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Autor Thema: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2535 mal)

Selli

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Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« am: 22. April 2012, 17:15:30 »

 :gruebel:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Kollegin die seit ein paar Jahren in der PI ist.
Sie erzählte mir, dass Sie eine Steuerrückerstattung erwartet (15 €!) und der Insolvenzverwalter diese vereinnahmen möchte.

Darf er das?
Sie hat nur bei den Sonderzahlungen Pfändungen ansonsten geht von Ihrem Lohn nix weg!

Sie ist hier nicht angemeldet und ich würde Ihr gerne weiterhelfen!

Danke!
Gruß Selli
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Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

armekirchenmaus

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Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 23. April 2012, 07:57:12 »

Wenn das Verfahren der Kollegin noch nicht geschlossen ist, muss sie die Erstattung abgeben. Wenn sie sich schon in der Wohlverhaltensphase befindet, darf sie das Geld behalten.
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sun30friend

  • Gast
Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 25. April 2012, 10:16:17 »

Es sei denn, es sind Finanzamt Schulden.... die rechnen auch in der WVP auf.....

Gruß
Flo
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Schuldenheini

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Re: Steuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 25. April 2012, 13:01:35 »

.....sofern sie es merken  :lollol:
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