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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wohnung vom AG angemietet, von mir unentgeltlich bewohnt  (Gelesen 2794 mal)

Hallo

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Hallo,

meine Arbeitsstätte liegt 150km vom Wohnort entfernt. Mein AG hat ein Appartment (690,--Euro monatl.) gemietet, indem ich unentgeltlich wohnen darf. Kann dieser Betrag komplett gepfändet werden???

Ich verdiene 2500,-- Euro Brutto. Bleibt netto ein Betrag von 1.586,53 wenn jetzt noch die Wohnung abgeht,  habe ich einen Auszahlungsbetrag von rund 896,--. Da die Pfändungsfreigrenze bei 990,--Euro liegt, müsste ich ja noch zusätzlich 600,-- an den Insolvenzverwalter zahlen. Oder???

Wie soll das bitte gehen????  Kann mir jemand helfen??? Gibt es für doppelten Wohnsitz noch eine andere Regelung??? Sonst muss ich ja weiterhin zu Hause arbeitslos auf der Couch liegen. Das kann ja wohl auch nicht Sinn und Zweck der ganzen Sache sein. Oder???

 
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Fallera

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Re: Wohnung vom AG angemietet, von mir unentgeltlich bewohnt
« Antwort #1 am: 13. April 2011, 17:28:28 »

Hallo,

sie zahlen derzeit so wie ich das verstehe überhaupt keine Miete oder?
"indem ich unentgeltlich wohnen darf."

Somit ist der Auszahlungsbetrag Netto: 1.586 EUR die Basis für die Pfändung gem. Pfändungstabelle.

Ich verstehe Ihre Rechnung nicht ganz?

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Insokalle

Re: Wohnung vom AG angemietet, von mir unentgeltlich bewohnt
« Antwort #2 am: 13. April 2011, 18:30:12 »

Wenn aber die Wohnung ein geldwerter Vorteil sein sollte, muss die fiktive Miete vorher wieder hinzugerechnet werden. Aber so ganz habe ich die Sache auch nicht verstanden.
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Maurice Garin

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Re: Wohnung vom AG angemietet, von mir unentgeltlich bewohnt
« Antwort #3 am: 13. April 2011, 18:56:29 »

Wenn aber die Wohnung ein geldwerter Vorteil sein sollte, muss die fiktive Miete vorher wieder hinzugerechnet werden.

Ich denke, so ist das gemeint. Wenn die Miete als geldwerter Vorteil versteuert wird, ergibt sich ein Bruttobetrag i.H.v. 3.190 €. Macht nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen ca. 1.930 €. Davon gehen dann die 690 € für die Miete und noch die Pfändung ab. Pfändbar sind knapp 650 €, so dass netto ein Auszahlungsbetrag von ca. 600 € verbleibt.

Ohne geldwerten Vorteil müsste von den netto ca. 1.586 die Pfändung i.H.v. ca. 416 € und die Miete i.H.v. 690 € bezahlt werden. Bliebe also noch weniger übrig.

Ggf. könnte man einen Freibetrag wg. doppelter Haushaltsführung auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann erhöht sich zwar auch die Pfändung, aber auch das verbleibende Nettoeinkommen.
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Miau

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Re: Wohnung vom AG angemietet, von mir unentgeltlich bewohnt
« Antwort #4 am: 15. April 2011, 23:14:44 »

Hallo,

meine Arbeitsstätte liegt 150km vom Wohnort entfernt. Mein AG hat ein Appartment (690,--Euro monatl.) gemietet, indem ich unentgeltlich wohnen darf. Kann dieser Betrag komplett gepfändet werden???

Ich verdiene 2500,-- Euro Brutto. Bleibt netto ein Betrag von 1.586,53 wenn jetzt noch die Wohnung abgeht,  habe ich einen Auszahlungsbetrag von rund 896,--. Da die Pfändungsfreigrenze bei 990,--Euro liegt, müsste ich ja noch zusätzlich 600,-- an den Insolvenzverwalter zahlen. Oder???

Wie soll das bitte gehen????  Kann mir jemand helfen??? Gibt es für doppelten Wohnsitz noch eine andere Regelung??? Sonst muss ich ja weiterhin zu Hause arbeitslos auf der Couch liegen. Das kann ja wohl auch nicht Sinn und Zweck der ganzen Sache sein. Oder???

 

Merke: was der TH nicht weiß, macht ihn nicht heiß! Da unentgeltlich, läuft nix über Ihr Bankkonto. Damit keine Rückverfolgbarkeit. D.h. schweigen und genießen. Sonst wenn Sie reden, werden Sie spüren was es heißt:
Die kleinen hängt man, die großen läßt man gehen ODER wir alle sind gleich, aber manche sind gleicher (Zumwinkel)
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Achdujeh

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Re: Wohnung vom AG angemietet, von mir unentgeltlich bewohnt
« Antwort #5 am: 16. April 2011, 10:03:39 »

Hallo,

ich würde einen ganz anderen Ansatz der Betrachtung wählen.

Die Kosten, die der Arbeitgeber durch die Wohnung hat, können m.E. nicht der Maßstab für die Überlegungen sein. Was geht den Arbeitnehmer an, was den AG die Wohnung kostet?

Es handelt sich bei der Wohnung ja nicht um eine echte Wohnung, die dauerhaft genutzt wird, sondern nur um eine Teilzeitwohnung für einige Tage in der Woche, eine Schlafgelegenheit.

Entsprechend dürfte als geldwerter Vorteil nur angesetzt werden, was z.B. an Übernachtungskosten für eine Billigpension anzusetzen wäre.

Im Gegenzug müsste dann steuerlich geltend gemacht werden, was für erhöhte Aufwendungen durch diese Übernachtungen dem TE entstehen. Erst dann ergäbe sich ein realistischer geldwerter Vorteil.

Das eigentliche Problem ist m.E. erstmal auch nicht der TH, sondern das Finanzamt. Von dessen Einstufung des Sachverhaltes hängt dann ja auch ab, was das beim TH bedeuten würde.

FG Achdujeh
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