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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf ich die Rechnung zahlen?  (Gelesen 4355 mal)

Jenny 1992

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Darf ich die Rechnung zahlen?
« am: 21. November 2011, 17:02:50 »

Guten Abend zusammen ich bin seit ca einem halben Jahr jetzt in der insolvenz und habe jetzt von einem gläubiger verspätet eine Rechnung bekommen. ( keine mahnung) für eine Lampe die ich mir vor insolvenzeröffnung  im Versandhandel für 129 Euro gekauft hatte mein exfreund wollte damals den betrag für mich überweisen. Nun aber kam eine Rechnung insolvenzeröffnung war im April 2011, lampe habe ich im Dezember 2010 erhalten. Rechnung kam mit Datum vom 12.11.2011 auf dieser steht auch Warenlieferung vom 18.12.2010. Habe nun meinem ex erreicht der eingeräumt hatte nichts gezahlt zu haben . Der Versandhandel sagte mir das es aufgrund eines softwareproblems nicht möglich war eher eine Rechnung zu stellen!

Toll was zâhlt jetzt hier Rechnungsdatum oder auslieferunfsdatum der Lampe. Ist es eine insoforderrung oder darf ich zahlen?
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Der_Alte

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #1 am: 21. November 2011, 17:09:27 »

Aus dem unpfändbaren Teil des Gehalts können Sie bezahlen, was Sie wollen.
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Jenny 1992

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #2 am: 21. November 2011, 17:21:21 »

Wie jetzt verstehe ich nicht ganz? Ich darf doch keinem gläubiger bevorzugen? Mmh ist es deine eine insolvenzforderung oder nicht?
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Der_Alte

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #3 am: 21. November 2011, 17:29:49 »

Ich würde es als Insolvenzforderung betrachten, denn die Leistung ist vor dem Insolvenzantrag erbracht.
Trotzdem darf man aus dem unpfändbaren Anteil bezahlen, das hat der BGH bereits so entschieden.
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Jenny 1992

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #4 am: 21. November 2011, 17:36:38 »

Ok und wenn meine Mutter für mich zahlen würde bzw. Überweist ist das auch ok? Was ist wenn ein anderer gläubiger das raus kriegt? Es kann mir gar nichts passieren?
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Der_Alte

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #5 am: 21. November 2011, 17:51:27 »

Ja, Sie dürfen das bezahlen oder von Ihrer Mutter überweisen lassen. Selbst wenn ein anderer Gläubiger das mitbekommt, kann er daraus keinen Anfechtungsgrund herleiten.
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Jenny 1992

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #6 am: 21. November 2011, 17:59:30 »

Vielen herzlichen dank kurze Frage dazu noch darf man nur im insolvenzverfahren oder auch in der Wohlverhaltensperiode gläubiger befriedigen?
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Achdujeh

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #7 am: 21. November 2011, 20:18:02 »

Vielen herzlichen dank kurze Frage dazu noch darf man nur im insolvenzverfahren oder auch in der Wohlverhaltensperiode gläubiger befriedigen?
Solange keine anderen Gläubiger benachteiligt werden, ist es in beiden Abschnitten kein Problem.

Nicht benachteiligen heißt: alle Gläubiger müssen bekommen, was ihnen laut Pfändungstabelle anteilig zusteht. Die Zahlungen müssen also aus dem Unpfändbaren kommen.

FG Achdujeh
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Jenny 1992

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #8 am: 22. November 2011, 10:05:41 »

Vielen lieben dank für die antworten ich darf aber auch gläubiger befriedigen die nicht zur insolvenztabelle angemeldet haben wie der Versandhandel? Sorry wenn ich so nerve aber für mich hört sich das sehr merkwürdig an das man das darf weil immer gesagt wird man darf es nicht .
Würde gerne zahlen zu mal ich später bei dem Versandhandel auch noch mal was auf Rechnung kaufen möchte.
Woher weiss ich den wenn wirklich ein versagensantragvon einem anderen gläubiger gestellt wird der davon aufgrund eines dummen Zufalls davon erfährt das mein Gericht genau so entscheidet? Ich meine muss mein insogericht sich nach BGH richten? Wie alt ist das urteil überhaupt ? Vielen dank
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Achdujeh

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #9 am: 22. November 2011, 10:18:33 »

Vielen lieben dank für die antworten ich darf aber auch gläubiger befriedigen die nicht zur insolvenztabelle angemeldet haben wie der Versandhandel?
Jeden, solange es aus dem Unpfändbaren passiert.

Sorry wenn ich so nerve aber für mich hört sich das sehr merkwürdig an das man das darf weil immer gesagt wird man darf es nicht .
Es wird viel Unfug in den Medien verbreitet.

Woher weiss ich den wenn wirklich ein versagensantragvon einem anderen gläubiger gestellt wird der davon aufgrund eines dummen Zufalls davon erfährt das mein Gericht genau so entscheidet? Ich meine muss mein insogericht sich nach BGH richten? Wie alt ist das urteil überhaupt ?
Das Alter der Urteile spielt keine Rolle. In diesem Fall sind sie aber noch nicht sehr alt.

Das zuständige Gericht ist in keiner Weise an die BGH-Rechtsprechung gebunden. D.h. praktisch, dass jeder Richter frei und auch abweichend entscheiden kann. Die meisten Gerichte orientieren sich allerdings deutlich an den BGH-Urteilen. Sie wissen ja auch, dass die oberen Instanzen ihr Urteil wieder kassieren werden.

Wenn ein Gericht anders enstcheiden sollte als der BGH, dann muss man eben den Gang in die höheren Instanzen antreten, ggf. bis zum BGH selbst.

FG Achdujeh
« Letzte Änderung: 22. November 2011, 11:50:38 von Achdujeh »
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makro

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #10 am: 22. November 2011, 10:33:10 »

Dann gib der Mutter das Geld und diese überweist dann den Betrag. Fertig!
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Jenny 1992

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #11 am: 22. November 2011, 11:17:16 »

Und eine Zahlung über eine dritte Person wie Mutter, Freundin ect ist genau si unschädlich gibt rs den hier rüber auch ein Gerichtsurteil ? Sorry wenn ich nerve würde nur gerne meine restschuldbefreiung  erhalten ohnr Mist zu bauen
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Der_Alte

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #12 am: 22. November 2011, 12:08:43 »

Ja, der Bundesgerichtshof hat so entschieden.
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Jenny 1992

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #13 am: 22. November 2011, 13:05:10 »

Ja, der Bundesgerichtshof hat so entschieden.

Danke! Weiss jemand welche BGH Urteile das genau sind?
Bei Zahlung eines dritten?
Bei eigener Zahlung aus pfändungsfreien Vermögen?

Herzlichen dank
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Fallera

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Re: Darf ich die Rechnung zahlen?
« Antwort #14 am: 22. November 2011, 16:51:23 »

"Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.
BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/09; LG Hagen"

Wenn dies für "eigene" Zahlungen aus dem unpfändbaren gilt, dann erstrecht für Dritte.
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