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Autor Thema: Steuererklärung und Kostenrückerstattung  (Gelesen 2127 mal)

Mondbasis

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Steuererklärung und Kostenrückerstattung
« am: 09. Juli 2013, 16:44:53 »

Hallo,

seit September 2011 bin ich in Privatinsolvenz gegangen, ein Teil meines Gehaltes wird automatisch auf das Andenkonto meines IV gebucht. Beim ersten und einziges persönliches Gespräch damals mit einer seiner Gehilfin wurde ausgemacht, daas ich die Steuererkläung machen sollte und die Kosten für den Steuerberater 136,00€ würde ich dann erstattet bekommen. Nun ist es so, dass ich über 1 Jahr auf dieses Geld warte, meine 2 Steuererklärung habe ich auch schon machen lassen und musste wieder 136,00€ vorstrecken. Meine Steuerberaterin hat sich kundig gemacht, denn so eine lange Wartezeit ist nicht normal, ich habe mein Inso schon mehrmals angerufen oder per EMail angefragt. Immer wieder werde ich vertröstet das dauert teilt man mir mit.
Aber ich muss auch irgendwo mein Geld haben, denn als ich Heute zur Arbeit fahren wollte hatte ich auf einmal keine Motorleistung mehr und habe mein Auto in die Werkstatt bringen müßen, die Kosten trage ich.
Von meinem Gehalt wird 1/4 gepfändet, ein weiteres Viertel geht für die Miete drauf, also leben meine Frau nur noch von einem halben Gehalt und müßen sparsam damit umgehen. Die Rückerstattung wird vom FA gleich auf das Andenkonto überwiesen.
Eigentlich finde es menschlich gesehen schon eine Frechheit, denn ich muß zur Arbeit kommen, öffentliche Verkehrsmittel kann ich nicht benutzen da ich Wechselschicht habe und 33 km hin und 33 km wieder zurückfahren muss.
Sicher haben viele Leute hier das gleiche Problem, aber es kann doch nicht sein, dass man Geld vorstrecken muss und dann nach über einem Jahr immer noch hinterher rennen muss.
Meine Frage an Euch, habt Ihr auch solche Probleme oder wie wird es bei Euch die Sache mit der Steuererklärung gemacht. Kann ich irgendwie mein Inso endlich dazu bringen mir mein Geld zu geben?
Die Rechnung von meinem Inso habe ich schon bekommen, 2600,00€ kostet mich das ganze :fuchsteufelswild: In einem anderen Brief vom AG Heilbronn bekam ich die Mitteilung, dass die Restschuldbefreiung abgelehnt worden ist, da vermutlich ( wortwörtlich ) meine Schulden mit den Pfändungen beglichen worden sind.


Noch ne andere Sache: meine Frau hat keinen Job krankheitshalber bekommen, trotz Umschulung, aber trotzdem nichts.
Sie hat sich beim Landrats - Jugendamt zu einem Lehrgang angemeldet für Kinderbetreuung, da muss aber noch viel an Schulungen absolviert werden, bis meine Frau eine Zulassung bekommt. Sie will bis zu 400,00€ im Monat verdienen.
Meine Frage an Euch, wird das Geld von Ihr gepfändet werden, wenn ja, dann können wir es vergessen, andererseits aber verlangen die Gerichte und Inso, dass man arbeitet und so seinen Schulden bezahlt?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

viele Grüßle
von Mondbasis


Meine Frau hat vor
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuererklärung und Kostenrückerstattung
« Antwort #1 am: 09. Juli 2013, 17:09:40 »

Ich fürchte, auf das Geld für den Steuerberater können Sie lange warten. Es wäre Pflicht der Treuhänders gewesen, diese Stuererklärungen auf Kosten der Masse anfertigen zu lassen.
Schreiben Sie den TH doch einfach an und fragen nach, wann Sie mit der Erstattung rechnen können.

Das Gehalt Ihrer Frau wird nicht gepfändet, denn es liegt deutlich unter jeder Pfändungsfreigrenze. Eine Pfändung käme auch nur in einem Insolvenzverfahren Ihrer Frau in Betracht. In Ihrem eigenen Verfahren spielt das Einkommen der Frau nur im Rahmen des § 850 a Abs. 4 ZPO eine Rolle. Danach kann das Gericht auf Antrag beschließen, dass eine unterhaltsberechtigte Person nicht mehr oder nur noch anteilig bei der Berechnung des pfändbaren Betrags berücksichtigt werden, wenn das Einkommen dieser Person für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht. Das dürfte bei 400 € aller Voraussicht nach nicht in Betracht kommen.
Gespeichert
 
 

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