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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Studium während der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 5331 mal)

schuldner84

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Studium während der Wohlverhaltensperiode
« am: 23. Mai 2010, 22:15:08 »

Hallo,

ich habe diese Frage schon einmal gestellt und war durch die Antworten ein wenig irritiert.
Deshalb stelle ich die Frage diesmal etwas genauer.

Zu meiner Situation:

  • 26 Jahre alt
  • Verheiratet
  • Frau 24 Jahre alt
  • 2 Kinder (6 Jahre & 4 Jahre)
  • Ausbildung zum Fachinformatiker beendet
  • Während der Ausbildung Fachhochschulreife nachgeholt
  • Frau: Hausfrau
  • Beide in der Wohlverhaltensperiode
  • Restschuldbefreiung voraussichtlich 2013

Nun zu meiner Frage: Ich möchte unbedingt Mechatronik studieren. Wenn meine Frau die restlichen 3 Jahre Hausfrau bleiben würde und ich die restlichen 3 Jahre mein Mechatronik- Studium abschließen würde, wäre die Restschuldbefreiung in Gefahr?! Wenn ja was könnte man tun um dies zu verhindern und weiß jemand zufällig  welche Hilfen uns zustehen  würden. Bafög, Wohngeld, Kinderzuschuss usw.

edit: Ich möchte auf keinen Fall die Restschuldbefreiung gefährden. Muss meine Frau arbeiten? Die Kinder sind ja noch 3 Jahre und 6 Jahre alt?

edit2: Ich würde auf jeden Fall die 3 Jahre Werkstudententätigkeiten und Nebenjobs annehmen und meine Frau auch, wenn Sie vormittags, solange die Kinder versorgt sind, eine Stelle bekommt.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2010, 22:23:32 von schuldner84 »
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Fallera

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 25. Mai 2010, 11:20:45 »

Das ganze hat PAPS doch schon beantwortet oder?

siehe hier:

Wenn das Studium als Fortsetzung der Ausbildung gedacht ist, sehe ich weniger Probleme.
Sie sollten Sich nach den Aussichten am Arbeitsmarkt und den möglichen Gehältern / Löhnen als Neueinsteiger  in ihrem erlenten Beruf erkundigen.
Ist daraus kein pfändbarer betrag bei 2 Unterhaltsberechtigten Personen ermittelbar, dürfte dem Studium überhaupt nichts im Wege stehen.

Ob Sie freiwillige Zahlungen leisten, ist ganz allein ihre Sache.
Bei Zahlungen um die 100,- mtl. wären gerade mal die Gerichtskosten und TH-Kosten beglichen.
Es geht nur ein geringer Teil an die Gläubiger.
Ob die das dann so sehr stört, dass Sie nichts bekommen.

Wenn der TH, der im Übrigen in der WVP nur eine Überwachungsfunktion hat, trotzdem stur bleibt, melden Sie sich arbeitslos und dann kommt eben keine Zahlung.
Somit wäre defakto der gleiche Zustand, wie mit Studium.
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schuldner84

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 25. Mai 2010, 13:45:05 »

Zitat
Das ganze hat PAPS doch schon beantwortet oder?
Ja das hat er, aber was mir noch nicht klar ist:

Zitat
Wenn das Studium als Fortsetzung der Ausbildung gedacht ist, sehe ich weniger Probleme.
Wer entscheidet, ob Mechatronik eine Fortsetzung zum Fachinforatiker ist.

Zitat
Sie sollten Sich nach den Aussichten am Arbeitsmarkt und den möglichen Gehältern / Löhnen als Neueinsteiger  in ihrem erlenten Beruf erkundigen.
Ist daraus kein pfändbarer betrag bei 2 Unterhaltsberechtigten Personen ermittelbar, dürfte dem Studium überhaupt nichts im Wege stehen.
Gibt es eine Art Benchmark für Gehälter, die man als Anhaltspunkt nehmen kann? Weil die Einstiegsgehälter gehen von 1800 Brutto bis 3000 Brutto

Zitat
Wenn der TH, der im Übrigen in der WVP nur eine Überwachungsfunktion hat, trotzdem stur bleibt, melden Sie sich arbeitslos und dann kommt eben keine Zahlung.
Das ist das letzte was ich möchte. Ich möchte mich nicht mit dem TH anlegen, sondern nur sichergehen, dass ich studieren kann ohne böses Erwachen.
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lenchik22

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 25. Mai 2010, 14:38:13 »

Wie wäre es mit Nebenstudium??? Also nicht hauptsächlich, sondern neben dem Job?? Oder wäre es zu stressig und nicht tragbar???
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schuldner84

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 25. Mai 2010, 14:47:00 »

Das wäre auch eine Alternative, aber ich möchte mich halt 100%ig auf das Studium konzentrieren können. Mit allem drum und dran diverse Praktika, Werkstudententätigkeiten, usw.

Das ist die Alternative, wenn alles andere nicht mehr klappen würde.
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Fallera

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 25. Mai 2010, 15:39:34 »

Ein Studium führt dann nicht zu einem Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten des § 295 InsO, wenn es sich um ein Erststudium handelt und diese Ausbildung sich in die Lebensplanung einfügt und dass Studium nicht wegen des laufenden Insolvenzverfahrens durchgeführt wird.

Insbesondere sollte das Studium es Ihnen ermögliche soll, eine entsprechende Anstellung im Anschluss zu finden. Wichtig ist, dass Sie darlegen können, dass Sie ohne eine entsprechende Ausbildung keine entsprechende Tätigkeit ausüben können, die eine teilweise Befriedigung von Ansprüchen der Gläubiger im Rahmen der Wohlverhaltensperiode ermöglicht. Maßgeblich ist aber auch hier immer der Einzelfall.

Das Studium müssen Sie ohne Verzögerungen absolvieren. Ein Abbruch oder ein Wechsel der Ausbildung kann sich dabei negativ auf die Obliegenheitspflichten des § 295 InsO auswirken.
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lenchik22

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 25. Mai 2010, 15:55:37 »

Haben Sie sich erkundigt, ob dieser Beruf gefragt ist??? Wie wäre es denn Studium zum Diplom-Informatiker??? Das wird oft gefragt und wenn man da Fuß gefasst hat, dauerhafte Einkommensquelle. Oder ist Mechatroniker mehr ein Wunschberuf???

Ich arbeite bei einem Unternehmen, das hauptsächlich Fach-/Diplom-Informatiker einstellt. Da gibt es viele Möglichkeiten. Und Gehaltsstufen....

Nur so als Gedanke...

Lg
Lena
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schuldner84

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 25. Mai 2010, 16:36:47 »

Zitat
wenn es sich um ein Erststudium handelt
Ja!

Zitat
diese Ausbildung sich in die Lebensplanung einfügt
Fachinformatiker darauf Mechatronik( hat auch weitestgehend was mit Informatik zu tun)

Zitat
dass Studium nicht wegen des laufenden Insolvenzverfahrens durchgeführt wird
Nein, um Gottes Willen.

2200 Euro Brutto wäre ein optimales Einstiegsgehalt. Dabei würden 1680 Netto monatlich rauskommen bei Steuerklasse 3
Das würde nicht reichen um irgend etwas zu pfänden.

Also verstehe ich euch richtig: Ich kann ohne Sorgen studieren!

edit: @lenchik22: Mechatronik ist gefragt und es ist auch ein Wunschberuf.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2010, 16:39:29 von schuldner84 »
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lenchik22

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 25. Mai 2010, 17:07:24 »

Dann würde ich es auf jeden Fall machen.

Mein Mann wollte dieses Jahr eine Ausbildung machen (hat leider keine und auch kein Schulabschluss...), aber bin letztes Jahr im November schwanger geworden. Außerdem haben wir geprüft und mit der Ausbildung würde er nicht viel mehr als jetzt verdienen, wozu also??? Drei Jahre machen, mit weniger Geld auskommen und dann nicht mehr wie vorher verdienen.

Bei mir würde sich lohnen weiter zu bilden. Habe kaufmännische Ausbildung. Momentan aber nicht drin...

Würde wegen der Inso also nicht den Traum aufgeben. Das Leben steht ja nicht die 6 Jahren.
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ThoFa

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #9 am: 25. Mai 2010, 18:40:27 »

Hallo,

Außerdem haben wir geprüft und mit der Ausbildung würde er nicht viel mehr als jetzt verdienen, wozu also???

vielleicht um auf einen bestehenden Beruf weiter aufzubauen? Vielleicht weil man ohne Ausbildung immer der Hansel im Betrieb ist? Und wieviel ist denn "nicht viel mehr" ?

MfG

ThoFa
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lenchik22

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #10 am: 25. Mai 2010, 20:25:14 »

@ThoFa

vielleicht gerade mal 50,- mehr.... Außerdem kannst du da nicht wirklich auf dem Beruf aufbauen (Einsteller für Maschinen). Das Einzige wo er noch was machen kann, er kann gut Arbeit verteilen und leiten, also SChichtführer z. B. oder Qualitätsprüfer (hat er längere Zeit gemacht, allerdings ohne mehr Geld). Da er aber kein Schulabschluss hat, wissen wir nicht wirklich, wo er ansetzten kann... Ist aber ein anderes Thema.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #11 am: 26. Mai 2010, 14:58:02 »

Hallo Lechnik,

dein Lebensgefährte hat keinen Schul- und Lehrabschluss und ist jetzt vermutlich ca. so alt wie du (paar Jahre mehr oder weniger sind egal), gesund und munter. Was passiert wenn er mit 40 nicht mehr das machen kann wie heute und eine Umschulung benötigt. Bekommt er nicht. Haben wir z. Z. im Bekanntenkreis so ein Beispiel. Mann knapp 40, bisher Lagerarbeiter, 2400 € brutto. Jetzt krank, H4 und keine Chance auf eine Umschulung.
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lenchik22

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #12 am: 26. Mai 2010, 15:17:32 »

Also heißt im Klartext, ohne eine Ausbildung keine Umschulung????

Dann muss ich mal noch mit ihm reden. Es ist schwierig nach 7 Jahren Arbeit wieder Schule zu machen. Aber wäre doch sinnvoll...

Lg
Lena
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #13 am: 26. Mai 2010, 21:01:31 »

Er/Ihr seid jung, wo liegt das Problem nach 7 Jahren?? Er soll ggf Abendschule für den Schulabschluss machen und danach eine Ausbildung. Oder mit dem AG sprechen, dass er ihn noch zu irgendwas ausbildet, dies ist auch ohne Schulabschluss mögl. Aber so ganz ohne ist für den Rest des Lebens mit Sicherheit nicht das Wahre. Es gehört einfach dazu.
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Miau

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #14 am: 05. Juni 2010, 21:20:50 »

Das wäre auch eine Alternative, aber ich möchte mich halt 100%ig auf das Studium konzentrieren können. Mit allem drum und dran diverse Praktika, Werkstudententätigkeiten, usw.

Das ist die Alternative, wenn alles andere nicht mehr klappen würde.

Was würde dagegen sprechen, 3 Jahre lang an der Fernuni Hagen eingeschrieben zu sein, weiter Hartz4 zu kassieren und künstlich dafür zu sorgen, daß sie monatlich 1-2 Absagen bekommen, von Firmen, bei denen Sie eh nie arbeiten wollen würden (auch bei ausländischen Firmen dürfen Sie sich bewerben, der TH und das IG müssen auch diese Bemühungen akzeptieren -> EU-Recht sieht 100%ige Mobilität von Arbeitnehmern vor, EU-Recht schlägt immer Bundesrecht)

Zu ihrer Frage: "wer Entscheidet, ob Mechatronik eine Weiterführung von Fachinformatik ist?"
Antwort: "Juris non calculat". Juristen haben keine Ahnung von BWL, Informatik, Naturwissenschaften etc.
Sie verlassen sich auf Gutachten von sog. Experten.

D.h. Sie holen Sie die Beschreibung des Studienganges Mechatronik, evtl. mehrere Beschreibungen von anderen Unis.
Picken sich den Teil raus, wo es um technische Informatik geht (Mechatroniker dürfen ja Robotik als Spezialisierung wählen) und dann holen Sie sich mithilfe eines Beratungshilfescheins einen anwaltlichen Rat, ob das als Begründung reicht, wenn es in einem Gerichtsprozeß festzustellen gilt, ob Mechatronik eine Fortsetzung ist. Ferner wäre ein Lexikon oder Berufsberaterbuch gut, wo Mechatroniker beschrieben wird. Da stehen oft Sätze wie "dank Schnittstellen Funktion zwischen Informatik und Technik ist Mechatroniker sehr begehrt blah... und müssen interdisziplinär blah... sowohl wie ein Ingenieur als auch wie ein Informatiker denken blah..."
Notfalls freunden Sie sich mit einem der Profs an und fragen ihn, ob er oder einer seiner Kollegen ein Schreiben verfassen kann, wo sinngemäß drin steht, daß gerade durch Ihre Vorkenntnisse in der Informatik Sie die idealen Voraussetzungen mitbringen, um Mechatronik als Weiterbildung wahrzunehmen und daß beide zueinander komplementär sind und daß Mechatronik ohne Informatik nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen eigentlich nicht existieren kann. In der Mechatronik wird auch viel Software benutzt, AFAIK auch CAD um Maschinen zu konstruieren etc. etc.

Falls Ihre Frau und die Kinder aber robust sind, würd ich an Ihrer Stelle einfach auswandern und im Ausland neu beginnen. Im angelsächsischen Raum gibt es auch Mechatronik. Und im Ausland zählt deutsche Schufa oder deutsche Insolvenz genau Null komma Nix. Und wenn Sie ihre Staatsbürgerschaft wechseln, kann ihnen dann niemand mehr etwas.
Natürlich nicht vergessen, wenn Sie sich beim EWM-Amt abmelden, eine andere Anschrift anzugeben.

Falls jemand meint, ich wäre unmoralisch -> wenn es für Griechenland 100 Mrd € Hilfe gibt, muß es für die paar Tausend Verbrauchinsolvenzen in Deutschland auch Geld geben. Entweder mit gleichem Maß messen, oder der Staat soll schauen wo er bleibt!

edit: ich lese, du willst für 2.200 € brutto anfangen? Bist du Inder, Russe oder Chinese? Mann oh Mann, sowenig Selbstbewußtsein?
Also laße dir von mir sagen: Diplom-Mechatroniker oder auch ein "nur" Tätschelor of Sciensce Mechatronik kann auch mit einem Jahresgehalt von 36.000 € brutto p.a. anfangen. Mechatroniker ist doch Maschinenbauingenieur für Feinwerktechnik und zugleich Technischer Informatiker. Schon in den USA werden dafür Einstiegsgehälter von 40.000 $ p.a. gezahlt, TROTZ Wirtschaftskrise.

Mein Rat: mach das Studium. Wenn sie dir die RSB verweigern, suchst du dir im Ausland nen Job (in der Schweiz gibts nur 3 Monate Probezeit und vom Brutto bleiben dir 80% Netto) und versuchst auszuwandern. Mußt nicht sofort Frau + Kinder mitnehmen. Kannst 1 Jahr erst ein mal vorschmecken. Es gibt als Privatinsolventer keinen Grund hier zu bleiben, wenn man jung, dynamisch, gut ausgebildet ist.
« Letzte Änderung: 05. Juni 2010, 21:27:47 von Miau »
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BlueVision

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #15 am: 05. Juni 2010, 22:14:32 »

Miau, wenn man deine Aussagen so liest, dann sträuben sich einem echt die Nackenhaare. Genau solchen Menschen, die keine Lust haben zu arbeiten und dem Gericht irgendetwas auftischen haben es Menschen, die es ehrlich meinen schwer die RSB zu bekommen, da das Gericht sich durch genau so was auf die Schippe genommen fühlt.

Schönen dank auch für solche Tipps...

Gruß BlueVision
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paps

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Re: Studium während der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #16 am: 05. Juni 2010, 22:56:10 »

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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