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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Endlich bin in der WHP !  (Gelesen 6509 mal)

airfactory

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Endlich bin in der WHP !
« am: 21. August 2012, 18:10:27 »

Hallo zusammen,

ich bin wieder ein Schritt weiter nach ca. 3 1/2 Jahren  Verfahrenseröffnung 14.5.2009 bin ich endlich in
der WHP !!
Heute den Beschluss vom Amtsgericht bekommen.

Habe aber noch eine kleine Frage bezg. Nachtragsverveilung.
Wortlaut im Beschluss :

Bezüglich des Einkommenssteuererstattungsanspruches für das Jahr 2012 wird gemäß 203 InsO anteilig bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens am heutigen Tag die
Nachtragsverteilung angeordnet.


Also wenn ich das richtig verstanden habe gehören mir von der Steuererstattung 2012 anteilsmäßig ab August der Erstattungsbetrag und für die Jahre 2013 und 2014 bzw bis
Mai 2015 darf ich diese komplett behalten oder ????

Danke für das feedback

Gruß
AIR
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Der_Alte

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #1 am: 21. August 2012, 19:30:09 »

Herzlichen Glückwunsch für diesen Teilerfolg.

Ja, ab 2013 steht Ihnen von der Steuererstattung für 2012 5/12tel zu, ab dann alles (soweit nicht das Finanzamt mit Steuerschulden aufrechnen kann).
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Claus123

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #2 am: 22. August 2012, 11:29:40 »

Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

@ der Alte

Ich bitte um Entschuldigung,aber ganz verstehe ich nicht,warum der Beginn der WVP als Teilerfolg gesehen wir. Soooo riesig ist der "gefühlte" Unterschied,zur Periode bis zum Abschluss/Auhebung des Verfahrens nun auch wieder nicht.Oft habe ich hier in diesem Forum mit Verwunderung festgestellt,das der Beginn der WVP als Erfolg/Sieg gefeiert wurde.Kann ich nicht nachvollziehen.
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airfactory

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #3 am: 22. August 2012, 11:43:16 »

Also ich finde es schon angenehm das ist meine Steuererstattung behalten darf !!!
bei jährlich ca. 6000,-€ Steuererstattung)
Außerdem darf ich wieder Vermögen bilden, Mir ein Auto kaufen usw..................
Ohne den Treuhänder immer wieder zu fragen !!!



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Pippalu

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #4 am: 22. August 2012, 12:55:46 »

Ich wäre auch froh im neuen Abschnitt zu sein. Gerade was Heiraten usw betrifft
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Claus123

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #5 am: 22. August 2012, 14:36:47 »

Hat Dir der TH etwa das Heiraten vor der WVP verboten?
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Pippalu

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #6 am: 22. August 2012, 15:34:21 »

lol ne, aber was ist zb. mit Hochzeitsgeschenken?
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Der_Alte

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #7 am: 22. August 2012, 18:16:51 »

Claus-seit 6 Wochen mit erteilter RSB

@ der Alte

Ich bitte um Entschuldigung,aber ganz verstehe ich nicht,warum der Beginn der WVP als Teilerfolg gesehen wir. Soooo riesig ist der "gefühlte" Unterschied,zur Periode bis zum Abschluss/Auhebung des Verfahrens nun auch wieder nicht.Oft habe ich hier in diesem Forum mit Verwunderung festgestellt,das der Beginn der WVP als Erfolg/Sieg gefeiert wurde.Kann ich nicht nachvollziehen.

Ganz simpel. Die deutlich weitergehenden Möglichkeiten eines Versagens der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sind damit vom Tisch. Ab jetzt sind nur noch die Obliegenheiten aus § 295 InsO zu beachten und an einen Versagensantrag werden höhere Anforderungen gestellt.
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Nixmehrda

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #8 am: 22. August 2012, 20:35:43 »

Mal ein Lob an das Forum.
Welche Unterschiede es macht in der WVP zu sein habe ich hier erst gelernt, incl. der Unterschiede
zwischen den § 290 und § 295 InsO.
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Claus123

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #9 am: 23. August 2012, 06:55:03 »

@ der Alte

O.k. stimmt,aber trotzdem,für mich gab es gefühlt keine nennenswerten Unterschiede zwischen den beiden Perioden.Habe davor meine pfändbaren Bestandteile des Lohnes dem TH überwiesen und danach auch.War also finanziell und anderweitig kein Unterschied zu spüren.
Habe fertig.
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Nixmehrda

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #10 am: 23. August 2012, 08:18:12 »

Nein als ich den Brief vom Gericht bekam der mir die WVP ankündigte änderte sich für mich praktisch nichts.
Ich hatte ja zu keinem Zeitpunkt ein pfändbares Einkommen. Und ein Bankkonto hatte ich ja schon wieder bekommen.
Nur kenne ich jetzt theoretisch die Feinheiten. In meinem Schlußtermin gab es von keinem Gläubiger irgendeinen Einwand oder gar die Anmeldung verbotener Handlungen. Jetzt weiss ich aber das sich dieser Problemkreis erledigt hat und ich nur noch das beachten muss was für mich in der WVP gilt.
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tomwr

Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #11 am: 23. August 2012, 18:09:12 »

Ganz simpel. Die deutlich weitergehenden Möglichkeiten eines Versagens der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sind damit vom Tisch. Ab jetzt sind nur noch die Obliegenheiten aus § 295 InsO zu beachten und an einen Versagensantrag werden höhere Anforderungen gestellt.

