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Autor Thema: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2766 mal)

Joschi222

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Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« am: 11. April 2013, 23:28:07 »

Hallo zusammen
Ich habe meine Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden und habe auch schon den Beschluss des Gerichts,das mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Jetzt zu meiner Frage:
Wann müssen die ehemaligen Gläubiger die Schufa Einträge als erledigt kennzeichnen und müssen die das von alleine machen,oder muss ich das in die Wege leiten?
2von 5 Gläubiger haben schon erledigt eingetragen.
Bei 3 stehen noch immer die offenen Forderungen.
Was muss ich tun ,das die das auch als erledigt kennzeichnen?
Danke schon mal für die Antworten
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juergengrisu

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Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 12. April 2013, 06:40:41 »

Guten Morgen Joschi222

Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.

Gruß juergengris
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sashsash

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Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 12. April 2013, 14:37:40 »

Guten Morgen Joschi222

Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.

Gruß juergengris

Auch wenn kein Erledigungsvermerk eingetragen wurde?
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paps

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Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 12. April 2013, 20:48:05 »

Sofern Sie Schufa online haben, können Sie die Einträge beanstanden.

I.d.R. erledigt sich dass aber innerhalb des Jahres.

Die RSB wird im Übrigens erst am 01.01.2017 gelöscht werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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