@papsOffen gestanden keine Ahnung.
Es gibt glaube ich nur eine Handvoll die überhaupt von dem Vermächtnis wissen.
Wie den Gläubigern gegenüber der aktuelle Status offen gelegt wird, weiß ich nicht
@luccaAugenscheinlich verstehen Sie nicht, dass es hier um Äpfel und Birnen geht.
Mal abgesehen, dass ich Ihr ureigenes Beratungshilfescheinproblem nicht verstehe, habe ich damals KEIN Geld gehabt mir irgendeine eine Beratung jedweder Art leisten zu können.
Hätte ich Geld gehabt, hätte ich die Erbschaftssache weiter mit meiner RA verfolgt und wäre ggf. um die Inso herum gekommen.
Meine Geschichte ist wirklich zu komplex sie hier vollumfänglich zu schildern, aber glauben Sie mir, selbst die Fachanwältin für Erbrecht hat geschwitzt und ihre Bücher gewälzt.
Es handelt sich um ein, mit an Bedingungen geknüpftes Doppelvermächtnis mit Teilungsverbot auf dem Gemeinschaftsobjekt.
Hinzu kommen Befindlichkeiten seitens der Erbin und den Vermächtnisnehmern und dem Testamentsvollstrecker.
Einer der Mitvermächtnisnehmer klagte auf Bezahlung seitens der Erbin von der NACH dem Tod auf das Gemeinschaftsobjekt erlassenen Hypothek.
Die Angelegenheit läuft seit Oktober 2002 !!!
Zwischenzeitlich wurde in einem der zahlreichen Verfahren erwirkt, dass einer der geknüpften Bedingungen ausgehebelt werden konnte und das Einzelobjekt eines jeden Vermächtnisnehmers hätte ausgekehrt werden können.
Denn es wurde sowohl ein Gemeinschaftsmietobjekt in Frankfurt vermacht, als auch für jeden (ich und meine 3 Cousins) ein Einzelobjekt.
Lange Rede, kurzer Sinn.
Ich bin nun einmal vor dem vollen Kühlschrank verhungert und meine Bank hat schlußendlich ob meiner eingetretenen Krebserkrankung die Panik bekommen und ist von vertraglichen Verpflichtungen zurückgetreten, entgegen diverser mündlicher und schriftlicher Absprachen. Sie hat sich übersichert, Abtretungserklärungen erhalten und dennoch den Hahn zugedreht obwohl sie am 2. Juni 2005 das Einzelobjekt hätte "einsacken" können und ich hätte niemals Schulden bekommen. Die entstanden nämlich erst als sie mein Konto einfroren.
Wegen einem Pillepalle Dispo.
Aber Krebs - Arbeitsunfähig und vielleicht Tod - da haut die Bank mal lieber das Konto zu.
Ich habe damals ebenfalls eine sehr renommierte Anwaltskanzlei für Bankenrecht konsultiert, da auch hier einiges im Argen liegt.
btw: Forderung der Bank (meiner persönlichen HASSbank) ist seitens IV bestritten und von meiner Seite zum Teil auch.
Wenn Sie Interesse an Einsicht der Unterlagen haben (mittlerweile 5 Aktenordner), können Sie sich das gerne anschauen.
Sie machen mich sehr neugierig, vielleicht sind Sie die Koryphäe die mir damals gefehlt hat.
Fakt ist - ich habe nichts verteidigt, sondern dankbar festgestellt, dass es mir für 10 Euro möglich war eine Person zu finden (ob nun RA, Wurzelhannes oder SB) welche mir Unterstütung beim Antrag für die Inso gegeben hat.
Wenn ich sage, dass es Zeiten gab, wo ich Flaschen sammeln musste um Essen zu können ist das nicht gelogen.
Wer nichts hat, kann nichts bezahlen.
Und wenn ich mit einem Vermächtnis von einem Verkehrswert beider Immobilien von 550.000 Euro auftauche, und aufgelaufenen Mietzahlungen von ca. 150.000 Euro, dann können Sie mir glauben dass mich da NIEMAND kostenfrei beraten hätte.
In Amerika geht das - Erfolgbasis.
In D leider nicht.
Was mich einfach wurmt ist das HEUTE.
Das Vermächtnis ist frei, übertragbar, verwertbar.
Was hat der Beratungshilfescheinanwalt bitte nun damit zu tun?
WAS hätte er mir denn raten sollen?
Der TV hat sich geweigert zu übertragen solange die Bank eine Abtretungserkärung hat.
Verhandlungen mit der Bank waren nicht möglich.
Schizophrener Schriftverkehr, mehr war da nicht.
Wie ich heute mit dem jetztigen Wissen mit der Problematik umgehen würde?
Das Vermächtnis 2002 ausschlagen - dann wäre es an meinen Sohn gefallen
Ansonsten würde ich meine Brille weiter bei Fielmann kaufen
lg
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