Wenn ich mir allein vorstelle, dass mir so 3-4000 € Steuererstattung pro Jahr flöten gehen und mir in meiner beruflichen Stellung auch kein Verlust des Arbeitsplatzes droht, kann ich mit dem Thema Erwerbsobliegenheit ganz locker über die Zeit kommen.
Das kommt halt drauf an. Glückwunsch an alle, die entsprechende Verdienstmöglichkeiten haben. Ich glaube aber nicht, dass die Masse der Schuldner in der WVP besonders gut verdienen. Das zeigt allein schon die Statistik, dass die Mehrheit der Insolvenzverfahren mit RSB und Verfahrenskostenstundung sog. Null Verfahren sind, also keine Beträge an die Gläubiger verteilt werden können. Manche sprechen von über 80% (!).
Ich denke, dass sich viele auch beruflich neu orientieren müssen und zeitweise erstmal weniger verdienen. Selbst wenn sie das gleiche Wenige wie vorher verdienen, heißt das noch immer nicht, dass die Erwerbstätigkeit angemessen ist. So bleibt nur zusätzlich zu Arbeit laufend Bewerbungen zu schreiben und zu dokumentieren, wenn man auf der sicheren Seite sein will und im Falle eines Falles solche Unterlagen vorweisen kann. Jaja ich weiß, wenn man keine besseren Chancen am Arbeitsmarkt hat, hat der BGH auch schon mal von der Verpflichtung entbunden. Aber auch das muss man erstmal beweisen.
Das betrifft m.E. auch aber bei Weitem nicht nur ehemalige Selbständige.
Je mehr man vorher verdient hat, umso problematischer wird das, aber auch wenn man immer wenig verdient hat, ist das noch lange kein Freibrief. Die Gerichte gehen bei den Verfahrenskostenstundungen damit sicher gnädiger um als die Gläubiger.