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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP  (Gelesen 6473 mal)

sprocki62

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Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« am: 05. Juli 2008, 16:48:08 »

Hallo zusammen,

das Insolvenzverfahren über das Vermögen meiner Freundin ist lt. Schreiben des Amtgerichts vom 18.06.2008 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). 
Ebenso ist ihr durch Beschluss vom 08.05.2008 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO).
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.01.2005 begonnen und beträgt sechs Jahre.

Damit befindet sie sich jetzt ja in der s.g. Wohlverhaltensphase, die bis Jan. 2011 läuft.
Das heisst ja, dass sie jetzt wieder ein Vermögen aufbauen kann, welches nicht mehr gepfändet werden kann (ausser der normalen Lohnabtretung und 50% von evtl. Erbschaften).
Sie muss also weiter ihre Lohnabrechnungen zum TH schicken.  Soweit ist ja auch alles ok.

Nun haben wir aber doch noch ein paar Fragen:
1. Der TH hat während des laufenden Verfahrens auch das Urlaubsgeld (ca. 40 % vom normalen Brutto) zum vollen Teil in das Gehalt  eingerechnet und davon den pfändbaren Betrag einbehalten.
- Ist das Urlaubsgeld nicht nach §36 InSO und §850a ZPO unpfändbar?

2. Ebenso verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld.  Die 500-€ -Regelung (ebenfalls  §850a ZPO) ist dort m.E. auch nicht beachtet worden.
- Hat sie eine Handhabe gegen den TH?

3. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts (s.o.) kam jetzt ein Brief des TH mit der Aufforderung, eine Abtretungsanzeige an das Finanzamt zu unterschreiben, mit der der TH weiterhin eventuelle Steuerrückerstattungen für 2007 und 2008 einkassieren möchte.  (Voll-Abtretung)
- Ist das ok so? Steuerrückerstattungen stehen doch in der WVP wieder voll dem Schuldner zu.

4. Der TH hat während des laufenden Verfahrens nicht selbst die Einkommenssteuererklärungen gemacht, sondern hat sie jeweils in ziemlichen unfreundlichen Schreiben von meiner Freundin "eingefordert", immer mit der Drohung, dass sonst das Inso-Verfahren gefährdet sei. Natürlich wissen wir, dass der TH nicht auf "unserer" Seite steht.
- Aber hat der TH rechtmässig gehandelt? Gibt es Möglichkeiten, sich zu "wehren"?

Sicher.. Die Inso ist damit also in absehbarer Zeit beendet, aber dennoch hinterlässt die Art und Weise, wie der TH handelt bzw. gehandelt hat, einen seltsamen Beigeschmack.

Danke schon mal für Eure Antworten.
LG
Sprocki62
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paps

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Re: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« Antwort #1 am: 05. Juli 2008, 18:14:59 »

Na dann erst mal willkommen.

zu1.) Ja Urlaubsgeld ist unpfändbar, wenn alle Mitarbeiter der Firma Urlaubsgeld erhalten.
zu2.) sehen Sie soweit richtig, wobei zuerst die Hälfte zu betrachten wäre, Ist diese größer 500, dann sind es maximal 500,-Netto die frei sind.

Wer führt denn den pfändbaren Betrag ab? In der regel doch der Arbeitgeber. Der wird sich dann auch an die Gestzgebung halten.
Ansonsten unter Verweis auf 850ff ZPO den pfändbaren Betrag überweisen.

zu3.) Für 2007 könnte der Nachtrag ok sein, für 2008 nur bis zum 07.05.2008, Man könnte der freiwilligen Abtretung unter Verweis auf die vorliegende Abtretungserklärung, die dem  Eröffnungsantrag beilag erstmal widersprechen und die Reaktion abwarten.

zu4.) nein, er ist für die Erstellung und Abgabe nach §34 AO verantwortlich. Im Nachhinein, gibt es ja nun wenig Sinn dies noch zu reklamieren.

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Re: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2008, 15:56:41 »

Zitat
1. Der TH hat während des laufenden Verfahrens auch das Urlaubsgeld (ca. 40 % vom normalen Brutto) zum vollen Teil in das Gehalt  eingerechnet und davon den pfändbaren Betrag einbehalten.
- Ist das Urlaubsgeld nicht nach §36 InSO und §850a ZPO unpfändbar?

und von paps

Zitat
zu1.) Ja Urlaubsgeld ist unpfändbar, wenn alle Mitarbeiter der Firma Urlaubsgeld erhalten.

also bei meinem mann ist es so seit 2 urlaubsgeldauszahlungen (WHP) :

der TH zieht 500€ vom netto ab und verlangt den zu pfändenen betrag laut tabelle( wie in der weihnachtsgeldregelung).
ich denke, dass sich der TH falsch verhält und rief ihn letztes jahr an, nach der ersten berechnung dieser art  des urlaubsgeldes, und verwies auf diese paragraphen.nach einem telefonaruf (weil das antwortschreiben auf sich warten lies) erklärte er, dass er sich auf den passus "nicht das übliche überschreitet" hält und somit meint er, er könne 500 € abziehen und den restbetrag als pfändungsberücksichtigungbetrag benutzen.

aber jeder in der firma meines mannes bekommt urlaubsgeld 55% des bruttos, laut tarifvertrag.

das ist doch nicht rechtens, was unser TH da berechnet, oder?  :gruebel:
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paps

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Re: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2008, 23:50:43 »

ja, ist es nicht.

Lösungsmöglichkeit:
Anfrage beim zuständigen Insolvenzgericht, wieso abweichend von 850ff ZPO Urlaubsgeld, dass für alle MiA lt. Tarifvertrag gleich/üblich ist, der Pfändung zugerechnet wird.

Rückzahlung des zuviel gepfändeten, ehr aussichtslos.

Wieso führen sie selber ab?
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Re: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2008, 12:43:43 »

hallo paps,

danke für die antwort und den tipp,

Zitat
Lösungsmöglichkeit:
Anfrage beim zuständigen Insolvenzgericht, wieso abweichend von 850ff ZPO Urlaubsgeld, dass für alle MiA lt. Tarifvertrag gleich/üblich ist, der Pfändung zugerechnet wird.

sollte ich nicht doch vorab vielleicht den TH nochmals schriftlich mit dieser falschberechnung konfrontieren und falls er nicht reagieren sollte, das insolvenzgericht dann anschreiben; ich habe da ein schlechtes gefühl bei und sehe das als "hintenrumanschei**erei*  :rougi:
ich dachte schon, da wir praktisch "stillschweigend" diesen berechnungsart nach unseren ersten einspruch akzeptiert haben irgendwie kein recht auf beschwerde haben...hört sich wirklich blöde an, nachdem ich das eben getippt habe  :neutral: , 2x wurde es ja schon schliesslich von uns "akzeptiert"...

oder würdest du nicht dazu raten, mit dem TH diesbezüglich nochmals zu reden?wenn ja, warum nicht?

Zitat
Wieso führen sie selber ab?
kurz nach der zuweisung des TH sind wir in ein anderes bundesland gezogen, da mein mann zu einem anderen arbeitgeber gewechselt ist, der neue arbeitgeber wurde auch über die PI informiert, da es aber beim damaligen arbeitgeber und dessen anwaltsbüro (welches solche sachen wie lohnpfändungen bearbeitet) ärger bei der berechnung gab (hatte mich gewehrt, doch vergebens) und zuzüglich bearbeitungsgebühren deswegen abgezogen wurden, einigten wir uns mit dem TH, dass wir ihm monatlich die Lohnabrechnung zusenden und er uns den zu überweisenden betrag mitteilt.ausserdem sieht der neue arbeitgeber nicht gerne lohnpfändungen seiner angestellten....verständlich :rougi:

anfang war es etwas holperig (berücksichtigte nur 2 anstatt 3 personen, nutze die tabelle VOR 2005  :whistle: ), aber ansonsetn sind die beiträge korrekt gewesen, nur das mit dem urlaubsgeld ist nicht korrekt, wie mir hier ja nun doch bestätigt wurde  :thumbup:

ich kann mich sonst auch nicht über den TH beschweren, vielleicht möchte ich deshalb nicht riskieren, dass es aus ärger -wenn ich mich zuerst an das gericht wende- geben könnte und der TH einfach doch die lohnpfändung vom arbeitgeber fordert, was dann doch eventuell wieder solch undurchsichtigen berechnungen führen könnte, wie es bei dem vorherigen arbeitgeber (besser dessen anwaltsbüro) gab, ich kann mich nicht mehr recht erinnern, es war auch nicht lange, was wir mit diem büro zu tun hatten, aber es war irgendwie undurchsichtig und es wurde zuviel abgezogen, wo meine beschwerde darüber leider ignoriert wurde...

grüsse :)
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paps

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Re: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2008, 19:54:57 »

Können Sie damit leben, dass vom Urlaubsgeld mehr gepfändet wird, als nötig?
Wie oft trifft das noch zu (bis zum Ende der 6 Jahre).

Sie können es auch so belassen und positiv sehen.
Dann sind wenigstens Gerichts- und TH-Kosten gezahlt.
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Re: Abtretungsanzeige an das FA in der WVP
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2008, 12:49:57 »

Zitat
Können Sie damit leben, dass vom Urlaubsgeld mehr gepfändet wird, als nötig?
 
hhmm..im grunde schon  :wink:


nur kam mir diese art der berechnung "spanisch" vor....
ich habe am wochenende mit bekannten gesprochen, dass ich doch das insolvenzgericht anschreiben sollte, damit da das mal geklärt wird, wie der TH das auslegt scheint ja nun nicht okay zu sein.

Zitat
Wie oft trifft das noch zu (bis zum Ende der 6 Jahre).

wir sind ende november 3 jahre in der WHP, also 3x wird das urlaubsgeld so angerechnet, aber wie geschreiben; ich werde das insolvenzgericht in diesre angelegenheit woghl doch anschreiben, zwecks auslegung des paragraphen  :cheesy: und dann sehen wir weiter, trotzdem, danke für die tipps
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