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Autor Thema: Nebenjob erlaubt?  (Gelesen 4101 mal)

moneypenny

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Nebenjob erlaubt?
« am: 27. Juli 2007, 21:57:23 »

Hallo,

wie läuft es mit Nebenjobs? Darf ich Nebenjobs auf 400 €-Basis machen, muss ich die Treuhänderin darüber informieren und etwas abgeben von dem Geld?

Bei mir ist es so, dass ich einen "Putz-Job" erhalten könnte, das wären ca.  100 € Nebenverdienst im Monat.  Das wäre bei einem Steuerberater, denke, er wird "legal" abrechnen.

Danke für Eure Antworten vorab!

Grüße
Moneypenny
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Feuerwald

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Re: Nebenjob erlaubt?
« Antwort #1 am: 27. Juli 2007, 22:30:15 »

Hallo Moneypenny

Natürlich dürfen Sie einen  Job annehmen.  Die Jobaufnahme und das Einkommen sind dem TH und dem Gericht bekannt zu geben (§ 295 InsO).

Mehrere Einkommen können dann jedoch zusammenrechnet werden.

Bei der Frage, wie viel von diesem Nebenjob Ihnen verbleibt, müsste man wissen

a) haben Sie noch einen weiteren Job ?
b) falls, ja, ist dies eine Vollzeittätigkeit ?

Es gibt durchaus Meinungen die dahin gehen, dass Einkünfte aus einem Zuverdienest neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit unter die Regelung der Mehrarbeit gem. § 850a ZPO fallen. Das würde bedeuten, 50 % vom Brutto des Nebeneinkommens könnten gänzlich unpfändbar sein.

Gruss
Feuerwald




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moneypenny

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Re: Nebenjob erlaubt?
« Antwort #2 am: 27. Juli 2007, 23:33:55 »

Danke Feuerwald,

ich habe einen Vollzeitjob, der der Treuhänderin bekannt ist, das wäre mein einziger Nebenjob.  Das heißt, von den 100 € bleiben mir dann nur 50 € als Selbstbehalt?
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Feuerwald

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Re: Nebenjob erlaubt?
« Antwort #3 am: 28. Juli 2007, 11:32:50 »

"Das heißt, von den 100 € bleiben mir dann nur 50 € als Selbstbehalt?"

Nein,

folgt man § 850e ZPO sind Einkommen (Netto) zusammenzurechnen und dann der pfändbare Betrag zu ermitteln (i.d.R. gem. Lohnpfändungstabelle).

Einkünfte aus einem Nebenjob kann man jedoch analog § 850a ZPO wie Mehrarbeit behandeln.

Demnach wären dann 50 % vom des Nebenjobs unpfändbar. Die restlichen 50 % würden wie zuvor beschrieben mit den Haupteinkommen zusammengerechnet und dann daraus der pfändbare Betrag ermittelt. .

Ob der Treuhänder der Analogie Nebenjob = Mehrarbeit folgt oder folgen will, muss man sehen.

Gruss
Feuerwald
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