Hallo (nochmal)
es gibt eine Erweiterung im o. a. Fall: Das Haus ist - bereits im
ersten Durchgang - versteigert worden. Da mein Bekannter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist mit dem neuen Eigentümer Kontakt aufzunehmen, habe ich dies für ihn getan - leider mit wenig Erfolg: Der neue Eigentümer hat auf die sofortige Herausgabe der Hausschlüssel bestanden. Da der Insolvenzverwalter ebenfalls Druck gemacht hat, ist der Schlüssel noch am gleichen Tag übergeben worden.
Die von uns eingeholten Angebote von Entsorgern und die entsprechenden Termine sind damit ebenfalls hinfällig geworden.
Da mein Bekannter zwischenzeitlich eine (vorrübergehende) neue Unterkunft gefunden hat, ist dies erstmal nicht sooooo schlimm - aber: Es befinden sich noch persönliche Gegenstände im Haus (neben den Messi-Sachen).
Zu allem Überfluss haben sich einige Verwandte meines Bekannten beim neuen Hauseigentümer gemeldet (sie waren auch bei der Versteigerung), die etwas aus dem "Haus holen" wollen. (Es bestehen - m
einer Ansicht nach - jedoch keine Ansprüche gegen meinen Bekannten. Eine Erbschaftsangelegenheit wurde vor Jahren gerichtlich geklärt und ausgezahlt!)
Nun meine / unsere Fragen:
1. Darf der neue Eigentümer des Hauses einfach Gegenstände herausgeben?
(Motto: "Was in meinem Haus ist, gehört mir. Ihr hättet es ja vorher sichern können")
2. Muss die Entsorgung nun auch von meinem Bekannten bezahlt werden, wenn der Preis höher ist als
unser eingeholtes Angebot? (Er ist ja noch im Insolvenzverfahren. Muss die Entsorgung nun eventuell
von den Erlösen der Versteigerung gezahlt werden)
3. Ist der positive Ausgang des Insolvenzverfahrens in Gefahr, wenn mein Bekannter den Entsorger nicht
zahlen kann? (Er hat die Wohnung ja nicht absichtlich "zugemüllt", sondern leidet an einer
Krankheit - dem Messie-Syndrom)
Vielen Dank für Eure Antworten!!
LG
Wini