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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2177 mal)

pinguin48

  • Gast
Wohlverhaltensperiode
« am: 04. November 2011, 12:10:06 »

Hallo zusammen

Ich weiss bereits das mein TH den Schlussbericht an das Gericht geschickt hat(Ende August 11). Nun bei Gericht dauert es schon recht lange bis sich was tut.

Nun zu meiner Frage :

Kann ich für meine Altersrente zusätzlich was ansparen ? D.H vom Brutto Lohn direkt in eine Rentenversicherung bezahlen ? Was aber natürlich weniger netto bedeuten würde. Somit auch weniger zum pfänden ? Ist das ok ? Oder lieber die restlichen 4 Jahre warten bis das Inso Verfahren ganz vorbei ist ? :dntknw:


Lg Pinguin 48
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horst69

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  • Beiträge: 541
Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 07. November 2011, 11:06:54 »

Prinzipiell können Sie in der WVP wieder etwas ansparen!

Würden Sie dann unter eine Pfändungsgrenze fallen, wenn Sie den Betrag vom brutto abziehen ??

Wenn die Gläubiger hierdurch keinen Nachteil haben, sollte es keine Probleme geben!
Gespeichert
 

pinguin48

  • Gast
Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 07. November 2011, 19:03:15 »

Hallo

Danke für die Antwort. Ich würde nicht unter die Pfändungsgrenze fallen.Es wären ca 50€ weniger zum pfänden .Deshalb meine Frage. :dntknw:

Lg Pinguin48
Gespeichert
 
 

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