Hallo Liebes Forum.
ich habe nun doch noch eine für mich wichtige Frage:
Meine InSo endet am 20.06.08 also in wenigen Stunden.
Kann das Gericht nach Beendigung des Verfahrens aus welchen Gründen auch immer, (......und das ist die Frage!!)
der Restschuldbefreiung entsargen? Auch wenn der Inso Verwalter mir erst vor 10 Tagen schriftlich
mitteilte das ihm keine gegenteilige Gründe bekannt sind.
..Frage: Trau dem ganzen noch nicht,
...und es dauert ja nun noch ca. 21 Tage bis ev. der endgültige Bescheid kommt.
Und diese Zeit ist für mich momentan fast genauso "schlimm", als die Zeit seinerzeit als man merkte das "es" auf einen zukommt.
Und zu diesen sechs eineinhalb Jahren möchte ich sagen, die schlimmste Zeit für mich war, als man merkte es geht nicht mehr.
Hatte mich 1997 selbständig gemacht und meinte 2001 noch ein weiteres Geschäft mit dazu zu nehmen.
Und das war mein Kardinal Fehler.
....beides zusammen ging nicht und letztendlich ging es auch schief.
Aber nochmal: Das schlimmste war der "Anfang" vom Ende. Ich öffnete keine Post mehr, war absolut arbeitsunfähig, und verkramte mich in mein Kämmerlein.
....keine privaten Kontakte mehr etc.....
Aber nach dem der Antrag gestellt war und auch angenommen wurde, sprich die INSO offiziell eröffnet wurde, fing auch ich, soweit es ging wieder an zu leben.
Klar gab es keine neuen Kontoeröffnungen mehr, oder gar einen Handyvertrag, aber damit kann man leben.
Ich hatte Gottseidank noch einen alten Handyvertrag der auch immer bezahlt wurde, und den ich somit auch behalten konnte,
aber einen günstigeren Vertrag zu bekommen o.ä. war ein tabu Thema.
Ich möchte hiermit auch jeden anderen oder andere die betroffen sind nur ermutigen: Wenn man es erst einmal eingereicht hat, ist man eine Menge Sorgen los.
Das ich jetzt hier sitze und diese Frage stelle, liegt u.a daran, das man sich zum Ende des Verfahrens hin sich noch einmal intensiv mit allem beschäftigt.
..und man sich zurück versetzt fühlt in die Zeit als man die INSO beantragte.
Wenn der INSO Verwalter noch vor zehn Tagen schreibt: ..da ist nichts, also keine Versagungsgründe, bis wann habe ich mit "böser" Post zu rechnen, die mir sagt:
....Die Restschuldbefreiung wird Ihnen nicht erteilt??
Das ich die nun enstehenden Gerichtskosten nicht voll bezahlen kann, habe ich dem INSO Verwalter mitgeteilt.
...was kann noch kommen????
Habe ihm aber auch mitgeteilt vor zwei Wochen, das ich diese Kosten zur Hälfte anzahlen werde, sobald der Bescheid über die Gebühren mir vorliegt.
Gerne werde ich danach anderen hier versuchen zu helfen, so weit ich es kann.
Danke für ev. Antworten
Mfg
Trumi07