Vielen weihnachtlichen Dank für die Antwort, lieber Feuerwald.
Hoffe, die Weihnachtsgans ist nicht kalt geworden ... es hat doch Zeit ...aber ich freue mich sehr über die Annahme der Problematik und dafür, das mit Euch neutral zu diskutieren ...
Mir ist unverständlich, wie Sie auf Grundklage einer "strategischen Beratung nur im Ansatz" hin Ihr Leben derart riskant und verkompliziert neu geregelt haben
Warum bin ich darauf eingegangen? Endzeitstimmung? Nicht gegenreden wollen, weil der Kontakt noch zu neu war und der Berater im Olymp und doch so erfahren und ich vor dem Monster "Insolvenz".
Aber ich höre jetzt die Anklage "derart riskant und verkompliziert neu geregelt". Nur, in solchen Lagen glaubt man alles. Es gab keine anderen Lösungsvorschläge. Nur diesen einen. Und der kam recht schnell und überzeugend. Und ich dachte immer, Du bist jahrzehnte lang dagegen gewesen und jetzt sagt wieder einer "Sie brauchen eine GmbH". Auch der Steuerberater sagte dies. Das waren 2 Personen. Unabhängig der gleiche Rat.
Ich wollte das mit der GmbH nicht. ich habe mich Jahrzehnte gegen eine GmbH gewehrt. Mit Händen und Füssen. Und dann steht der Insoberater da und macht das Expertengesicht und sagt," Sie brauchen eine GmbH und dann die Lebensversicherungen und dann und dann und dann ..".
Ja, wer ist da in dieser Lage noch beratungsresistent? Wer ist in Bezug auf die Insolvenz und einer Neuausrichtung der Experte? So mithin dürfte man diese Eigenschaft zur Beurteilung dann dem Insolvenzberater zuschreiben. Und schon sitzt man beim Notar.
Sie müssen doch nach Jahren der Selbständigkeit ein Idee davon haben, welchen Umsatz, Kosten und Ertrag Sie erzielen und welche Miete Sie sich leisten können, ganz gleich was ein Insolvenzberater erzählt. Man gründet doch nicht eine GmbH um dann mal zu sehn, ob man irgendwann Einnahmen erzielt.
Absolut. Ich weiss meine Umsatzrenditen, kann meine Daten lesen und weiss, was ich erziele und was nicht. Das wusste ich als Freiberufler und nicht als Insolventer.
Denn, "alle Beträge über 3.000 Euro netto als Gehalt werden ja voll gepfändet".
Bitte, lieber Feuerwald, für mein Verständnis: (Ich weiss das erst seit ca. 10 Tagen, dass alle Beträge über 3.000 Euro voll gepfändet werden, bin mir aber nicht sicher, in welchen Fällen das angewendet wird)
Was hilft es mir, wenn die GmbH im Monat meinem Kunden eine Rechnung in Höhe von X stellt und damit einen Nettogewinn im Monat von 8.000 Euro macht? Ich arbeite wie ein Besessener in der GmbH und dann bleibt eben nichts aus dem GF-Gehalt, wie obige Rechnung zeigt, weil Versicherungen und Miete für die Private Wohnung das wieder auffressen und über 3.000 Euro sowieso alles weggepfändet wird?
Wenn ich nicht von oben mit mehr Gehalt dagegensteuern kann und von unten diese Kostenwelle hereinregnet, dann säuft das Boot einfach ab. Denn es fehlt schlichtweg der ausreichende Auftrieb an verfügbaren Euros. Oder, habe ich da wieder etwas übersehen, nicht verstanden oder berücksichtigt?Habe ich in den Berechnungen was falsch? Selbst wenn ich die Wohnung wegnehme, und dann mir 2.500 Euro netto auszahle, bleibt mir dann ein mehr oder weniger fürstliches Salär von 549 Euro im Monat.
Das wäre ja erfreulich, nur eine Wohnung für 200 Euro im Grossraum einer Millionenstadt, woher? Und direkt unter die Brücke?
Zur Abführungspflicht von Selbständigen im Insolvenzverfahren (§ 35 Abs. 2 InsO) und später in der sog. Wohlverhaltenphase (§ 295 Abs. 2 InsO) sollten Sie sich mal einlesen.
Da werde ich mich umgehend morgen einlesen. Der grundsätzliche Inhalt ist mir bekannt.
"Sie sind gem. §§ 35 (2), 295 (2) InsO verpflichtet, Ihre Gläubiger durch Zahlungen an den treuhänder so zu stellen, wie wenn Sie ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wären.
Aber wieder die Frage ....Was hilft das, wenn bei Beträgen über 3.000 Euro alles weggepfändet werden kann?
Oder habe ich in diesem Thema den konkreten Denkfehler? Sprich, wenn ich wieder Freiberuflich wäre könnte ich mir mehr herausnehmen,müsste aber letztendlich an den Treuhänder das bezahlen, was ich in einem festangestellten Verhältnis erlöse?
Zusatz:
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Ich wollte mich erst mal bedanken für die freundliche aber klare Antwort und noch die ersten Gedanken dazu niederschreiben... Insbesonderer der Satz "Fangen Sie an, an sich selbst zu denken" wirft Fragen auf, weil ich (gerade noch) keine Wege dazu erkenne ...
Hoffe, das wird sich im weiteren Verlauf zeigen. Insbesondere, bitte sprecht klar was an dem Gesamten richtig falsch ist. Die GmbH kann ich ja Mitte 2010 auflösen, wenn diese finanziell ausgebrannt ist. Ist halt die Frage.
Ich weiss mittlerweile auch - nachdem ich recherchiert habe - das ich als Freiberuflicher und NICHT Geschäftsführer mehr Gestaltungsmöglichkeiten hätte. Klar, erst mal habe ich diese Konstellation an der Backe und die erste Erkenntnis ist doch
Mir ist unverständlich, wie Sie auf Grundklage einer "strategischen Beratung nur im Ansatz" hin Ihr Leben derart riskant und verkompliziert neu geregelt haben.
Dafür vielen Dank!