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Autor Thema: Steuernachzahlung  (Gelesen 3381 mal)

Eifelwind

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Steuernachzahlung
« am: 13. Juli 2012, 21:35:08 »

hallo ich bin neu hier ;-) hab da mal eine Frage: ich bin seit letztem Jahr August in der WVP, habe mit meinem Mann zusammen unsere Steuererklärung gemacht- wir müssen ca.360 € nachzahlen. Auf Nachfrage beim FA
wie das bei Steuerklasse IV/IV sein kann hat man uns erklärt das unsere Firma bei mir zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Jetzt meine Frage dazu: kann ich dieses Geld aus den gepfändeten Beträgen ( die ja dadurch höher waren) vom IV zurück verlangen ?
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Der_Alte

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #1 am: 13. Juli 2012, 22:12:29 »

Nein, vom Treuhänder haben Sie nichts zu erwarten. Sie müssen sich an Ihren Arbeitgeber wenden und der muss dann für das vergangene Jahr die Berechnung neu machen und Ihnen den Betrag, der zuviel abgeführt wurde, auszahlen. Ob er das allerdings macht, steht auf einem anderen Blatt. Notfalls müssten Sie damit vor das Arbeitsgericht gehen.

Ob sich das lohnt steht auf einem anderen Blatt.

Wichtig ist allerdings, dass Sie sicherstellen, dass für das aktuelle Jahr der Arbeitgeber richtig berechnet.
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sashsash

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #2 am: 14. Juli 2012, 10:30:12 »

Ich glaube hier wurde was durcheinander gewürfelt von "Der Alte".
Ihr AG hat ihnen zu wenig Lohnsteuer berechnet (hat dieser keine Software für sowas?  :gruebel:), ihnen somit zuviel an Nettolohn ausgezahlt woraus sie also zuviel an den IV gezahlt haben.
Aus diesem Grund müßen sie nun 360€ an das FA zahlen.

In einer Hinsicht hat "Der Alte" recht: Vom IV können sie nichts verlangen!

Auch wenn es unfair klingt, so müßen diesen Betrag zahlen und ihren AG darauf Aufmerksam machen, das in Zukunft alle Berechnungen richtig sind.
Aber eine Frage von meiner Seite her: Hat ihr AG keinen Steuerberater der sowas macht? Meines Wissens dürfen nur "Leute" Lohnabrechnungen machen, die über eine DATEV-Lizenz verfügen. Diese bekommt nur ein Steuerberater oder Finanzbuchhalter (wenn es eine Personalabteilung gibt). Da sollten solche Fehler eigentlich ausgeschlossen sein, weil alles Elektronisch abläuft.
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Der_Alte

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #3 am: 14. Juli 2012, 16:53:38 »

Der Arbeitgeber hat im vergangenen Jahr augenscheinlich zuwenig Lohnsteuer abgeführt und dadurch zuviel pfändbares Einkommen an den Treuhänder überwiesen. Das eine bedingt nun mal das andere.
Der Arbeitgeber ist meiner Meinung nach verpflichtet für das vergangene Jahr die pfändbaren Beträge nachträglich in richtiger Höhe zu ermitteln und an den Schuldner auszuzahlen. Denn er hat im vergangenen Jahr nicht den geschuldeten Lohn ausgezahlt.

Das ist zunächst auch sein Pech, denn er muss sozusagen doppelt zahlen. Allerdings kann er versuchen, es mit zukünftigen Zahlungen an den Treuhänder zu verrechnen. Aber es bleibt sein Problem.

Sie müssen trotz allem das FA bezahlen, können aber hoffen, dass durch die nachträgliche Zahlung der im vergangenen Jahr vorenthaltenen Lohnanteile die Nachzahlung kompensiert wird.
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Insokalle

Re: Steuernachzahlung
« Antwort #4 am: 14. Juli 2012, 19:51:24 »

Nein, da geht wirklich was falsch.
Punkt 1: Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber den Bruttolohn. Und diese Pflicht hat er erfüllt. Er hat den geschuldeten Lohn ausgezahlt, sogar netto mehr als eigentlich notwendig. Vielmehr hätte der Arbeitgeber, wenn er seinen Fehler rechtzeitg bemerkt hätte, den zuviel gezahlten Lohn unter bestimmten Voraussetzungen mit späteren Lohnzahlungen verrechnen können. Eine Lohnforderung gegen den Arbeitgeber besteht demnach nicht.

(Umgekehrt wäre es mögl. ein Problem: Zieht der Arbeitgeber zuviel ab vor allem Sozvers, erhält der Arbeitnehmer zu wenig und könnte auf die Nettolohndifferenz klagen. )

Punkt 2: Ich stimme zu, vom Insolvenzverwalter wird es nichts geben.

Punkt 3: Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber?
Wenn überhaupt einer besteht, wird man für die Ermittlung des Schadens sämtliche Faktoren mit einbeziehen müssen. Inkl. Steuervergleichsberechnungen und dass ein höherer abgeführter pfändbarer Betrag mögl. die Verbindlichkeiten (Verfahrenskosten) reduziert. U.a. deswegen wird es meiner Meinung nach auch mit einem Schadensersatzanspruch nicht einfach. Jedenfalls sind es der Höhe nach nicht die 360 € Steuern, sondern weniger.
Mag jeder selbst entscheiden, ob er das noch verfolgen will.
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Dauerstress

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #5 am: 14. Juli 2012, 22:16:16 »

Haftet der Arbeitgeber nicht für die ordnungsgemäße Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge?
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Der_Alte

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #6 am: 15. Juli 2012, 08:44:20 »

Nicht nur das, sondern auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Pfändungsberechnung.
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Eifelwind

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Re: Steuernachzahlung
« Antwort #7 am: 16. Juli 2012, 14:31:30 »

Vielen lieben Dank für die Antworten. :thumbup: Ich entnehme jetzt daraus das ich das Geld ans FA zahle (ist schon erledigt )und meinen AG darauf hinweise das er im letzten Jahr zu wenig Steuern abgeführt hat und dies in diesem Jahr bitte korrekt berechnen und abführen soll. :nono: Ich denke alles andere währe unnütz, sehe ich das richtig ? liebe Grüße Eifelwind  :biggrin:
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Insokalle

Re: Steuernachzahlung
« Antwort #8 am: 16. Juli 2012, 18:11:55 »

Wenn sicher feststeht, dass die Nachzahlung auf einer fehlerhafte Lohnsteuerberechnung zurückgeht, würde ich das auch so machen.
Ggf. nehmen sie alte Lohnabrechnungen und rechnen sie nach oder lassen sie die prüfen.
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