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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: privatinsolvenz mietkaution  (Gelesen 4697 mal)

cacique

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privatinsolvenz mietkaution
« am: 24. März 2011, 18:07:09 »

hallo

ich befinde mich bereits in der wohlverhaltensphase meiner PI. vor einem monat bin ich umgezogen und habe deshalb meinen verwalter gefragt ob ich anrecht auf die mietkaution habe. dieser sagte dass ich darüber ohne probleme verfügen kann. deshalb habe ich meine bank (DB) angewiesen das geld vom sparkonto der HASPA Sparkasse anzufordern.
jetzt habe ich post von der HASPA bekommen.sie haben einfach das geld an die Sparkasse Freiburg überweisen, das einer meiner gläubiger ist.

das ist doch gläubigerbevorzugung, oder ? ich habe darauf hin die HASPA angeschrieben und darauf hingewiesen, und auch das das nicht rechtens ist, da die kaution in der WFP nicht pfändbar ist. habe weder antwort noch geld bekommen, und auch mein iso verwalter den ich auch informiert habe meldet sich nicht.

was soll ich tun ????

danke für jede antwort
thomas
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Fallera

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Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #1 am: 24. März 2011, 19:59:47 »

 Die HASPA gehört zur Sparkasse. Und auch in der WVP gibt es kein Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger! Sprich, wenn Sie Schulden bei der Sparkasse hatten, lief alles korrekt! Die Sparkasse durfte mit dem Guthaben aufrechnen und Sie haben bez. des Geldes leider Pech gehabt.

   
b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.
BGH, Urteil vom 21. 7. 2005 - IX ZR 115/ 04; LG Dortmund (Lexetius.com/2005,1612)
« Letzte Änderung: 24. März 2011, 20:04:05 von Fallera »
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cacique

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Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #2 am: 24. März 2011, 20:11:59 »

danke für die antwort.

für was brauche ich dann ein "verwalter" wenn die gläubiger tun können was sie wollen ?

hätte das geld, wenn es denn so ist, nicht an den verwalter gehen müssen, damit er es dann verteilt ? das würde ja heissen dass die gläubiger warten bis etwas geld auf mein konto ist, und dann zuschlagen,,,, wer verwaltet ?
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Fallera

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Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #3 am: 24. März 2011, 20:29:38 »

Im Prinzip ist es wie beim Finanzamt! Haben sie dort Schulden und erhalten in der WVP eine Steuererstattung, so darf das Finanzamt damit aufrechnen und NUR das Finanzamt!

Genauso Verhält es sich hier mit der Sparkasse! Gleicher Laden! Deshalb durfte auch NUR die Sparkasse aufrechnen und keine anderen Gläubiger!

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Feuerwald

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Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #4 am: 24. März 2011, 20:56:53 »


Sie haben diese Frage ja bereits in einem anderen Forum gestellt und die Antworten die Sie dort erhalten haben sind – bis auf eine Ausnahme – alles andere als "wer weiss was", sondern teils wirklich grober Unsinn. 

Nun bringen Sie diese Erkenntnisse in das nächste Forum, also dann:

Es gibt zwei denkbare Szenarien.

Eine davon hat Fallera schon aufgezeigt, es wird nicht gepfändet sondern aufgerechnet. Es rechnet ein Insolvenzgläubiger mit seinen Forderung auf. Ob das sparkassenübergreifend geht, kann ich auch nicht beantworten. Vielleicht hätten Sie die HSPA höflich nach der Rechtsgrundlage fragen sollen anstelle zu schreiben, dass das alles ja nicht rechtens ist.

Das andere Szenario wäre eine bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Sparkasse Freiburg ausgebrachte Pfändung der Kaution (Sparbuch). In diesem Fall wäre die Zahlung von der HASPA an die Sparkasse Freiburg sicherlich rechtens.

Einen Verwalter haben Sie in der WVP nicht, Sie haben einen Treuhänder. Und dieser Treuhänder hat Ihnen ganz richtig erklärt, dass die Kaution in der WVP nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt. Folglich hat der Treuhänder damit auch nichts weiter zu tun.
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cacique

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Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #5 am: 25. März 2011, 11:37:40 »

hallo

ich wollte alle informieren das sich das kämpfen lohnt !

soeben bekam ich ein anruf einer völlig nervösen frau, warum auch immer, die mich quasie um meine bankverbindung anflehte um mir das geld zu überweisen. die SPK freiburg hatte das geld zurücküberwiesen da sie es nicht annehmen darf. warum, wiess ich nicht, das überlasse ich den profs...

ich habe die banken angeschrieben und meinen iso verwalter auf gläubigerbevorzugung angeschrieben, so hat es geklappt,

falls jemand diesbezüglich fragen hat kann er micht gerne anschreiben, hab nen geilen tag :)

grüsse
thomas
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Fallera

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Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #6 am: 25. März 2011, 11:39:40 »

ich habe die banken angeschrieben und meinen iso verwalter auf gläubigerbevorzugung angeschrieben, so hat es geklappt,

Was auch immer der Grund war, dass Schreiben von Ihnen mit der Begründung war es jedenfalls nicht!
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tomwr

Re: privatinsolvenz mietkaution
« Antwort #7 am: 25. März 2011, 17:44:40 »

ich habe die banken angeschrieben und meinen iso verwalter auf gläubigerbevorzugung angeschrieben, so hat es geklappt,

Was auch immer der Grund war, dass Schreiben von Ihnen mit der Begründung war es jedenfalls nicht!

Der Grund ist halt das jede Sparkasse rechtlich selbständig ist und mit anderen Sparkassen rechtlich nicht verbunden. Zwar sind alles Anstalten des öffentlichen Rechts aber das ist nur die Bezeichnung der Rechtsform. Sonst könnten die Sparkassen ja auch als öffentliche rechtliche Institute mit dem Finanzamt verrechnen. Es handelt sich hier einfach um verschiedene Gläubiger und das ist doch wohl offensichtlich.

Zwar gibt es Dachverbände in denen die organisiert sind (Sparkassenorganisationen) aber es handelt sich da nur um Mitgliedschaften die zum Einen Dienstleistungen anbieten (Rechenzentrumsbetrieb, Formularwesen, Einkaufsgemeinnschaften u.ä.). Im Grunde wie Mc Donalds Restaurants, die über Lizenzverträge nach außen hin einheitlich auftreten aber jede Filiale ist rechtlich selbständig und hat mit der anderen nichts zu tun.

Sonst wären ja auch alle mittelständischen Betriebe durch Zugehörigkeit der gleichen Berufsgenossenschaft "verbunden".
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