"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?  (Gelesen 2478 mal)

Leyla

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?
« am: 14. November 2010, 20:04:58 »

Hallo! Unser Mehrfamilienhaus steht seit gut einem Jahr unter Zwangverwaltung, nachdem ich die Kreditzahlungen eingstellt habe. Mein IV läuft. Inzwischen sind 4 von 6 Wohnungen leer, der Verwalter unternimmt nichts, um zu vermieten. Der Hof verkommt und verliert zusehends an Wert. Alte Mieter ziehen aus, neue kommen nicht nach. Inzwischen läuft die Zwangsversteigerung, ein Verkauf scheint unmöglich. Nur: Die Wohnungen waren schön und begehrt, der Hof eine echte Perle. Aber ohne Pflege funktioniert das natürlich nicht! Ist es nicht so, dass da jeden Monat unser Geld verbrannt wird? Verwalter und sein Hausmeister lassen sich ihre (Nicht-)Arbeit bezahlen. Einküfte aus der Immobilie würden aber doch dazu dienen, UNSERE Schulden abzutragen. Stattdessen werden sinnlos Kosten produziert und wir müssen zusehen. ODER? Werden die Kosten der Zwangsverwaltung irgendwann auf uns zurückkommen? Oder ist das das Privatvergnügen der Bank? Und ist der Verwalter nicht verpflichtet, soviel Geld wie möglich zu verdienen - in unserem Interesse? Wieso sieht die Bank tatenlos zu?
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?
« Antwort #1 am: 15. November 2010, 10:01:53 »

Hallo !

Vorweg möchte ich sagen, das es von meiner Seite aus nur eine Einschätzung ist !

Soweit ich weiß, hat der IV in einem solchen Falle auch einige Pflichten. Eine davon, wie du es schon erwähnt hast, ist möglichst viel Masse zu produzieren. Das klappt natürlich nicht, wenn der IV alles verkommen lässt!

An deiner Stelle würde ich sofort eine Beschwerde bei Gericht auf den Weg bringen. In dieser Beschwerde solltest du den Sachverhalt eindeutig darlegen und ich würde sogar Fotos machen !

Meiner Meinung nach ist das ein Unding, aber leider typisch für so manche IV´s.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?
« Antwort #2 am: 15. November 2010, 14:54:35 »

§ 152 ZVG
(1) Der Verwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsmäßig zu benutzen; er hat die Ansprüche, auf welche sich die Beschlagnahme erstreckt, geltend zu machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen in Geld umzusetzen.

(2) Ist das Grundstück vor der Beschlagnahme einem Mieter oder Pächter überlassen, so ist der Miet- oder Pachtvertrag auch dem Verwalter gegenüber wirksam.

§ 155 Abs. 1 ZVG bestimmt: "Aus den Nutzungen des
Grundstücks sind die Ausgaben der Verwaltung sowie die Kosten
des Verfahrens mit Ausnahme derjenigen, welche durch die
Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers
entstehen, vorweg zu bestreiten."

http://dejure.org/gesetze/ZVG/155.html
« Letzte Änderung: 15. November 2010, 15:01:55 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

fridoline

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2010, 22:53:14 »

 :dntknw:
Das gleiche Problem in etwas "kleinerer Ausführung" habe ich auch. Mieter ziehen aus, eine Neubelegung findet seit Monaten nicht statt. Nettomiete fällt weg.

Nun hat der IV alle Energiezulieferverträge gekündigt OBWOHL noch eine Wohnung von Altenteilern bewohnt ist. Gestern erfuhr ich, dass einer der über siebzigjährigen Altenteiler sich einen Armbruch zuzog, als er die Beheizung mit Holz fortsetzen wollte.

Das Haus steht vor allem auch OHNE Heizung da und das bei den Minusgraden. Es drohen Frostschäden an Wasser- und Heizungsanlage. Meine Hinwise an den IV verhallen ungehört.

Habe nun am Wochenende versucht über einen Eilantrag beim AG eine Aufhebung dieser Massnahme zu bewirken. Habe jedoch keine Ahnung, ob mir das als Schuldnerin überhaupt zusteht. Doch zuzusehen, wie etwas, für das ich mich über 20 Jahre gequält habe, nun einfach so verfällt und absichtlich ruiniert wird, tut mir dann doch zu weh, als dass ich tatenlos dasitzen kann und auf meine Regressansprüche nach dem Verfahren zu hoffen..
Es ist schon echt grenzwertig, was ein IV so abzuliefern in der Lage ist. Denken die nie mit? Bzw. aus welchem Prioritätenwinkel agieren denn die??

vorweihnachtliche Grüße
Fridoline
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2010, 22:57:01 von fridoline »
Gespeichert
 

17scarlett12

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2010, 15:31:16 »

Hallo!

Also, der Zwangsverwalter ist verpflichtet, die Immobilie im Wert zu erhalten und auch zu bewirtschaften. Die Neuvermietung der Wohnungen gehört auch zu seinen Aufgaben, weil damit ja die Gläubigerforderungen abgebaut (also Schulden) werden. Auf der anderen Seite ist der Zwangsverwalter angewiesen, kostensparend zu agieren um möglichst viel Überschuss zu produzieren um die Schulden abzubauen. Warum der Zwangsverwalter die Immobilie herunterwirtschaftet und keinerlei Vermietungsanstrebungen unternimmt, kann ich hier nicht sagen.... da müsste man das Objekt erstmal anschauen um hierüber eine Aussage zu treffen. Beschwerde beim zuständigen AG einlegen und auch die Gläubiger auf die Missstände aufmerksam machen?

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gespeichert
 

fridoline

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Zwangsverwaltung - Mißwirtschaft ohne Konsequenzen?
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2010, 15:52:18 »

 :juchu:

Gott sei Dank hat sich ein Gläubiger erbarmt und neben dem in meinen jetzigen Wohnort agierenden (bzw. eben NICHT agierenden) Insolvenzverwalter einen Zwangsverwalter vor Ort der Immobilie vom dortigen AG bestellen lassen. Die Person kenne ich sogar und habe diese als "kompetent" im Gedächtnis.

Mein Eilantrag beim AG hier brachte eine Eilanfrage an den IV, der sehr erstaunt tat und alles abwiegelte. Das veranlasste das AG hier dazu sich als nicht entscheidungswillig zu betrachten. Wörtlich: "es gäbe nichts zu entscheiden". Woraufhin ich in meiner Aufgebrachtheit eine schriftliche Ergänzung nachgeschoben habe und nochmals deutlich gemacht habe, welche Misswirtschaft seit Monaten vom IV ausgeht ud das man das doch bitte mal prüfen möge..  Folge: Stille...  hier gelten scheinbar noch antiquierte Hackordnungen.. alle Schuldner sind "böse" und alle IVs "gut" - von Amts wegen.. und das AG ält zu den "Guten" :Oh_no:

Wenn da im Haus durch die Nachlässigkeit des IV etwas kaputtgegangen ist, wird das teuer für den... soviel ist jetzt schon gewiss...     :fuchsteufelswild:

Nun warte ich auf das Eingreifen das neuen Zwangsverwalters und hoffe das Beste.. neue Mietinteressenten haben sich schon gemeldet.. :-)es scheint wieder aufwärts zu gehen..

 :thumbup:

gute Rutsch Euch allen
Fridoline
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2010, 15:56:09 von fridoline »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz