"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Ausbildung in der WVPÜ  (Gelesen 2965 mal)

Timo30

  • Gast
Ausbildung in der WVPÜ
« am: 05. Januar 2013, 17:01:13 »

Seit fast 3 Jahren befinde ich mich in der WVP. Ich würde gerne im August eine Ausbildung beginnen um sozusagen nochmal von vorne zu beginnen. Ich bin z.Zt. in Festanstellung und frage mich ob ich überhaupt eine Ausbildung machen darf. Ich würde während meiner Ausbildung wegen der geringen Ausbildungsvergütung ja keine Zahlungen leisten können. Hat jemand von euch zu dem Thema bereits Erfahrungen gemacht?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #1 am: 05. Januar 2013, 22:31:58 »

Das dürfte wohl eine Obliegenheitsverletzung darstellen.
Gespeichert
 

Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #2 am: 05. Januar 2013, 22:42:29 »

Habe im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht und es ist wohl tatsächlich eine Obliegenheitsverletzung. Schade nach der WVP bin ich für den Ausbildungsmarkt wahrscheinlich endgültig zu alt.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #3 am: 06. Januar 2013, 11:48:25 »

haben Sie bereits eine berufliche Ausbildung?
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #4 am: 06. Januar 2013, 14:43:16 »

ja ich habe schon eine Ausbildung, während der Zweitausbildung (Umschulung) und der darauf folgenden Tätigkeit im neuen Beruf werde ich erheblich weniger verdienen als jetzt
Gespeichert
 

lieselotte

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #5 am: 06. Januar 2013, 19:40:45 »

woher wissen sie heute schon das diese umschulung bewilligt wird?
Gespeichert
 

Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #6 am: 06. Januar 2013, 19:43:05 »

ich gehe eigentlich davon aus das keine bewilligt wird, Zweitausbildung würde es dann wohl besser beschreiben
Gespeichert
 

lieselotte

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #7 am: 06. Januar 2013, 19:51:00 »

es wird wenn dann ne umschulung.

aber erstmal müßten sie arbeitslos werden.

ist der job so schlecht den sie grad haben?
Gespeichert
 

Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #8 am: 06. Januar 2013, 19:56:54 »

mein derzeitiger Job gefällt mir überhaupt nicht und ich bin auch nicht gut in dem was ich tue, ich würde gerne einen Beruf ausüben der meinen Interessen entspricht und in dem ich dann auch entsprechende Leistungen erbringen kann, auf die Bezahlung kommt es mir nicht an
Gespeichert
 

lieselotte

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #9 am: 06. Januar 2013, 20:05:59 »

na denn.... :gruebel:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #10 am: 06. Januar 2013, 21:09:23 »

auf die Bezahlung kommt es mir nicht an

Aber den Gläubigern. Wenn Sie eine Ausbildung machen würden, die den Gläubigern in Zukunft höhere pfändbare Anteile bringen würden, könnte man sicher darüber nachdenken, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

In Ihrem Fall dürfte sie aber mit großer Wahrscheinlichkeit vorliegen, denn a) haben Sie nur noch kurze Zeit bis zum Ende der WVP, so dass die Gläubiger nichts von einer neuen Ausbildung haben. Und b) würden Sie danach auch ncoh weniger pfändbares abführen können als heute.

Damit öffnen Sie einem Versagensantrag Tür und Tor und alles wäre vergeblich gewesen.

Allenfalls könnten Sie die Gläubiger insoweit schadlos stellen, dass Sie während der Ausbildung den pfändbaren Teil so wie heute zahlen; woraus Sie das allerdings finanzieren, keine Ahnung.
Gespeichert
 

Timo30

  • Gast
Re: Ausbildung in der WVPÜ
« Antwort #11 am: 07. Januar 2013, 17:34:23 »

Eine Ergänzung noch zu meiner Frage: Was wäre wenn ich gekündigt werde? Könnte ich dann eine Umschulung machen oder müßte ich damit rechnen in einer Zeitarbeitsfirma zu landen?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz