November ist noch die frist, dann dürfte dem Verfahrensabschluß nichts mehr im Wege stehen.
Ich fragte nach dem Geld der Lohnsteuer aus 2010 und 2011, die sagte, das ist alles eingegangen!!!

Nun meine Frage, warum " verschweigt " der TH das Geld dem Gericht und schreibt: es ist voraussichtlich noch mit einem Steuerguthaben aus 2010 und 2011 zu rechnen???

Ich denke nur um das Verfahren einfach weiter offen zu halten und somit soviel Masse einzunehmen und auch sein Honorar somit zu steigern.

Oder was meint Ihr dazu???


MfG


PS: Sorry wenn ich das einfach hier mit im Thread reingeschrieben habe!


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Insokalle

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #10 am: 20. August 2012, 11:20:39 »

Auszahlung nach dem Bericht?
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Spike

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #11 am: 20. August 2012, 12:27:21 »

Hi Insokalle,

was meinste genau mit " Auszahlung nach dem Bericht? " ?


MfG
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tomwr

Re: Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
« Antwort #12 am: 20. August 2012, 21:01:12 »

Na dass die Zahlung vom Finanzamt beim IV NACH Erstellung des letzten Berichts eingegangen ist.
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