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Autor Thema: Stundung Verfahrenskosten nach erteilter RSB  (Gelesen 5292 mal)

Just

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Stundung Verfahrenskosten nach erteilter RSB
« am: 27. Mai 2018, 08:02:21 »

Hallo, mir wurde die RSB im Januar 2015 erteilt. Gleichzeitig hat das Gericht eine Stundung der Verfahrenskosten ausgesprochen. Nun sind fast vier Jahre vergangen. Ich habe vom Gericht nie wieder was gehört. Bis Juli 2017 habe ich aufstockendes ALG 2 bekommen, danach Wohngeld. Wie geht das denn nun weiter? Soll ich mich beim Gericht melden? Kann noch irgendwas passieren? Meine finanzielle Lage hat sich nicht wesentlich gebessert.
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KarlPaul

Antw:Stundung Verfahrenskosten nach erteilter RSB
« Antwort #1 am: 29. Mai 2018, 20:06:09 »

Vor Ablauf der Vier jahre besteht kein Handlungsbedarf. Und danach ist es immer noch genug Zeit für einen erneuten
Stundungsantrag wenn sich das Gericht melden sollte.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 21:38:27 von KarlPaul »
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