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Autor Thema: Reihenfolge bis zur Restschuldbefreiung  (Gelesen 1970 mal)

ndfk78

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Reihenfolge bis zur Restschuldbefreiung
« am: 12. März 2010, 19:03:47 »

ab wann kommt man die Restschuldbefreiung wie geht es weiter wenn man die Gerichtskosten nicht bezahlen kann wird man dann nichte befreit obwohl 6 ahre vorbei sind kann mir einer bitte helfen wie das alles mit der Reihe geht bis zum Restschuldbefreiung
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: Reihenfolge bis zur Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 12. März 2010, 19:14:37 »

Außergerichtlicher Schuldenvergleich (bei Regelinsolvenz entfällt es), Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dann Eröffnung vom Insolvenzverfahren, dann Prüfungsstichtag, Schlusstermin, nach dem Schlusstermin die Wohlverhaltensphase rückwirkend ab Eröffnung laufen dann die 6 Jahre weiter. Wenn die 6 Jahre rum sind, bist du nicht gleich schuldenfrei, kann auch paar Wochen noch gehen, dann entscheidet das Gericht über die restschuldbefreiung (ob du sie bekommst oder nicht). Dann zahlst die Verfahrenskosten, und falls die nicht auf einen Schlag bezahlen kannst, kannst du Ratenzahlung beantragen.

Du kriegst die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren trotzdem. Nur dann musst halt die Kosten per Raten bezahlen.
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