Ja nur noch. (http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/whistle.gif)

Ich kann die Euphorie auch nicht so ganz nachvollziehen, da insbesondere die Erwerbsobliegenheit ab der WVP in den Fokus der Gläubiger rückt. Also ob die Erwerbsobliegenheit angemessen ist und ob man ggf. genügend Anstrengungen für eine Verbesserung unternimmt (Bewerbungen) und das alles im Zweifel belegt.

§290 Inso bietet zwar auf den ersten Blick mehr verschiedene Versagungsmöglichkeiten, die bei normalem Verhalten vor und während der Insolvenz aber kaum zum Tragen kommen. Erwerbsobliegenheit besteht da ja dem Grunde nach nur für die Verfahrenskostenstundung und die Gerichte sind da nach meinen Recherchen eher entspannt und prüfen nicht unentwegt (wenn überhaupt mal) ob die Erwerbstätigkeit angemessen ist. Und im Zweifel sind sie da wohl auch recht nachsichtig.

Meiner Meinung nach kann es durchaus von Vorteil sein, nur eine kurze oder auch gar keine WVP zu haben.
« Letzte Änderung: 23. August 2012, 18:11:59 von tomwr »
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Der_Alte

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #12 am: 23. August 2012, 18:28:39 »

Das sehe ich anders.

Wenn ich mir allein vorstelle, dass mir so 3-4000 € Steuererstattung pro Jahr flöten gehen und mir in meiner beruflichen Stellung auch kein Verlust des Arbeitsplatzes droht, kann ich mit dem Thema Erwerbsobliegenheit ganz locker über die Zeit kommen. Und der Rest der Obliegenheiten ist Kinderkram.
Ich denke, ich bin kein Einzelfall. Und selbst wenn man sich aufgrund Arbeitslosigkeit um eine Beschäftigung bemühen muss, sind die Vorgaben einhaltbar. Und wer versucht, in dem Berufsumfeld, dass er kann oder in dem er bisher tätig war, in Vollzeit zu arbeiten, dem wird man nicht vorwerfen können, es sei nicht angemessen.

Sicher gibt es auch Fälle, die im Bereich der Selbständigkeit mit unklaren Regelungen leben müssen (als Beispiel das Themenfeld fiktives Einkommen); aber die Masse der Schuldner dürfte von der WVP eher Vorteile als Nachteile haben.
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tomwr

Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #13 am: 24. August 2012, 02:56:35 »

Wenn ich mir allein vorstelle, dass mir so 3-4000 € Steuererstattung pro Jahr flöten gehen und mir in meiner beruflichen Stellung auch kein Verlust des Arbeitsplatzes droht, kann ich mit dem Thema Erwerbsobliegenheit ganz locker über die Zeit kommen.

Das kommt halt drauf an. Glückwunsch an alle, die entsprechende Verdienstmöglichkeiten haben. Ich glaube aber nicht, dass die Masse der Schuldner in der WVP besonders gut verdienen. Das zeigt allein schon die Statistik, dass die Mehrheit der Insolvenzverfahren mit RSB und Verfahrenskostenstundung sog. Null Verfahren sind, also keine Beträge an die Gläubiger verteilt werden können. Manche sprechen von über 80% (!).

Ich denke, dass sich viele auch beruflich neu orientieren müssen und zeitweise erstmal weniger verdienen. Selbst wenn sie das gleiche Wenige wie vorher verdienen, heißt das noch immer nicht, dass die Erwerbstätigkeit angemessen ist. So bleibt nur zusätzlich zu Arbeit laufend Bewerbungen zu schreiben und zu dokumentieren, wenn man auf der sicheren Seite sein will und im Falle eines Falles solche Unterlagen vorweisen kann. Jaja ich weiß, wenn man keine besseren Chancen am Arbeitsmarkt hat, hat der BGH auch schon mal von der Verpflichtung entbunden. Aber auch das muss man erstmal beweisen.

