Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist gut zu wissen, dass es Gleichgesinnte und andere Betroffene gibt, die hier die Möglichkeit haben sich auszutauschen.
Ich möchte meine Geschichte kurz präsentieren und „alte“ Hasen oder erfahrene Experten um einen Rat bitten.
- Firmenkonkurs 1999, die Möglichkeit eines Insolvenz- Verfahrens war relativ neu und mein Anwalt noch nicht sonderlich damit vertraut.
- Daraus resultierend, drei eidesstattliche Versicherungen und den regelmäßigen Besuch vom „Gerichtsvollzieher“
- Zwischenzeitlich verschiedene Jobs als Arbeitnehmer oder Arbeitssuchend ohne Einkünfte (es ist verdammt schwer, nach einer fast 15 jähriger Selbstständigkeit mit bis zu 150 Mitarbeitern, sich nun als Arbeitnehmer wieder ein- und unter zu ordnen.
- 2003 ein erneuter Versuch und eine erfolgreiche Eröffnung einer Firmeninsolvenz.
- Zur Zeit in der Wohlverhaltensphase (läuft noch bis 2009)
- 2004 erneute Selbständigkeit als Dienstleistungsunternehmen (alle notwendigen finanziellen und Vertraglichen Engagements, liefen über den Namen meiner Frau)
- September 2005 plötzlicher Tod meiner Frau und im Dezember 2005 schwere eigene Erkrankung.
- Die Hinterlassenschaft (das Erbe meiner Frau, eine kleine LV, die gerade ausreichte um alle Verbindlichkeiten zu tilgen) wurde von mir angenommen. Auch ein Finanzierungsvertrag für ein Pkw, den ich hauptsächlich für meine Selbständigkeit nutzte gehörte zu den Verbindlichkeiten. (Diesen Vertrag konnte ich aber nicht auslösen, da hier noch ein Restwert in Höhe von ca. 20.000,- € zu Buche steht.) Also musste ich den Vertrag übernehmen.
- Durch meine Krankheit und die daraus resultierende Berufsunfähigkeit, kam es in der Zeit von Dez. 05 bis Mai 06, zum kompletten Verdienstausfall. (Zum einem war ich ein Einzelunternehmen und zum anderem wurde mir meine KTG- VS gekündigt. Grund: Wegen der nicht eintreffenden Gewinnergebnisse, die beim Abschluss der VS von mir prognostiziert worden.)
- Ich versuchte meine Fixkosten weitestgehend zu reduzieren, war aber dennoch gezwungen, im Mai 06 mein Gewerbe abzumelden. Zur Zeit beziehe ich eine kleine Witwenrente und noch bis Januar 2007 ein geringes Arbeitslosengeld. (Das beziehe ich auf Grund der Ich- AG- Fördermaßnahme.)
- Harz 4 oder ALG 2 kann ich nicht beantragen, da meine Witwenrente bei 413,- € liegt. Eine Vermittlung in ein Arbeitnehmer Verhältnis ist mit 50 Jahren, mit meinen Qualifikationen, Chemikant, Kellner, Gastronom und Kraftfahrer (für Kraftfahrer besteht Berufsunfähigkeit) sowie in meiner Region Oberlausitz (fast) aussichtslos.
- Bei zukünftigen Bezügen in Höhe von wenigen hundert Euro, ist es aber nun auch nicht mehr möglich, den Finanzierungsvertrag meines Fahrzeuges aufrecht zu erhalten, (210,00 € p. M.) geschweige denn den Unterhalt für das Fahrzeug Mercedes zu gewährleisten. Den Versuch, das Fahrzeug abzugeben bzw. in ein kleineres mit kleineren Raten und Unterhaltskosten umzutauschen, wurde bereits von der Bank abgelehnt.
- Nun zu meiner Frage: Was geschieht mit meiner Wohlverhaltensphase, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann, waren die letzten 3 Jahre für die Katze? Kann oder muss ich nun eine weitere Insolvenz beantragen?
- Die Bank bzw. der Autohändler wird das Auto verkaufen, den Differenzwert zwischen Erlös und der Summe die noch an Verbindlichkeiten offen steht, wird man mir in Rechnung stellen. (Schätze mit ca. 8 bis 10.000,- €)
- Frage Nr. 2: Wie verhält es sich mit dem Auswandern in ein anderes nicht europäisches Land, geht das ohne weiteres oder muss ich Unbedenklichkeitsnachweise erbringen? Was wenn ich völlig aussteigen möchte, der Zivilisation den Rücken kehren, in einer Kommune in einem fremden Land als Selbstversorger den Rest meines Lebens verbringen möchte? Kann ich ohne weiteres gehen oder wer hält mich hier fest? Wird dann meine gesamte Insolvenz hinfällig und tritt dann wieder die eidesstattliche Versicherung in Kraft?
- Wie Sie sehen viele Fragen, vielleicht weis jemand eine Antwort darauf oder kann mir einen ehrlichen und gut gemeinten Rat geben. Danke schon mal im voraus.
Jacky
[addsig]