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Autor Thema: Witwenrentenabfindung  (Gelesen 2360 mal)

Helmilinchen

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Witwenrentenabfindung
« am: 11. Februar 2010, 03:31:30 »

Mein Mann hat private Insolvenz und bekommt nun ca.4000 Euro Witwerrentenabfindung, geht dies voll in die Insolvenz oder kann er einen Teil behalten bzw. zur Abzahlung Schulden (Arbeitsamt, GEZ) behalten??
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei Wiederheirat?Also nicht mehr alleinstehend, wird mein Einkommen mit angerechnet??
Vielen Dank
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paps

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Re: Witwenrentenabfindung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2010, 17:58:02 »

Was ist mit Witwenrentenabfindung gemeint?

Bei Heirat würden Sie als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen sein.
Haben Sie eigenes Einkommen, mit dem sie sich selbst versorgen könnten, kann das Inso-Gericht dieses anrechnen und die Berücksichtigung könnte entfallen.

Ihr Einkommen wird aber nicht bei der Berechnung des pfändbaren Betrages als "gemeinsames Netto" angerechnet..

Sind die Schulden beim AA und GEZ vor Eröffnung entstanden, darf er diese nicht abzahlen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ThoFa

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Re: Witwenrentenabfindung
« Antwort #2 am: 12. Februar 2010, 00:14:35 »

Mein Mann hat private Insolvenz...

Ist das neuerdings eine Krankheit?

Eröffnetes Verfahren oder WVP?

MfG

ThoFa

@Paps: Ein Witwer, der wieder heiratet, bekommt nicht mehr die Witwenrente, sondern erhält eine Abfindung in 24(?)facher Höhe.
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