Das betrifft m.E. auch aber bei Weitem nicht nur ehemalige Selbständige.
Je mehr man vorher verdient hat, umso problematischer wird das, aber auch wenn man immer wenig verdient hat, ist das noch lange kein Freibrief. Die Gerichte gehen bei den Verfahrenskostenstundungen damit sicher gnädiger um als die Gläubiger.
« Letzte Änderung: 24. August 2012, 02:59:43 von tomwr »
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Prinz Eisenherz

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #14 am: 24. August 2012, 08:23:58 »

Ich auch mein lieber.
Nun so ist es bei mir.
Ich bekomme miit fast jeder Mitteilung vom Amtsgericht oder TH das Beiblatt wie ich mich verhalten soll oder muss.
auch bei mir stehen neben eine Menge hinweise auf § die ich sowieso nicht verstehe auch drin, dass ich mich um Arbeit bemühen muss um redlich alle Schulden zu tilgen.
In Zeiten wie diesen ist das aber nicht so einfach.
Für mich ist dieser Passusus sowieso gestorben da ich Rentner bin.
Zumwiederholten mal, ich bekomme auch keine Steuererstattung sondern muss bedingt durch meine hohe Bruttorente noch draufzahlen.
Macht auf den Monat gesehen bdei mir für das vergangende Jahr 150,00 €uro wenig Rente aus als ich tatsächlich Netto vor Pfändung erhalte.
Da ich das Geld derzeit noch nicht zusammengekrazt habe und mein Steuerberater das ganze bis ende des Jahres liegen läßt habe ich eben noch soviel.
Rententräger sagte mir, man wäre nicht in der Lage eine punktgenaue Berechnung jeder einzelnen Rente vorzunehmen.
Ich gehe also davon aus, das viele Rentner zunächst zuviel Rente bekommen.
Wie ein TH daraus für Schlüsse zieht, kann ich nicht sagen bin aber mal gespannt wie er Reagieren wird, wenn er Ende oder zu Beginn des Jahres 2013 meinen Steuerbescheid erhält.
Ich finde das ganze System stimmt nicht mehr.
Gruß :hi:
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Prinz Eisenherz

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #15 am: 24. August 2012, 08:54:47 »

Ich vermute, dass Gerichte und TH soviele Insos laufen hat, das da leicht der überblick für den Einzelfall verloren geht.
Ich frage mich warum es sonst möglich ist, dass der eine erst nach drei Jahre ich nach einem Jahr in die Restschuldbefreiung bzw. Wohlfühlperiode kommt.
Ich frage mich ob denen da keine Fehler unterlaufen.
Bei mir war es so, dass man mir schon Hoffnung nach einem Jahr Hoffnung auf eine generelle Beendigung des Verfahrens gemacht hat.
Nun kann ich weil ich ja fernab des ganzen Geschehens war nicht Sagen was sich abgespielt hat.
Ich vermute mal, dass TH die Gläubiger sooft angeschrieben hat ihre Forderunge zu stellen und die Notwendigen Unterlagen einzureichen bis es einer von denen auch dann kurz vor Schluss im letzten Drücker gemacht hat.
Damit war eine Restschuldbefreiung bzw. ein Ende des Verfahrens vom Tisch.
Nun ist mir ja jetzt trotzdem ein halbes Jahr später die Restschuldbefreiung erteilt und ich in die Wohlfühlphase entlassen worden.
Wie nun meine bisher gepfändete Beträge an gläubiger verteilt wird, keine Ahnung.
Die Pfändungen laufen ja weiter bis zum letzten Tag der INSO.
Ich vermute aber auch mann macht das so um was zu verdienen. Denn wenn ich nach einem Jahr schon draußen gewesen wäre dann hätte TH weil es eine gestundetes Verfahren bis dahin war von mir nichts gesehen.
So aber werde ich für den Rest der Inso jedes Jahr 120,00 €uro aufbringen müssen.
Kleinvieh macht auch Mist.
Allerdings ist das nur so eine Vermutung von mir .
Weil ich keine ahnung um die tatsächlichen Gründe habe dieden Ablauf meiner Inso betreffen.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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Pippalu

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #16 am: 24. August 2012, 10:19:03 »

Der TH verdient an der Masse die er im der Eröffnung gesammelt hat. Ich glaube 3% von der Gesamtsumme.
Also um so mehr die Monate gesammelt wird umso mehr für den TH.
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Prinz Eisenherz

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #17 am: 24. August 2012, 13:22:00 »

Genauso.
Drei Prozent hört sich als  Einzelzahl nicht viel an.
Aber die Masse machts.
Also habe ich doch recht, dass ich vermute TH bei mir dafür gesorgt hat das, dass Verfahren weiterläuft.
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Der_Alte

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #18 am: 24. August 2012, 13:36:32 »

Abgerechnet wird nach der InsVV; für ein Verbraucherinsolvenzverfahren bekommt der TH 15 % der Masse (§ 13 InsVV).
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Pippalu

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Re: Endlich bin in der WHP !
« Antwort #19 am: 24. August 2012, 14:59:38 »

Ohh doch 15%  Danke. Hatte etwas mit 3% mal gelesen.
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