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Autor Thema: Beginn WVP  (Gelesen 4646 mal)

poppnic

  • Gast
Beginn WVP
« am: 22. April 2010, 13:30:17 »

Hallo,

sicher ist das schön öfter gefragt worden, ich hoffe jedoch auf mein persönliches Anliegen Antwort zu erhalten.

Als ich möchte gern wissen, wann meine WVP nun genau begonnen hat, da ich meine Lohnsteuererklärung (rückwirkend ab 2007) machen möchte und ich nun für mich genau wissen möchte, welches Geld mir zusteht und was genau an den TH abgeführt wird. Dazu muss ich halt wissen ab wann die WVP bei mir begonnen hat. Hier nun das Schreiben vom Amtsgericht:

Beschluss vom 16.10.2008

Beschluss

1. Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.

2. Dem Schuldner werden die Verfahrenskosten für die Dauer der WVP und das Restschuldbefreiungsverfahren nach § 4 a InsO gestundet.

Gründe:

Im Insolvenzverfahren hat mit Frist zum 05.06.2008 der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren stattgefunden.
Die Schlussverteilung durch den TH ist nicht möglich, da keine Masse vorhanden ist.
Dies wurde dem Gericht nachgewiesen.

Mit Beschluss vom 24.06.2008 wurde dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 InsO angekündigt. Die Wohlverhaltensperiode endet in 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung. Die Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

.....

So nun ist meine Frage: Beginnt meine WVP nun

a) am 16. bzw. 17.10. 2008 (Datum des erhaltenen Beschlusses)
b) am 05. bzw. 06.06.2008 (Schlusstermin im schriftlichen Termin)
c) oder am 24. bzw. 25.06.2008 (Beschluss: Erteilung der Restschuldbefreiung)

(Also ehrlich da soll mal Einer durchblicken.... :dntknw:)

Ich hoffe jemand ist schlauer als ich. Und bitte nicht übel nehmen, aber bitte nur Antworten die auch "sicher" sind (also nicht: "das müsste, sollte, dürfte).

Vielen Dank im Voraus.
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ThoFa

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Re: Beginn WVP
« Antwort #1 am: 22. April 2010, 13:32:14 »

Hallo,

16.10.2008.

MfG

ThoFa
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poppnic

  • Gast
Re: Beginn WVP
« Antwort #2 am: 23. April 2010, 09:49:54 »

Danke für die Antwort.

Vorsichtshalber habe ich nun heute im Gericht angerufen und nachgefragt.

Zur kurzen Info, meine Insolvenz begann am 02.10.2007.

Jedenfalls sagte mir die Dame heute am Telefon, dass meine WVP am 02.10.2007 begonnen hat.
(Sie war nicht besonders nett, habe auch mehrfach nachgefragt uns sie blieb bei dem 02.10.2007)

Sie bezog sich auf den Satz:
"Mit Beschluss vom 24.06.2008 wurde dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 InsO angekündigt. Die Wohlverhaltensperiode endet in 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung. Die Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig."


Hääääää????  Nun versteh ich gar nix mehr....

Versteht das jemand?
« Letzte Änderung: 23. April 2010, 11:01:45 von poppnic »
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Feuerwald

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Re: Beginn WVP
« Antwort #3 am: 23. April 2010, 13:51:32 »

Vorsichtshalber habe ich nun heute im Gericht angerufen und nachgefragt.

Zur kurzen Info, meine Insolvenz begann am 02.10.2007.

Jedenfalls sagte mir die Dame heute am Telefon, dass meine WVP am 02.10.2007 begonnen hat.
(Sie war nicht besonders nett, habe auch mehrfach nachgefragt uns sie blieb bei dem 02.10.2007)

Sie bezog sich auf den Satz:
"Mit Beschluss vom 24.06.2008 wurde dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 InsO angekündigt. Die Wohlverhaltensperiode endet in 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung. Die Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig." ... Hääääää????  Nun versteh ich gar nix mehr....



Der Punkt ist, dass die Insolvenzordnung das Wort "Wohlverhaltensphase" nicht wirklich nennt. 

Es gibt a) die Laufzeit der Abtretung nach § 297 InsO im Restschuldbefreiungsverfahren, die 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens beträgt.

Es gibt b) die Obliegenheiten, die im Restschuldbefreiungsverfahren (der sog. Wohlverhaltensphase) einzuhalten sind. Diese Pflicht zum Wohlverhalten nach § 295 InsO beginnt jedoch erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Allgemein beginnt die Wohlverhaltensphase daher erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens, die Laufzeit der Abtretung im RSB-Verfahrens jedoch bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Und weil die Systematik der zwei Verfahren anscheinend keiner recht kapieren mag, machen sich das die Leutz von den Gerichten und Beratungsstellen einfach und lassen die Wohlverhaltensphase kurzerhand bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen. Das spart Zeit und Nerven den Menschen zu erklären, wann was eigentlich beginnt.

Insofern ist der obige Satz schon richtig: Die WVP "endet in 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung"“ und "beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens".
 



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poppnic

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Re: Beginn WVP
« Antwort #4 am: 23. April 2010, 16:14:21 »

Vielen lieben Dank für die prombte und sehr konkrete Antwort...

Das verstehe ich nun alles.

Trotzdem bin ich mir immer noch nicht sicher, wann die WVP begonnen hat?:

Denn trotz der netten Antwort von ThoFa mit dem 16.10.2008. Stellt sich mir trotzdem die Frage ob es nicht doch vielleicht der 05.06.2008 bzw 24.06.2008 ist??????

Denn in dem Schreiben (Beschluss) steht ja: "1. Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben."
Und weiter steht ja da: "Im Insolvenzverfahren hat mit Frist zum 05.06.2008 der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren stattgefunden" und "Die Schlussverteilung durch den TH ist nicht möglich, da keine Masse vorhanden ist."?!

Versteht ihr was ich meine, für mein Befinden, wäre somit der Schlusstermin, also die Aufhebung am 05.06-2008.

Sorry wenn ich vielleicht etwas schwer von Begriff bin, was das betrifft.

hach können die das nicht einfach reinschreiben, aber da gebe es ja nix mehr mit dem man sich stundenlang im Internet beschäftigen kann und was einem schlaflose Nächte bereitet.

Noch etwas kann mir jemand sagen, wie man das mit dem Bedanken machen kann?
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ThoFa

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Re: Beginn WVP
« Antwort #5 am: 23. April 2010, 20:59:14 »

Hallo,

Beschluss vom 16.10.2008
Beschluss

1. Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.

Und es bleibt der 16.10.2008.


Und bitte nicht übel nehmen, aber bitte nur Antworten die auch "sicher" sind (also nicht: "das müsste, sollte, dürfte).

Nach nunmehr etlichen Insolvenzverfahren im dreistelligen Bereich, können Sie mir ruhig glauben.  :wink:

MfG

ThoFa
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poppnic

  • Gast
Re: Beginn WVP
« Antwort #6 am: 24. April 2010, 07:34:42 »

Vielen lieben Dank. Ich glaub Ihnen dann mal... :wink: Es ist natürlich auch irgendwie logisch, denn der Beschluss dafür ist nun mal erst am 16.10.2008 ausgestellt wurden, egal wann das nun genau passiert ist.....ok, da weiß ich bescheid und kann mich um weitere Probleme kümmern, immer eines nach dem Anderen....
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