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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Durchhaltebonus  (Gelesen 4420 mal)

Anton43

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Durchhaltebonus
« am: 23. März 2011, 16:47:09 »

Hallo!

Ich habe jetzt noch weniger als 10 Monate vor mir,dass heißt ich befinde mich im 6.Jahr,bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich noch nicht die sogenannte Durchhalteprämie erhalten,vielleicht kann mir jemand helfen,sollte ich meinen TH mal darauf ansprechen?Ich habe gehört das macht der TH automatisch,aber wie es aussieht wohl nicht,ich will keinen Fehler machen,vielleicht hat der eine oder andere Erfahrung damit.Danke schon mal.

LG Anton
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deagle

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Re: Durchhaltebonus
« Antwort #1 am: 23. März 2011, 16:51:28 »

Wann wurde Dein Verfahren aufgehoben?
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Anton43

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Re: Durchhaltebonus
« Antwort #2 am: 24. März 2011, 20:30:51 »

Hallo!

Das Verfahren wurde am 18.1.2006 aufgehoben.
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deagle

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Re: Durchhaltebonus
« Antwort #3 am: 24. März 2011, 21:02:58 »

....Ich habe jetzt noch weniger als 10 Monate vor mir....

Das Verfahren wurde am 18.1.2006 aufgehoben.


??

Wenn Du noch 10 Monate vor Dir hast endet die Abtretungserklärung im Januar 2012, dann müsste Dein Verfahren im Januar 2006 eröffnet worden sein (nicht aufgehoben).
Wichtig für den Treuebonus ist jedoch der Tag der Aufhebung nach § 200 InsO, in der Regel etwa eineinhalb Jahre nach Eröffnung des Verfahrens, schau mal in Deinen Unterlagen ob Du was entsprechendes findest.
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tomwr

Re: Durchhaltebonus
« Antwort #4 am: 25. März 2011, 17:16:30 »

War der 18.01.2006 wirklich die AUFHEBUNG des Insolvenzverfahrens oder nicht doch eher die Eröffnung ???

Zitat
§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders
(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend. Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.

Es kommt hier also auch darauf an wieviel abgeführt wurde bisher und wie hoch die Verfahrenskosten sind (ob die gedeckt sind). Die Abrechnungen dazu findet man eigentlich in der Insolvenzakte beim Insolvenzgericht. Der Schuldner hat hier ein gebührenfreies Einsichtsrecht in seine Akten zu den Öffnungszeiten. Die TH sind da wohl im Allgemeinen nicht so auskunftsfreudig.

Erst ab dem fünften Jahr nach Aufhebung (nicht Eröffnung) des Insolvenzverfahrens besteht ein Anspruch auf den Motivationsrabatt.
« Letzte Änderung: 25. März 2011, 17:18:39 von tomwr »
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finanzkrise2

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Re: Durchhaltebonus
« Antwort #5 am: 28. März 2011, 12:02:25 »

Hallo!
Mein Verfahren wurde 11/04 eröffnet und 07/05 aufgehoben. Die Restschuldbefreiung erfolgte im Januar dieses Jahres.
In der Laufzeit der Abtretungserklärung (sechs Jahre), wurden monatlich ca.170.-€ gepfändet.
Demnach steht mir von 07/05 - 11/10 der s.g. Durchhaltebonus zu.
Ich habe schon mehrmals mit dem Büro meines ehemaligen TH. telefoniert und darauf hingewiesen.
Leider wurde ich immer mit der Begründung vertröstet, das TH.-Büro hätte derzeit eine Menge Arbeit
und könnte meine Abrechung bzw. Auszahlung nicht vornehmen.
Was kann ich tun und ist dieses Verhalten meines ehemligen TH. überhaupt rechtens?
Ich muss hinzufügen, dass ich während der Wohlverhaltensphase keine nennenswerte Probleme mit meinem TH. hatte.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Vielen Dank und ein großes Kompliment an dieses Forum!
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tomwr

Re: Durchhaltebonus
« Antwort #6 am: 28. März 2011, 13:48:15 »

Hallo!
Mein Verfahren wurde 11/04 eröffnet und 07/05 aufgehoben. Die Restschuldbefreiung erfolgte im Januar dieses Jahres.
In der Laufzeit der Abtretungserklärung (sechs Jahre), wurden monatlich ca.170.-€ gepfändet.
Demnach steht mir von 07/05 - 11/10 der s.g. Durchhaltebonus zu.
Also die Abtretungserklärung erstreckt sich bis 11/2010 einschließlich.
Durchhaltebonus 10% von 08/2009 - 07/2010
Durchhaltebonus 15% von 08/2010 - 11/2010

Bei EUR 170,- monatlich macht das dann EUR 204,- für das fünfte Jahr und anteilig EUR 102,- für das sechste Jahr. Vorausgesetzt, die Verfahrenskosten sind bereits bereinigt nach den 4 Jahren.

Also ich würde mir mal die Abrechnung vom letzten Jahr ansehen, der TH muss ja jedes Jahr einen Bericht an das Insolvenzgericht senden. Ggf. kann man beim Insolvenzgericht auch nachfragen, würde ich aber erst nach Akteneinsicht machen. Das Amtsgericht wird dann den TH anschreiben.

Irgendwann kommen dann die 300 EUR schon. Wie gesagt, wenn die Verfahrenskosten bereinigt sind.
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Anton43

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Re: Durchhaltebonus
« Antwort #7 am: 06. April 2011, 19:03:45 »

Hallo!

Irgendwie bin ich total verwirrt,also ich hoffe das ist jetzt richtig,am 18.01.2006 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und am 16.02.2007 wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.Ist das jetzt das Datum der sogenannten Durchhalteprämie??Danke im Vorraus für eure Antworten.

LG Anton
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