"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: 13. Gehalt i.d. WVP  (Gelesen 2438 mal)

Leelou

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
13. Gehalt i.d. WVP
« am: 15. April 2010, 13:40:39 »

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und brauche mal Eure Hilfe!

Ich befinde mich seit Anfang ´10 i.d. WVP und bekomme von meinem AG ein 13. Gehalt. Das 13. Gehalt wird aufgeteilt und halbjährlich, quasi als "Urlaubsgeld" und "Weihnachtsgeld" ausgezahlt, aber nicht als solches bezeichnet. Wenn ich die Beiträge richtig verstanden habe, ist Urlaubsgeld nicht pfändbar und Weihnachtsgeld bis zur Grenze von 500€.
Jetzt habe ich folgende Fragen dazu:
1. Sind obige Angaben zum Thema Weihnachts-/Urlaubsgeld noch aktuell?
2. Wenn ja, ist es meinem AG möglich dem 13. Gehalt einfach einen anderen Namen zu geben oder kann das negative Auswirkungen haben?

Vielen Dank schon mal im voraus  :wink:

Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: 13. Gehalt i.d. WVP
« Antwort #1 am: 15. April 2010, 14:56:31 »

zu 1. Ist noch aktuell

zu 2. Könnte negative Auswirkungen für Ihren Arbeitgeber haben wenn das rauskommt.. Denn der ist verpflichtet alles korrekt abzuführen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz